Betreff
Bildung von Ausschüssen des Rates der Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0009
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

 

Ferner beschließt der Rat, dass neben den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausschüssen

 

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss
  • Betriebsausschuss
  • Jugendhilfeausschuss
  • Wahlausschuss
  • Wahlprüfungsausschuss

 

folgende freiwillige Fachausschüsse gebildet werden:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
  • Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
  • Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren

 

Jeder dieser Ausschüsse wird – soweit nicht spezialgesetzliche oder ortsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – 17 Mitglieder haben.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 57 Abs. 2 GO NRW muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rat kann beschließen, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden.

 

Es wird vorgeschlagen, dass folgende Pflichtausschüsse nach der Gemeindeordnung gebildet werden:

 

  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Rechnungsprüfungsausschuss

 

Folgende Pflichtausschüsse sind nach anderen gesetzlichen Bestimmungen zu bilden:

 

  • Betriebsausschuss (gemäß § 5 EigVO NRW)
  • Jugendhilfeausschuss (gemäß § 71 SGB VIII i. V. m. § 4 AG KJHG)
  • Wahlausschuss (gemäß § 2 KWahlG)
  • Wahlprüfungsausschuss (gemäß § 40 KWahlG)

 

Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Rates, freiwillige Ausschüsse gemäß § 57 Abs. 1 GO NRW zu bilden. Es wird vorgeschlagen, folgende freiwillige Fachausschüsse einzurichten:

 

  • Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung
  • Ausschuss für Umwelt, Bauen und Verkehr
  • Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung
  • Kulturausschuss
  • Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren

 

Die Ausschüsse sollen – soweit nicht spezialgesetzliche oder ortsrechtliche Vorschriften entgegenstehen – jeweils 17 Mitglieder erhalten. Vor diesem Hintergrund ist die entsprechende Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Stadt Bergkamen zu erarbeiten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer