Betreff
Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung
Vorlage
9/1621
Aktenzeichen
04.1 me-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Der Arbeitskreis „Steuerschätzung“ hat am 14. Mai 2009 die Bundesergebnisse der Mai-Steuerschätzung bekannt gegeben. Danach werden die Steuereinnahmen von Bund, Ländern und Kommunen in diesem Jahr im Vergleich zur November-Steuerschätzung 2008 voraussichtlich um 45 Mrd. € geringer ausfallen. Für den Bund ergibt sich ein Einnahmerückgang um 21,5 Mrd. €, die Länder müssen mit Einbußen in Höhe von 16,5 Mrd. € rechnen, für die Gemeinden ergeben sich Mindereinnahmen von 7,6 Mrd. €.

 

Das Steueraufkommen im Jahr 2010 wird insgesamt um 84,7 Mrd. € geringer ausfallen, als im Mai 2008 angenommen. Auf den Bund entfallen davon 41,1 Mrd., auf die Länder 33,4 Mrd. €, auf die Gemeinden 10,7 Mrd. €,

 

In den Jahren 2011 und 2012 werden die Einnahmen insgesamt voraussichtlich um 93,4 Mrd. € unter dem Schätzansatz von Mai 2008 liegen.

 

Das Finanzministerium NRW hat nunmehr für Nordrhein-Westfalen eine Regionalisierung vorgenommen.

 

Diese Regionalisierung der Ergebnisse des Arbeitskreises „Steuerschätzung“ von Mai 2009 führt für den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer für die nächsten Jahre gegenüber den Orientierungsdaten aus dem Jahr 2008, die jährlich gemeinsam vom Innen- und Finanzministerium des Landes NRW für die Städte und Gemeinden herausgegeben und Grundlage für die Finanzplanung derselben sind, zu deutlich niedrigeren Ansätzen.

 

Auch für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und für das Gewerbesteueraufkommen werden deutlich verschlechterte Ansätze angenommen.

 

Für das Grundsteueraufkommen wird es keine nennenswerten Abweichungen gegenüber den Orientierungsdaten geben.

 

Eine detaillierte Regionalisierung wird mit den Orientierungsdaten für den Finanzplanungszeitraum vorgelegt werden. Ein erstes Gespräch über diese vom Land herauszugebenden Orientierungsdaten findet am 6. Juli 2009 bei der Landesregierung statt. Erwartet wird, dass der starke Wachstumseinbruch sich sowohl noch im laufenden Jahr als auch in den kommenden Jahren drastisch auf die kommunalen Haushalte auswirken wird. Insbesondere in 2009 und 2010 wird sich nach Einschätzung der Bundesregierung sowie auch der Wirtschaftsforschungsinstitute die Finanzmarkt- und Wirtschaftskrise auf die Steuereinnahmen der Kommunen negativ auswirken. Ab 2011 wird mit einer gesamtwirtschaftlichen Erholung gerechnet, die dann auch wieder für Wachstumsraten bei den gemeindlichen Steuern sorgen soll. Prognostiziert wird, dass im Jahr 2013 voraussichtlich das Einnahmeniveau von 2008 wieder erreicht sein wird.

 

Die zurzeit bekannten überschlägigen Ergebnisse der Regionalisierung der Mai-Steuerschätzung sind im Folgenden, bezogen auf die Stadt Bergkamen, wiedergegeben:

 


 

 

1. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

 

Ansatz

T€

Abweichung

T€

2009:     6,05 Mrd. € x 0,0020970 =             12.686.850 €

13.725

-   1.038

2010:     5,20 Mrd. € x 0,0020970 =             10.904.400 €

14.274

-   3.370

2011:     5,50 Mrd. € x 0,0020970 =             11.533.500 €

14.845

-   3.311

2012:     5,75 Mrd. € x 0,0020970 =             12.057.750 €     

15.439

-   3.381

2013:     6,15 Mrd. € x 0,0020970 =             12.896.550 €

 

 

 

Die Regionalisierung der November-Steuerschätzung war für das Jahr 2009 noch von einem Wert in Höhe von 6,375 Mrd. € ausgegangen, die Orientierungsdaten aus 2008 waren für 2009 von 6,41 Mrd. € ausgegangen.

 

 

2. Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

 

Ansatz

T€

Abweichung

T€

2009:     840 Mio. € x 0,002673668 =            2.245.881 €

2.595

-     349

2010:     855 Mio. € x 0,002673668 =            2.285.986 €

2.662

-     376

2011:     870 Mio. € x 0,002673668 =            2.326.091 €

2.723

-     397

2012:     890 Mio. € x 0,002673668 =            2.379.565 €

2.786

-     406

2013:     910 Mio. € x 0,002673668 =            2.433.038 €

 

 

 

Die Regionalisierung der November-Steuerschätzung war für das Jahr 2009 noch von einem Wert in Höhe von 860 Mio. € ausgegangen, die Orientierungsdaten aus 2008 waren für 2009 von 855 Mio. € ausgegangen.

 

 

3. Gewerbesteuer

 

Einerseits ist nach der Regionalisierung davon auszugehen, dass auch das Gewerbesteueraufkommen gegenüber den Orientierungsdaten deutlich niedriger ausfallen wird. Für das Jahr 2009 wird von einem Brutto-Aufkommen von 8,5 Mrd. € und einem Netto-Aufkommen von 7,2 Mrd. € ausgegangen. Die Orientierungsdaten waren noch von einem Brutto-Aufkommen von gut 10 Mrd. € und von einem Netto-Aufkommen von rd. 8,5 Mrd. € ausgegangen.

 

Für die Folgejahre wird von einer Prognose wegen der starken Schwankungen aufgrund der konjunkturellen Entwicklung gegenwärtig abgesehen.

 

Andererseits ist darauf hinzuweisen, dass es für die Stadt Bergkamen noch einen Sondereffekt zu berücksichtigen gilt:

 

Im Haushaltsplan 2009 sind 12,5 Mio. € als erwartetes Gewerbesteueraufkommen veranschlagt.

 

Bis Anfang Juni wurden 11,4 Mio. € aufgrund der von den Finanzämtern durchgeführten Veranlagungen in Form von Vorauszahlungsbescheiden an die gewerbesteuerpflichtigen Betriebe zum Soll gestellt.

 

In der 23. und 24. KW sind beim Amt für Finanzen und Steuern Steuerbescheide eingegangen mit dem Ergebnis, dass an zwei Unternehmen erhebliche Steuererstattungen vorzunehmen sind.

 

 

Die Steuererstattungen beziehen sich einmal auf die Jahre 1997 bis 2003 an ein Unternehmen mit einem Erstattungsanspruch in der Größenordnung von 7.998.000 € und eine Anpassung eines anderen Unternehmens für den Zeitraum 2008 bis 2009 in der Größenordnung von 2.015.000 €. Dazu kommen Zinsen, die von der Stadt zu zahlen sind, in Höhe von insgesamt 2.671.967 €.

 

Der Grund des Erstattungsanspruches des Unternehmens gegenüber der Stadt liegt in einer aktuellen, bestandskräftigen Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH). Danach können Unternehmen gebildete Rückstellungen für Altersteilzeit und Jubiläumszuwendungen in den Steuerbilanzen steuermindernd vom Ertrag/Gewinn nachholen und absetzen. Auf diese Weise war das zuständige Finanzamt gehalten, die bisher für die Jahre 1997 bis 2003 ergangenen Gewerbesteuermessbescheide aufzuheben und durch neue Bescheide zu ersetzen. Für die Jahre 2004 bis 2006 steht eine abschließende Prüfung noch aus. Sie wird voraussichtlich im Oktober 2009 erfolgen.

 

Insgesamt bleibt damit für das Jahr 2009 festzustellen, dass nach heutigem Stand der Haushaltsansatz von 12,5 Mio. € infolge von Erstattungen und Anpassungen an die Vorauszahlungen auf eine Größenordnung von 1.414.000 € schmilzt.

 

Inwieweit eine Kompensation in den Jahren 2010 und 2011 durch Schlüsselzuweisungen des Landes auf der Grundlage des noch vom Landtag zu beratenden und zu beschließenden GFG 2010 erfolgt, kann zurzeit nicht belastbar eingeschätzt werden.

 

Die Mindereinnahmen

 

·         beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer in Höhe von 1.038.000 €

·         beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer in Höhe von 349.000 €

·         bei der Gewerbesteuer in Höhe von 11.086.000 €

 

sowie die Mehraufwendungen

 

·         an Zinsen  für die Gewerbesteuererstattungen in Höhe von 2.671.967 €

  __________

 

insgesamt =   15.144.967 €

 

führen zu einer Erhöhung des für 2009 ohnehin eingeplanten Fehlbedarfs in Höhe von 3,7 Mio. €. Die Deckung erfolgt z. T. durch Inanspruchnahme der Restmittel der Ausgleichsrücklage; andererseits muss aller Voraussicht nach eine weitere Reduzierung der allgemeinen Rücklage im Rahmen der Erstellung der Jahresrechnung 2009 vorgenommen werden.

 

Die Liquidität wird durch Kassenkredite mit der Folge höherer Zinsaufwendungen sichergestellt.

 

Ein Nachtragshaushaltsplan ist nicht aufzustellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter:

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter:

 

 

 

 

Marquardt