Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen erklärt die Kommunalwahl vom 30.08.2009 sowie die Wahl des Bürgermeisters für gültig, da keine Anfechtungsgründe gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe a – c Kommunalwahlgesetz gegeben sind.
Sachdarstellung:
Die Wahlergebnisse der Wahl der Vertretung der Stadt Bergkamen und der Wahl um das Amt des Bürgermeisters der Stadt Bergkamen wurden im Amtsblatt der Stadt Bergkamen Nr. 11/2009 vom 03.09.2009 bekannt gemacht.
Binnen eines Monats vom Tage der Bekanntmachung an kann gegen die Gültigkeit der Wahl Einspruch erhoben werden. Diese Frist ist zwischenzeitlich vergangen. Einsprüche gegen die Gültigkeit der Wahl sind nicht eingegangen, sodass die Wahl des Bürgermeisters und der Vertretung der Stadt Bergkamen gem. § 40 Abs. 1 Buchstabe d Kommunalwahlgesetz für gültig zu erklären ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Wahlleiter Mecklenbrauck |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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