Betreff
Integrationskurse bei der VHS Bergkamen - Sprachliche Bildung als Schlüsselqualifikation für Integration
Vorlage
9/1536
Aktenzeichen
os-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Einleitung

 

Deutschland ist seit jeher ein Land, das stark von Zuwanderungen geprägt ist. Integration ist somit für uns heute und in Zukunft von zentraler Bedeutung.

 

Mit dem seit 01. Januar 2005 in Kraft getretenen Zuwanderungsgesetz werden für die Integrationsförderung in Deutschland erstmalig klare Organisationsstrukturen geschaffen. Wesentliche konzeptionelle und Steuerungsaufgaben auf dem Gebiet der Integrationsförderung wurden gebündelt und dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als „Kompetenzzentrum Integration“ übertragen.

 

So ist das BAMF zuständig für die Durchführung der Integrationskurse sowie die Zulassung der Lehrkräfte und deren Qualifizierung, Zulassung der Kursträger, Konzeption der Tests, Prüfungen und Lehrwerke. Das Handlungsfeld „Sprachliche Bildung“ war der erste Schwerpunkt des bundesweiten Integrationsprogrammes, denn Sprache ist die Grundlage für gegenseitiges Verstehen. Sie ist lt. Integrationskursverordnung eine Schlüsselqualifikation für die Teilhabe an der Gesellschaft, die Voraussetzung für qualifizierte Schulabschlüsse ebenso wie für den Zugang zu Ausbildung und Arbeitsmarkt.

 

Deshalb sind mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes Neuzuwanderer verpflichtet, an qualifizierten Integrationskursen teilzunehmen. Gleichzeitig ermöglicht das neue Zuwanderungsgesetz schon länger hier lebenden Zuwanderinnen und Zuwanderern diese Kurse zu besuchen. Hierzu gehören auch Spätaussiedler, verpflichtete und berechtigte länger in Deutschland lebende Ausländer. Die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs erfolgt über die Ausländerbehörde oder die ARGE.

 

 

VHS Bergkamen als anerkannter Integrationskursträger

 

Seit 2005 hat die VHS Bergkamen die Zulassung als Trägerin für die Durchführung von Integrationskursen des BAMF. Die ersten Kurse haben im zweiten Semester des Jahres 2005 begonnen und werden bis heute erfolgreich durchgeführt.

 

Ein Integrationskurs umfasst 645 Unterrichtsstunden, die Kurse sind in sechs Module mit aufsteigendem Niveaustufen aufgeteilt. Jedes Modul umfasst 100 Unterrichtsstunden, 45 Unterrichtsstunden sind für einen Orientierungskurs vorgesehen.

 

Nach dem sechsten Sprachmodul nehmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an einer Prüfung teil. Mit bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge ein Deutschzertifikat mit der Niveaustufe B 1 nach europäischem Referenzrahmen.

 

Erwähnenswert ist, dass die VHS Bergkamen in diesem Jahr erstmals 100 Personen zur Prüfung anmelden wird. Wird die Prüfung nicht bestanden, erwerben sich die Prüflinge einen zusätzlichen Anspruch von 300 Unterrichtsstunden, nehmen an einem Aufbaukurs teil und treten ein zweites Mal zur Prüfung an.

 

Für alle Personen die zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet wurden, ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenfrei. Berechtigte Teilnehmer zahlen einen Eigenanteil in Höhe von 1,00 € pro Unterrichtsstunde, der bei regelmäßiger Teilnahme vom BAMF zu 50 % nach Kursende erstattet wird. Die Prüfungsteilnahme an der B 1 Prüfung und am Orientierungskurstest ist für verpflichtete und berechtigte Teilnehmerinnen und Teilnehmer kostenfrei. Die beschriebenen Abrechnungsmodalitäten sind vom BAMF vorgegeben. VHS Teilnehmer zahlen in Anlehnung an die BAMF-Vorgaben ebenfalls 1,00 € pro Unterrichtsstunde, 100,00 € für die B 1 Prüfung und 20,00 € für den Orientierungskurstest.

 

Die restlichen 45 Unterrichtsstunden fließen in den zweiten Bestandteil des Integrationskurses, den so genannten Orientierungskurs. Darin stehen die deutsche Kultur, das Rechtssystem und die Werteordnung im Vordergrund. Dieser Kursteil wird von den Teilnehmenden mit einem Orientierungstest beendet. Die Prüfungsbögen werden vom BAMF bereitgestellt und ausgewertet.

 

Insgesamt hat die VHS von 2005 bis heute 79 Integrationskursmodule durchgeführt, davon waren 71 Integrationskursmodule und 8 Orientierungskurse. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl von 7.370 Unterrichtsstunden und eine Zahl von Teilnehmern in Höhe von 1.354.

 

Der Großteil der Kurse wird als Intensivkurs, d. h. montags bis freitags von 08.30 bis 11.45 Uhr durchgeführt.

 

Nach Bedarf werden z. B. auch Frauenkurse mit Kinderbetreuung oder Teilzeitkurse am Abend für Berufstätige angeboten. Für VHS-Teilnehmer bietet die Volkshochschule Prüfungsvorbereitungskurse an, die auch regelmäßig genutzt werden.

 

Die VHS rechnet die Kurse mit dem BAMF zu folgenden Vergütungssätzen ab:

 

Für jeden verpflichteten Teilnehmer zahlt das BAMF 2,35 € pro Unterrichtsstunde. Für jeden Berechtigten wird der Eigenanteil des Teilnehmenden von 1,00 € auf 2,35 € vom BAMF aufgestockt.

