Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:
“Herr Bernd Wenske wird als Beigeordneter
wiedergewählt und mit Wirkung vom 01. Januar 2010 unter Berufung in das
Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO
ernannt”.
Sachdarstellung:
Der Rat der Stadt Bergkamen
hat am 27.09.2001, Drucksache Nr. 8/894, Herrn Bernd Wenske zum Beigeordneten
wiedergewählt. Herr Wenske wurde mit Wirkung vom 01.01.2002 unter Berufung in
das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten
ernannt. Die 8-jährige Wahlzeit endet am 31.12.2009.
Die Regelungen über die leitenden Kommunalbeamten auf Zeit (Wahlbeamte) bestimmen sich nicht nach den Vorschriften des einschlägigen Beamten- und Laufbahnrechts des Landes (§ 5 Abs. 2 LBG), sondern nach den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts.
Rechtsgrundlage für die Wahl der
Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 GO vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514). § 71 GO NW
sieht u.a. vor, dass bei Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers von einer
Ausschreibung abgesehen werden kann.
Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen
Fraktionen ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, Herrn Wenske zur Wiederwahl
vorzuschlagen. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Beigeordneter beläuft sich für
Herrn Wenske auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2017.
Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll
gemäß § 17 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW nach der Bestätigung der Wiederwahl
durch den Landrat erfolgen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
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Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hampel |
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