hier: "Tanz- und Showgarde TuS Sunshine Rünthe"
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, der „Tanz- und Showgarde TuS Sunshine Rünthe“ die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Sachdarstellung:
1. Die
Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird
durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die
Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in
§ 75 KJHG/SGB VIII geregelt.
Voraussetzungen für die Anerkennung sind:
(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann anerkannt werden, wer
a) auf dem Gebiet der Jugendhilfe im
Sinne des § 1 tätig ist,
b)
gemeinnützige Ziele verfolgt,
c)
auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass
er einen
nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande ist und
d) die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.
(2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens drei Jahre tätig gewesen ist.
(3) Die Kirchen- und Religionsgemeinschaften des
öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände
der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.
Wie
der Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) VIII festlegt, ist bei Antragstellern,
die eine Dreijahresfrist nicht erfüllen können, aber die Voraussetzungen nach §
75 Abs. 1 bis 4 KJHG/SGB VIII erfüllen, die Anerkennung nach pflichtgemäßem
Ermessen durch den öffentlichen Träger der Jugendhilfe zu entscheiden.
Bei der Ausübung des Ermessens muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die
Dringlichkeit des Bedarfs, die Relation der Gesamtkosten zu der Eigenleistung,
die Interessen der Betroffenen und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme, den
Grundsatz der Gleichbehandlung und die Finanzierungsgrundsätze der öffentlichen
Jugendhilfe beachten.
Als anerkannter Träger freier Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über
folgende Rechte:
1. Vorschlagsrecht für die
Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss,
2. Inanspruchnahme von Fördermitteln der
Stadt nur für anerkannte Träger,
3. Möglichkeit der Wahrnehmung von
öffentlichen Aufgaben nur für anerkannte Träger,
4. Teilnahme anerkannter Träger an den
Arbeitsgemeinschaften nach
§ 78 KJHG/SGB VIII,
5. Beteiligung an der
Jugendhilfeplanung;
6. Mitgliedschaft im Stadtjugendring
Bergkamen.
Ebenfalls muss bei der Entscheidung über eine Anerkennung als Träger der freien
Jugendhilfe davon ausgegangen werden, dass bereits in den Vorjahren
Antragsteller positiv berücksichtigt worden sind (“Fidele Narrenschar
Bergkamen”, “Pfadfinderbund/Stamm Pendragon”, “Akkordeonclub Oberaden”,
“Deutscher Pfadfinderbund Mosaik/Stamm Normannen” usw.), die noch nicht die
Dreijahrestätigkeit vorlegen konnten, jedoch die Voraussetzungen des § 75
KJHG,Absätze 1 bis 4. erfüllen.
2. Dem
Jugendamt liegt der Antrag der „Tanz- und Showgarde TuS Sunshine Rünthe“,
vertreten durch Herrn Udo Gerhard, Taubenstraße 13, 59192 Bergkamen, auf
öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB
VIII vom 11.03.2009 vor.
Die Regelmäßigkeit der Probetermine des TuS Sunshine, jeweils mittwochs von
17.00 bis 20.00 Uhr im Jugendheim „Spontan“, Rünthe, wurde festgestellt. Weiter
hat der TuS Sunshine an verschiedenen Karnevalsveranstaltungen teilgenommen.
Die Zielsetzungen des TuS Sunshine werden wie folgt beschrieben:
1. Durchführung karnevalistischer Veranstaltungen
2. Brauchtumspflege
3. Besuche von befreundeten Vereinen
4. Erlernen von Garde-, Show- und orientalischen Tänzen
5. besonderes Training für Kinder mit motorischen Störungen
Der Gruppe gehören zurzeit 16 Kinder und Jugendliche an.
3. Nach pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, den Antragsteller „Tanz- und Showgarde Tus Sunshine Rünthe die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Preising |
Sachgebietsleiter Kortendiek |