Betreff
Beirat der Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna
hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Vorlage
10/0041
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen wählt folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in den Beirat der Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna:

 

Vertreterin bzw.                                                                Stellvertreterin bzw.

Vertreter:                                                                                 Stellvertreter:

 

..................................................                                              ...................................................

Sachdarstellung:

 

Zur Umsetzung der Leistungen gemäß Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist neben anderen Vereinbarungen zwischen dem Kreis Unna und der Agentur für Arbeit Dortmund sowie der Agentur für Arbeit Hamm ein Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44 b SGB II von zuvor Genannten geschlossen worden.

 

Gemäß § 7 des o. g. Vertrages unterstützt ein Beirat die Arbeit der ARGE im Rahmen der vom Lenkungsausschuss formulierten Ziele. Diesem Beirat gehören unter anderem je ein Vertreter der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an.

 

Vom Rat der Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in den Beirat der Arbeitsgemeinschaft SGB II für den Kreis Unna zu entsenden. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.

 

Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer