Betreff
Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Aufwendung/Auszahlung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW, hier: Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2009
Vorlage
9/1620
Aktenzeichen
20.32.02 mq-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bei der Buchungsstelle 16.61.01.5272 (Kreisumlage) 502.445,80 € überplanmäßig bereitzustellen. Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW kann zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009 wurde davon ausgegangen, dass sich der Hebesatz für die Kreisumlage für die Planungsjahre 2008 und 2009 jeweils auf 44,00 v. H. belaufen wird.

 

Der Kreistag des Kreises Unna hat in seiner Sitzung vom 27.01.2009 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 verabschiedet und für den Fall der Anhebung der Landschaftsverbandsumlage einen Hebesatz für die allgemeine Kreisumlage von einheitlich 45,132 v. H. der für die Städte und Gemeinden geltenden Umlagegrundlagen beschlossen. Mit Beschluss vom 28.02.2009 hat die Landschaftsversammlung die erwartete Anhebung der Umlage um 0,6 v. H. beschlossen. Somit ist der Hebesatz von 45,132 v. H. für die allgemeine Kreisumlage anzuwenden.

 

Ergänzend zur Haushaltssatzung hat der Kreistag am 19.05.2009 ein Haushaltssicherungskonzept für den Finanzplanungszeitraum 2010 bis 2012 beschlossen.

 

Daraufhin hat der Regierungspräsident die erforderlichen Genehmigungen erteilt. Mit ihrer Bekanntmachung am 28.05.2009 hat die Haushaltssatzung des Kreises Unna für das Haushaltsjahr 2009 Rechtskraft erlangt.

 

Mit Bescheid vom 04.06.2009 teilt der Kreis Unna nunmehr mit, dass für das Haushaltsjahr 2009 eine Kreisumlage in Höhe von 25.861.045,80 € für das Haushaltsjahr 2009 zu leisten ist. Der Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2009 beträgt 25.358.600,00 €, so dass ein Betrag in Höhe von 502.445,80 € überplanmäßig bereitzustellen ist.

 

Die sachliche und zeitliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der vorgenannten Sachdarstellung. Das Erfordernis einer notwendigen Deckung kann zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 25.861.045,80

Produkt-/Sachkonto:              16.61.01.5372 (Kreisumlage)

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                          

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

     

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Marquardt