Betreff
4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westl. Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) in der Stadt Bergkamen, Änderung eines Allgemeinen Siedlungsbereichs (ASB) in einen Allgemeinen Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen
hier: Stellungnahme der Stadt Bergkamen im Rahmen der Beteiligung nach § 14 Abs. 2 Landesplanungsgesetz NRW (LPlG NRW)
Vorlage
9/1614
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Stellungnahme der Verwaltung zur 4. Änderung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund   - westl. Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm) im Sinne der Anlage 2 zur Vorlage als Stellungnahme der Stadt Bergkamen zur Beteiligung nach § 14 Abs. 2 LPlG NRW.

Sachdarstellung:

 

Im Rahmen der Erörterungsgespräche mit der Bezirksregierung Arnsberg zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen wurde vereinbart, aufgrund der besonderen regionalen Bedeutung der Wasserstadt Aden diese Fläche im Gebietsentwicklungsplan als Sonderbedarf und somit als “Allgemeiner Siedlungsbereich für zweckgebundene Nutzungen” darzustellen. Dazu ist eine GEP-Änderung erforderlich.

 

Der Vorsitzende und ein weiteres stimmberechtigtes Mitglied des Regionalrates bei der Bezirksregierung Arnsberg haben die Eröffnung des Erarbeitungsverfahrens für diese 4. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - (Dortmund, Kreis Unna, Hamm), in der Stadt Bergkamen im Bereich der ehemaligen Schachtanlage Haus Aden in Oberaden beschlossen (vereinfachtes Verfahren gem. § 20 Abs. 6 LPlG NRW). Die Bestätigung dieses Beschlusses durch den Regionalrat ist für die Sitzung des Regionalrates am 18.06.2009 vorgesehen.

 

Aufgrund der möglichen Förderkulisse bis 2015 für die Wasserstadt Aden und den komplexen Planverfahren haben Verwaltung und Projektgesellschaft Haus Aden darum gebeten, möglichst bald Planungssicherheit zu erreichen. Die Bezirksregierung Arnsberg will mit dem vereinfachten Verfahren nach § 20 Abs. 6 LPlG NRW das regionalplanerische Änderungsverfahren noch vor dem Übergang der Zuständigkeit für die Regionalplanung zum 21. Oktober 2009 auf den Regionalverband Ruhr bis zum Aufstellungsbeschluss vorangebracht haben.

 

Mit dem Einleitungsbeschluss wurde mit Verfügung zum 06. Mai 2009 die Beteiligung gem. § 14 Abs. 2 LPlG NRW eingeleitet. Die Inhalte der 4. GEP-Änderung sowie die Beteiligtenliste und der Beschluss zur Eröffnung des Verfahrens sind der Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, aufgrund der besonderen Bedeutung der Wasserstadt Aden für die Stadt Bergkamen

 

§          zur Schaffung qualifizierter Arbeitsplätze durch die Bereitstellung hochwertiger Flächenangebote

§          durch Profilierung der Angebote für den Sportboottourismus

§          durch hochwertige Wohnangebote

die 4. Änderung des GEP ausdrücklich zu begrüßen und keine Bedenken vorzubringen (siehe Anlage 2). Mit der 4. GEP-Änderung wird der regionale Bedarf und der regionale Konsens attestiert. Damit ist die Stadt Bergkamen in die Lage versetzt, die Flächen im Flächennutzungsplan darzustellen und die geplanten Nutzungen in einem Bebauungsplan verbindlich festzulegen.

 

Zur Planung der Wasserstadt Aden haben Stadt Bergkamen und RAG Montan Immobilien GmbH die Projektgesellschaft Haus Aden mbH gegründet. Auch die Realisierung ist in gemeinsamer Trägerschaft geplant. Mit der Aufnahme in die Erläuterungen zum Ziel 12 des GEP wird einer wesentlichen Fördervoraussetzung des Ziel-2-Programms (EFRE) entsprochen.  

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Stellv. Amtsleiter

 

 

 

 

Boden

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke