hier: Wahl einer Vertreterin bzw. eines Vertreters der Stadt Bergkamen und einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen wählt folgende Vertreterin bzw. folgenden Vertreter und folgende Stellvertreterin bzw. folgenden Stellvertreter in die Mitgliederversammlung der Bauverein und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG:
Vertreterin bzw. Stellvertreterin bzw.
Vertreter: Stellvertreter:
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Sachdarstellung:
Nach § 13 der Satzung der Bauverein und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG hat die Stadt Bergkamen als Mitglied das Recht, eine Vertreterin bzw. einen Vertreter in die Mitgliederversammlung zu entsenden. Außerdem ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter zu wählen.
Gemäß § 50 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird die Wahl, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt oder wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln vollzogen. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Nein-Stimmen gelten als gültige Stimmen. Erreicht niemand mehr als die Hälfte der Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmenzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Heuer |
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