Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 1 - Tagespflege,
06.36.02 5331 Soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb
von Einrichtungen/Tagespflege+ 342.000,-- €
Vorlage
9/1565
Aktenzeichen
be-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW 342.000,-- € bei dem Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Seit dem 01.08.2008 ist die neue gesetzliche Grundlage für die Ausgestaltung der Tagespflege im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) geregelt. Unter anderem wird die Betreuung von Kindern in Tagespflege der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichgestellt.

 

Die Aufgaben der Tagespflege werden aufgrund eines Vertrages mit dem Jugendamt seit Jahren von dem Verein für familiäre Kindertagesbetreuung durchgeführt. Das Angebot erfreut sich mittlerweile einer großen Nachfrage.

 

Aufgrund der gesetzlichen Neufassung mit der Zielsetzung

 

  • qualifizierte und flexible Betreuungsform
  • soziale Absicherung der Tagespflegeperson
  • Gleichstellung der Betreuung in Tageseinrichtungen und Tagespflege

 

sind die Kosten in der Tagespflege deutlich angestiegen. Jährlich werden ca. 150 Tagespflegefälle bearbeitet.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2008/2009 für das Produkt 1 Sachkonto 06.36.02 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen/Tagespflege) Haushaltsmittel in Höhe von 200.000,-- € zur Verfügung gestellt.

 

Aufgrund der elterlichen Nachfrage und der damit verbundenen personellen Erfordernisse werden die bereitgestellten Haushaltsmittel bis Mitte Juni 2009 vollständig verausgabt sein.

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 23.04.2009 werden zusätzliche Haushaltsmittel von 342.000,-- € benötigt.

 

Jahreskosten für den Verein zur Bearbeitung von ca. 150 Fällen mit 1.586 Fachleistungsstunden

Kosten pro Fachleistungsstunde                                                   40,11 €

Gesamtkosten im Jahr                                                            63.200,-- €

Kosten für die Versicherungsbeiträge monatlich ca.                 2.400,-- €

Gesamtkosten im Jahr                                                            28.800,-- €

Kosten für die Tagspflegeperson monatlich                            40.000,-- €

Gesamtkosten im Jahr                                                                      480.000,-- €

                                                                     572.000,-- €

 

Abzüglich Mehreinnahmen Elternbeiträge                              30.000,-- €

Abzüglich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel            200.000,-- €

Mehraufwendungen =                                                         342.000,-- €

                                                                                                                          =========

 

Die notwendigen Mehraufwendungen von 342.000,-- € können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Die Haushaltsmittel müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendungen – wie im vorliegenden Fall – erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die geleisteten Tagespflegestunden im Laufe des Jahres 2009 abrechnen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei der genannten Pflichtaufgabe nicht erfüllt werden.

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 342.000,--

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,--

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

 

Beckmann

Sichtvermerk StA 20

 

     

 

 

 

 

Overhage