 

Für die B 1 Prüfungsteilnahme vergütet das BAMF 78,65 € pro Teilnehmenden. Bevor die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit dem Integrationskurs beginnen, müssen Sie sich einem Sprachtest unterziehen, der genauen Aufschluss über die Sprachfähigkeit (Hören, Schreiben, Sprechen) gibt, sodass jede Person je nach können dem entsprechenden Modul zugeordnet werden kann. Der Test wird durch den zuständigen Hauptamtlichen Pädagogischen Mitarbeiter der VHS durchgeführt und mit 5,00  € pro Teilnehmer durch das BAMF für die VHS vergütet.

 

Für die Lehrpersonen ist vor dem Hintergrund der multinationalen Herkunft der Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeder Integrationskurs eine Herausforderung. Der überwiegende Teil kommt aus der Türkei und der russischen Förderation, der andere Teil kommt aus der Ukraine, Kasachstan, Polen, Irak, Serbien, Montenegro, Thailand.

 

 

Folgezulassung als Integrationskursträger auch für Alphabetisierungskurse

 

Mit der Folgezulassung vom 01.01.2009 hat das BAMF der VHS nicht nur das Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von Integrationskursen nach Zuwanderungsgesetz“, sondern auch das Zertifikat „Zugelassener Träger zur Durchführung von Alphabetisierungskursen“ erteilt. Die VHS hat bereits 2007 in Kooperation mit der ARGE im Kreis Unna einen Alphabetisierungskurs eingerichtet. Mittlerweile hat sich die Personengruppe dahin gehend verändert, dass eine kostendeckende Förderung durch das BAMF erfolgen kann. Der Alphabetisierungskurs wird deshalb ab dem 09.03.2009 als Integrationskurs mit 945 Unterrichtsstunden durchgeführt. In diesem Kurs werden Migrantinnen  und Migranten in der Sprache Deutsch alphabetisiert.

 

Einbürgerungstest

 

Seit dem 01. September 2008 müssen Ausländer in Deutschland zur Einbürgerung einen bundeseinheitlichen Einbürgerungstest bestehen. Die Einzelheiten zur Durchführung des Tests werden in der Einbürgerungsverordnung geregelt. Er besteht aus 33 Fragen aus einem Katalog von 310 Fragen, von denen 17 richtig beantwortet werden müssen. Der Einbürgerungstest wird bis Ende 2009 ausschließlich von Volkshochschulen durchgeführt, aber vom BAMF ausgewertet. Der Stadt Bergkamen liegen pro Jahr ca. 150 Einbürgerungsanträge vor. Für die Durchführung des Einbürgerungstestes ist der Hauptamtliche Pädagogische Mitarbeiter zuständig.

 

Bei der VHS Bergkamen gibt es alle zwei Monate einen Termin, zu dem sich Einbürgerungswillige mindestens drei Wochen vorher anmelden müssen. Die VHS meldet diese Person beim BAMF an und das Ministerium schickt dann die individuellen Testbögen zurück.

 

Bei Bedarf können die angemeldeten Personen für die Vorbereitung auf den Test einen Einbürgerungskurs besuchen. Bisher haben 95 bis 98 % der Teilnehmer den Test bestanden laut Aussage des BAMF.

 

Zertifikate bei der VHS

 

Mittlerweile ist die Stadt Bergkamen akkreditiertes Prüfungszentrum für die Niveaustufen von A 1 bis C 1. Die B 1 Prüfungen werden seit 2008 regelmäßig nach Sprachkursende angeboten und wird in Kooperation mit dem deutschen Volkhochschulverband und ihrer eigenen Firma Telc abgewickelt. Telc berechnet eine Prüfungsgebühr in Höhe von 48,00 €. Diese B 1 Prüfung ist seit September 2008 Bedingung für die Einbürgerung. Daher hat die VHS Bergkamen auch eine erhöhte Teilnehmerzahl bei dieser Prüfung. Bei erfolgreich abgelegter Prüfung erhalten die Teilnehmer das „Zertifikat B 1“.

 

Das Zertifikat Integrationskurs können die BAMF geförderten Teilnehmer bei erfolgreicher B 1 Prüfung und erfolgreichem Orientierungskurstest erlangen. Dieses Zertifikat ermöglicht ihnen die Wartezeit auf eine Einbürgerung um ein Jahr zu verkürzen. Die Wartezeit liegt normalerweise bei acht Jahren ohne Zertifikat, mit Zertifikat bei sieben Jahren.

 

Schlussbetrachtungen

 

Durch das Engagement im Bereich der sprachlichen Bildung ermöglicht die VHS vielen Menschen in Bergkamen von der Einwanderung bis zur Einbürgerung die Teilnahme am gesellschaftlichen-politischen Leben in Bergkamen.

 

Das die VHS Bergkamen von Migrantinnen und Migranten als Integrationspartner sehr gut akzeptiert wird, dokumentieren die ausgebuchten Kurse und eine gleichbleibend hohe Nachfrage.

 

Mittlerweile steigt auch die Nachfrage nach weiterführenden Deutschkursen wie z. B. „Deutsch für den Beruf“ mit Abschlussprüfungen auf den höheren Niveaustufen B 2 und C 1. Auf diesen Bedarf wird die VHS bereits im kommenden Semester reagieren.

 

Zur Finanzsituation ist festzustellen, dass die Erträge vom BAMF die Aufwendungen für Honorare inklusive Fahrtkosten sowie die Aufwendungen für die benötigten Unterrichtsmittel mehr als abdecken.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

 

Ostrowski