Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates.
Sachdarstellung:
Gemäß § 27 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) haben Gemeinden mit mindestens 5.000 ausländischen Einwohnern einen Integrationsrat zu bilden.
Für die Wahl des Integrationsrates verweist der § 27 Abs. 11 GO NRW auf das Kommunalwahlgesetzt, wonach die grundsätzlichen Verfahrensschritte ebenso wie bei der Gemeindewahl geregelt sind. Dennoch sind einige Details über die Gemeindeordnung bzw. den Verweis auf das Kommunalwahlgesetz nicht erfasst, sodass zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates eine eigene Wahlordnung zu verfassen ist.
Beigefügt ist die Neufassung der Wahlordnung zur Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Bergkamen. Die Neufassung basiert grundsätzlich auf der derzeit gültigen Wahlordnung. Änderungen resultieren im Bereich der Wahlberechtigung und Wählbarkeit (Anpassung an den neuen § 27 GO NRW). Zudem ist durch die Änderung des § 27 GO NRW die Briefwahl zugelassen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
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