Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 8 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen,
06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Pers. außerh. von Einrichtungen + 100.000,00 €06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Pers. innerh. von Einrichtungen + 1.325.000,00 €
Vorlage
9/1562
Aktenzeichen
re-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW  bei dem Produkt 8  - familienergänzende, - ersetzende Maßnahmen, Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) 100.000,00 € und beim Sachkonto 06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen)  1.325.000,-- € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 i. V. m. § 27 ff. Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2009 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.5331     soziale Leistungen an natürliche Personen

                           außerh. von Einrichtungen (Familienpflege)                860.000,-- €

 

und

 

06.36.09.5332   soziale Leistungen an natürliche Personen    

                          innerhalb von Einrichtungen (Heimpflege)                 2.975.000,-- €

 

 

zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden voraussichtlich bereits Ende August 2009 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode 2009 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 1.425.000,-- € notwendig.

 

Die bisherigen Bemühungen des Jugendamtes, durch den Ausbau der ambulanten Hilfen die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen auf dem  niedrigen Niveau aus dem Jahr 2007 (ca. 60 Fälle) zu halten, reichten nicht aus, um der gesellschaftsstrukturellen Entwicklung nachhaltig zu begegnen. Im Laufe der Jahre 2008/09 stieg die Zahl wieder auf zurzeit 85 Jugendliche bzw. junge Erwachsene an. Neben einem deutlichen Anstieg der jungen Menschen mit einer „seelischen Behinderung“, bei denen die Hilfe voraussichtlich über das 21. Lebensjahr hinaus vom Jugendamt gewährt werden muss, konnte ebenfalls ein Anstieg von jüngeren Kindern mit traumatischen Erlebnissen festgestellt werden.  Diese Kinder werden nur von Einrichtungen aufgenommen, die ein entsprechendes Betreuungs- und Therapiekonzept anbieten.

Die Pflegesätze dieser Angebote liegen ca. 50% über dem Durchschnittspflegesatz.

 

Aufgrund der Personalkostensteigerungen in den letzten zwei Jahren haben die Einrichtungen ihre Pflegesätze gegenüber dem Vorjahr um ca. 4 bis 5 % erhöht.

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 21.04.2009 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

-  Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen                         +    100.000,-- €

-  Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen   + 1.325.000,-- €

 

insgesamt                                                                                                                      + 1.425.000,-- €

 

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

 

 

 

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate September bis Dezember 2009 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das 2. Halbjahr 2009 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 1.425.000,--

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Overhage