hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter in die Mitgliederversammlung des GeoPark Ruhrgebiet e.V.:
Vertreterin bzw.
Vertreter:
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Sachdarstellung:
Der Geologische Dienst
Nordrhein-Westfalen und der Kommunalverband Ruhrgebiet (seit 01.10.2004
Regionalverband Ruhr – abgekürzt RVR) haben am 26.05.04 den Verein „GeoPark
Ruhrgebiet e.V.“ als Träger des geplanten GeoParks Ruhrgebiet ins Leben
gerufen.
Im GeoPark Ruhrgebiet soll die geowissenschaftliche Bedeutung der Region bewusst und erlebbar werden. In die Planungen werden Aspekte der Tourismusförderung und Freizeitgestaltung einbezogen.
Gemäß § 6 der Satzung für den GeoPark Ruhrgebiet hat jedes Mitglied eine Stimme in der Mitgliederversammlung.
Vom Rat der Stadt Bergkamen ist eine Vertreterin bzw. ein Vertreter in die Mitgliederversammlung des GeoPark Ruhrgebiet e.V. zu wählen.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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