Betreff
Erlass einer Hauptsatzung für die Stadt Bergkamen
Vorlage
10/0007
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Hauptsatzung der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Gemäß § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat jede Gemeinde eine Hauptsatzung zu erlassen. In dieser Hauptsatzung ist mindestens zu ordnen, was nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Die Hauptsatzung und ihre Änderungen können nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Ratsmitglieder beschlossen werden.

 

Der als Anlage dieser Vorlage beigefügte Entwurf der Hauptsatzung der Stadt Bergkamen orientiert sich weitgehend an den Vorschlägen des Städte- und Gemeindebundes NRW sowie an der für die 9. Wahlperiode des Rates der Stadt Bergkamen beschlossenen Hauptsatzung.

 

In der bisherigen Hauptsatzung war der § 7 (Integrationsrat) angepasst an die im Rahmen einer Experimentierklausel durch das Innenministerium zugelassenen alternativen Bildung eines Integrationsrates anstelle eines Ausländerbeirates. Durch die Novellierung des § 27 GO NRW (Integration) ist hier eine Anpassung erfolgt.

 

Im § 11 Abs. 5 des Entwurfes der Hauptsatzung ist neu die Genehmigung von Dienstreisen eingefügt. Dieser Absatz entspricht grundsätzlich dem Beschluss des Rates der Stadt Bergkamen vom 14.03.1991 (Drucksache Nr. 6/893) mit der Ausnahme, dass der Bürgermeister nun über sämtliche Dienstreisen der Stadtverordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger entscheidet (bisher: über drei Tage durch den Haupt- und Finanzausschuss).

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hartl

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger