Betreff
Wiederwahl des Beigeordneten Bernd Wenske
Vorlage
9/1633
Aktenzeichen
hap-ho
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt:

 

“Herr Bernd Wenske wird als Beigeordneter wiedergewählt und mit Wirkung vom 01. Januar 2010 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Beigeordneten der Stadt Bergkamen gemäß § 71 GO ernannt”.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat am 27.09.2001, Drucksache Nr. 8/894, Herrn Bernd Wenske zum Beigeordneten wiedergewählt. Herr Wenske wurde mit Wirkung vom 01.01.2002 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von 8 Jahren zum Beigeordneten ernannt. Die 8-jährige Wahlzeit endet am 31.12.2009.

 

Die Regelungen über die leitenden Kommunalbeamten auf Zeit (Wahlbeamte) bestimmen sich nicht nach den Vorschriften des einschlägigen Beamten- und Laufbahnrechts des Landes (§ 5 Abs. 2 LBG), sondern nach den Vorschriften des Gemeindeverfassungsrechts.

 

Rechtsgrundlage für die Wahl der Beigeordneten (Beamte auf Zeit) ist § 71 GO vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW. S. 514). § 71 GO NW sieht u.a. vor, dass bei Wiederwahl des bisherigen Amtsinhabers von einer Ausschreibung abgesehen werden kann.

 

Mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen ist Einvernehmen dahingehend erzielt worden, Herrn Wenske zur Wiederwahl vorzuschlagen. Die neue 8-jährige Wahlzeit als Beigeordneter beläuft sich für Herrn Wenske auf den Zeitraum vom 01.01.2010 bis 31.12.2017.

 

Die Aushändigung der Ernennungsurkunde soll gemäß § 17 Abs. 2 Landesbeamtengesetz NRW nach der Bestätigung der Wiederwahl durch den Landrat erfolgen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Hampel