Beschlussvorschlag:
Der Wahlprüfungsausschuss des Rates der Stadt Bergkamen bestellt
Stadtverwaltungsrat Thomas Hartl
zum 1. Schriftführer
und
Verwaltungsfachangestellte Mareike Lambertz-Boden
zur 2. Schriftführerin
des Wahlprüfungsausschusses des Rates der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 52 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) wird die Niederschrift über die im Rat gefassten Beschlüsse vom Bürgermeister und einem vom Rat zu bestellenden Schriftführer unterzeichnet.
Nach § 58 Abs. 2 Satz 1 GO NRW finden die für den Rat geltenden Vorschriften auf das Verfahren in den Ausschüssen entsprechende Anwendung.
Daher ergibt sich die Notwendigkeit, dass der Wahlprüfungsausschuss vor Eintritt in die Tagesordnung die Bestellung der Schriftführer vornimmt. Von der Verwaltung werden vorgeschlagen:
1. Schriftführer Stadtverwaltungsrat
Thomas Hartl
2. Schriftführer Verwaltungsfachangestellte
Mareike Lambertz-Boden
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
|