Betreff
Straßenbaukosten Kleiweg, 2. Bauabschnitt,
hier: Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Vorlage
9/1552
Aktenzeichen
66.11.12.035
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, bei der Buchungsstelle 12.54.02-0110.7852 „Ausbau Kleiweg“ eine überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 40.000,00 €.

 

Die Deckung erfolgt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW aufgrund von Minderauszahlungen bei der Buchungsstelle 12.54.02-0104.7852 „Ausbau Heinrichstraße“.

Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen hat in den Jahren 2004/2005 den Kleiweg, 1. Bauabschnitt (Kreisverkehranlage Schulstraße/Kleiweg) ausgebaut. Die dafür vorgesehenen Mittel in Höhe von 440.000,00 € wurden mit einer Gesamtabrechnung von 370.000,00 € unterschritten.

 

Dagegen wurde der jetzt abgerechnete 2. Bauabschnitt, von der Schulstraße bis zur Erich-Ollenhauer-Straße, mit 40.000,00 € über die vorgesehenen Baukosten überschritten.

 

Parallel zum Ausbau des Kleiweges erfolgte die Umgestaltung der Heinrichstraße. Beide Maßnahmen wurden mit Hilfe des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) mit einem Fördersatz von 80 % bezuschusst. Nach den jetzt vorliegenden ungeprüften Schlussrechnungen der Heinrichstraße werden die vorgesehenen Mittel der Heinrichstraße um ca. 300.000,00 € unterschritten.

 

Zur Begleichung der jetzt vorliegenden geprüften restlichen Schlussrechnungen, Kleiweg

2. Bauabschnitt, des bauleitenden Ing.-Büros Kühnert, Bergkamen, und der bauausführenden Firma Schneider, Hamm, werden insgesamt 69.738,47 € benötigt.

 

Demgegenüber sind lediglich 30.072,59 € auf der Buchungsstelle 12.54.02-0110.7852 „Ausbau Kleiweg“ vorhanden.

 

Somit stehen auf dem Sachkonto keine ausreichenden Mittel mehr zur Verfügung, um die mängelfreie nach VOB/Teil B abgenommene Baumaßnahme zu begleichen. Um die Gesamtforderung der Auftragnehmer an die Stadt Bergkamen zu begleichen, ist es notwendig, die Buchungsstelle 12.54.02-0110.7852 um den Fehlbetrag von 40.000,00 € zu verstärken. Zur Leistung dieser Zahlung im lfd. Haushaltsjahr ist die Stadt Bergkamen aufgrund der Beauftragung an die Auftragnehmer verpflichtet.

 

Somit ist festzustellen, dass die überplanmäßige Auszahlung sowohl zeitlich als auch sachlich unabweisbar ist.

 

Die Voraussetzung der überplanmäßigen Auszahlung ergibt sich aus § 83 GO NRW. Die Unabweisbarkeit ist in ausreichender Weise begründet.

 

Die Deckung gem. § 83 Abs. 2 GO NRW soll aus der Buchungsstelle 12.54.02-0104.7852 „Ausbau Heinrichstraße“ aufgrund von Minderauszahlungen erfolgen.   HöH

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 40.000,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02-0110.7852 "Ausbau Kleiweg"

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

12.54.02-0104.7852

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

entfällt

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Kämmerer

 

 

 

 

 

 

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

i. V. Boden

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Raupach

Sichtvermerk StA 20     

 

 

 

 

Mölle