Betreff
Frostschäden Fahrbahnen Ebert- und Parkstraße,
hier: Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
9/1553
Aktenzeichen
66.11.12.008
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02-5221 eine überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung in Höhe von 110.000,00 €.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Im Haushaltsvollzug 2009 sind entsprechende Deckungsmöglichkeiten zwingend einzusetzen.

 

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Winter 2008/2009 hat auch auf den Straßen innerhalb der Baulast der Stadt Bergkamen Frostschäden über das Normalmaß hinaus entstehen lassen. Prägnant und daher schnellstmöglich zu beseitigen sind die Frostschäden auf der Fahrbahn der Ebert- und Parkstraße im Bereich des Marktplatzes Bergkamen-Mitte. Die dortigen Natursteinpflasterflächen konnten nur mit Hilfe von provisorischen Baumaßnahmen seitens des städt. Baubetriebshofes verkehrssicher gehalten werden. Eine Überarbeitung der beiden Teilbereiche ist dringend erforderlich.

 

Die Verwaltung hat für die Wiederherstellung des Teilbereiches der Parkstraße einen Kostenpunkt von 65.000,00 € und für den betroffenen Bereich der Ebertstraße einen Kostenpunkt von 45.000,00 € ermittelt. Zur Beseitigung solcher Schäden stehen im Budget des StA 61/66 im Produkt 12.54.02 auf dem Sachkonto 5221 jährlich 76.650,00 € zur Verfügung. Zur Behebung der dringendsten und punktuellen Frostschäden sind mittlerweile 16.000,00 € von diesem Sachkonto in die Reparatur Bergkamener Straßen im Jahr 2009 geflossen. Die restlichen zur Verfügung stehenden 60.000,00 € werden für die Straßenunterhaltung im Haushaltsjahr 2009 dringend zweckentsprechend benötigt. 

 

 

Somit stehen auf dem Sachkonto keine ausreichenden Mittel zur Verfügung, um die im Winter aufgetretenen Frostschäden zu beseitigen.

 

Ein Schadenskataster für das gesamte Stadtgebiet wird derzeit vom StA 61/66 erstellt.

 

 

Um der städt. Verkehrssicherungspflicht in den genannten Teilbereichen der Ebert- und Parkstraße kurzfristig wieder nachzukommen, ist ein Gesamtbetrag von 110.000,00 € bei der Buchungsstelle 12.54.02-5221 zusätzlich bereitzustellen.

 

Zur Wiederherstellung der beschädigten Stadtstraßen ist die Stadt Bergkamen verpflichtet, da ihr die Verkehrssicherungspflicht für die Straßen, die in ihrer Baulast stehen, obliegt.

 

Somit ergibt sich, dass die überplanmäßige Auszahlung/Aufwendung sowohl zeitlich als auch sachlich unabweisbar ist.

 

Die Voraussetzung der überplanmäßigen Aufwendung ergibt sich aus dem § 83 Abs. 2 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet.

 

Deckungsmöglichkeiten im Budget des StA 61 sowie im Dezernat bestehen zurzeit nicht.

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 110.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02-5221 "Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze"

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

     

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

i. V. Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

 

Marquardt