Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Bergkamen am 07. Februar 2010 durchzuführen.
Sachdarstellung:
Nach § 27 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) muss die Wahl des Integrationsrates spätestens innerhalb von sechzehn Wochen nach der Wahl des Rates erfolgen. Innerhalb dieses Zeitraumes hat die Gemeinde einen Handlungsspielraum, der es ihr ermöglicht, örtliche Gegebenheiten zu berücksichtigen.
In Abstimmung mit der Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen haben sich der Städtetag NRW und der Städte- und Gemeindebund NRW darauf verständigt, eine Empfehlung für einen einheitlichen Wahltermin abzugeben. Als geeigneter einheitlicher Wahltermin wird der 07. Februar 2010 empfohlen.
Der gemeinsame Wahltermin hat sich auch in der Vergangenheit bewährt und wird als Anerkennung für die integrationspolitische Bedeutung des Integrationsrates angesehen.
Daher schlägt die Verwaltung vor, die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Bergkamen am 07. Februar 2010 durchzuführen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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