hier: Durchführungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt der Durchführung der geplanten Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Schulzentrums “Am Friedrichsberg” aus dem Programm “Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur in den Kommunen” zu.
Sachdarstellung:
Das Land NRW gewährt auch 2009 Zuwendungen für die Vorbereitungen und Durchführung von Maßnahmen zur energetischen Erneuerung von Gebäuden, die als soziale Infrastruktur in den Gemeinden genutzt werden. Der Schwerpunkt der Förderung liegt dabei auf Schulen und Kindertagesstätten.
Im Programmjahr 2009 werden die eingereichten Förderanträge nach Gebäude- und Förderkulissen priorisiert, wobei es nur noch folgende Förderkulissen gibt:
Priorität 1: Kommunen mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-
konzeptes und Gebietsbezug (aktuelles Stadterneuerungsgebiet).
Priorität 2: Kommunen mit der Verpflichtung zur Aufstellung eines Haushaltssicherungs-
konzeptes oder Gebietsbezug (aktuelles Stadterneuerungsgebiet).
Als städtische Maßnahme zur energetischen Erneuerung ist das Schulzentrum “Am Friedrichsberg” vorgesehen. Im Rahmen dieses Förderprogramms sollen die Gerhart-Haupt-mann-Schule, das Studio Theater mit Mensa sowie die Abteilung 5-7 der Willy-Brandt-Gesamtschule schrittweise bis 2013 energetisch saniert werden. Bei den Sanierungsmaßnahmen handelt es sich bei allen Gebäuden hauptsächlich um die Dämmung der Gebäudehülle (Außenwände, Fenster, Dach) und um die Erneuerung der Anlagentechnik (Heizung, Lüftung, Beleuchtung).
Im Detail wurden in der Sitzung des Ausschusses für Umweltfragen der Stadt Bergkamen am 10.03.2009 die von den Fachingenieuren der EST – Gesellschaft für Energiesystemtechnik GmbH - Essen für das Schulzentrum “Am Friedrichsberg” erarbeiteten Energiekonzepte vorgestellt.
Um die Fördervoraussetzungen der Priorität 2 zu erfüllen, wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung am 03.02.2009 ein Grundsatzbeschluss für ein Fördergebiet der sozialen Stadt gem. § 171 e BauGB herbeigeführt.
Die Frist zur Einreichung der Förderanträge ist auf den 31.03.2009 festgesetzt. Ein Beschluss des Rates zur Durchführung der geplanten Maßnahmen ist innerhalb der Förderanträge mit vorzulegen. Die Förderanträge werden von der Verwaltung vorbereitet und können fristgerecht gestellt werden.
Für die Stadt Bergkamen sind in den Jahren 2011 bis 2013 Maßnahmen im Schulzentrum “Am Friedrichsberg” vorgesehen, die Kosten in Höhe von 5.315.000 € verursachen. Es handelt sich hierbei nicht um Maßnahmen, die im Rahmen des Konjunkturpaketes II des Bundes (siehe Ratsvorlage Drucksache Nr. 9/1481) oder über einen KfW-Kommunalkredit gefördert werden sollen.
Die Landesförderung aus dem Investitionspakt erfolgt in Höhe von 2/3 der förderfähigen Ausgaben. Es wird laut Kostenzusammenstellung mit einer Förderung in Höhe von 3.540.000 € gerechnet, so dass ein Eigenanteil in Höhe von 1.775.000 € verbleibt.
Die haushaltsmäßige Veranschlagung erfolgt mit Aufstellung des Haushaltsplanes 2010.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
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Amtsleiter Heermann |
Sachbearbeiter Becker |
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