Beschlussvorschlag:
Der Rat der
Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage
beigefügte Hauptsatzung der Stadt Bergkamen.
Sachdarstellung:
Gemäß § 7 Abs.
3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede
Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In dieser Hauptsatzung ist mindestens
zu ordnen, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung
vorbehalten ist. Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur mit der
Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.
Der als Anlage
dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen
orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes
NRW sowie an der für die 9. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen
beschlossenen Hauptsatzung.
In der
bisherigen Hauptsatzung war der § 7 (Integrationsrat) angepasst an die im
Rahmen einer Experimentierklausel durch das Innenministerium zugelassenen
alternativen Bildung eines Integrationsrates anstelle eines Ausländerbeirates.
Durch die Novellierung des § 27 GO NRW (Integration) ist hier eine Anpassung
erfolgt.
Im § 11 Abs. 5
des Entwurfes der Hauptsatzung ist neu die Genehmigung von Dienstreisen
eingefügt. Dieser Absatz entspricht grundsätzlich dem Beschluss des Rates der
Stadt Bergkamen vom 14.03.1991 (Drucksache Nr. 6/893) mit der Ausnahme, dass
der Bürgermeister nun über sämtliche Dienstreisen der Stadtverordneten und
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger entscheidet (bisher: über drei Tage durch
den Haupt- und Finanzausschuss).
Bestandteile dieser Vorlage sind:
1.
Das Deckblatt
2.
Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3.
1 Anlage
Der
Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hartl |
Sichtvermerk
StA 30 Roreger |