Betreff
Schulanfänger zum Schuljahr 2009/2010
Vorlage
9/1531
Aktenzeichen
hoe-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Schule, Sport und Weiterbildung der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Zum Schuljahr 2008/2009 wurden die Schulbezirksgrenzen aufgehoben und erstmalig ein geändertes Anmeldeverfahren für Schulanfänger an Bergkamener Grundschulen durchgeführt. Die Eltern der Schulanfänger hatten nun erstmalig die Möglichkeit ihr Kind an einer Grundschule ihrer Wahl anzumelden. Mitte September 2008 wurden die Eltern, deren Kinder mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 schulpflichtig wurden, angeschrieben und über das Anmeldeverfahren informiert. Es handelte sich hierbei um die Kinder mit den Geburtsdaten 01.08.2002 bis 31.08.2003. Dem Anschreiben lag ein von den Eltern auszufüllender Anmeldeschein bei. In Absprache mit den Schulleiterinnen und Schulleitern der Bergkamener Grundschulen wurde das Anmeldeverfahren im Vergleich zum Vorjahr dahin gehend geändert, dass die Anmeldescheine nicht bei der gewünschten Grundschule, sondern beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport ausgefüllt eingereicht werden sollten. Hierzu wurde den Eltern eine Frist bis zum 17.10.2008 eingeräumt. Nach Ablauf dieser Frist konnte festgestellt werden, dass noch 20 % der ausgegebenen Anmeldescheine fehlten. Diese Eltern mussten nochmals und zum Teil sogar mehrfach erinnert werden.

 

Durch dieses Verfahren konnte zentral beim Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport die Vollständigkeit der Anmeldungen erfasst und Doppelanmeldungen vermieden werden. Die eingegangenen Anmeldescheine wurden dann an die Grundschulen weitergeleitet. Die Grundschule hat die Termine für die Anmeldung, die die Eltern gemeinsam mit dem Kind wahrnehmen sollen, vergeben. Diese fanden in der Zeit vom 03.11. bis 07.11.2008 an der jeweiligen Grundschule statt.

 

Der frühe Anmeldetermin wird vom Gesetzgeber damit begründet, dass in der Zeit bis zur Einschulung eine gründliche Erfassung der Lernausgangslage, eine umfassende Beratung der Eltern über Fördermöglichkeiten und die Sprachstandsfeststellung verbunden mit den Zuweisungen zu den Sprachkursen erfolgen kann.

 

Nach jetzigem Stand ergeben sich 489 Schülerinnen und Schüler in 20 gebildeten Klassen, die den ersten Jahrgang besuchen werden (siehe Anlage 1). Da jedoch noch nicht abschließend über alle gestellten Anträge auf vorzeitige Einschulung entschieden wurde sowie die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die das erste Schuljahr wiederholen, noch nicht endgültig feststeht, kann sich hier noch eine geringfügige Verschiebung ergeben.

 

Die Gesamtzahl der Schulanfänger hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 542 auf 489 und die Anzahl der gebildeten Klassen von 22 auf 20 verringert. Die durchschnittliche Klassenstärke ist von 25 auf 26 Kindern pro Klasse gestiegen. Die statistischen Zahlen für die Vorjahre basieren auf den amtlichen Schuldaten des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik mit Stichtag 15.10., geben also die tatsächlich eingeschulte Kinderzahl zum jeweiligen Schuljahresbeginn wieder.

 

An der Preinschule gibt es die flexible Schuleingangsphase, d. h. bezogen auf die Jahrgangsstufen 1 und 2 gibt es keine jahrgangsbezogenen Klassen, sondern zum Schuljahr 2009/2010 drei jahrgangsübergreifende Lerngruppen für die 1. und 2. Klassen mit insgesamt 62 Kindern und einer durchschnittlichen Gruppenstärke von 21 Kindern (siehe Anlage 1). Unter Berücksichtigung der derzeitigen Anmeldezahlen haben die Jahnschule und die Freiherr-von-Kettelerschule mit 29 und 28 Kindern die höchste durchschnittliche Klassenstärke. Die niedrigste durchschnittliche Klassenstärke haben die Preinschule mit 21 Kindern und die Gerhart-Hauptmann-Schule mit 23 Kindern in den Eingangsklassen.

 

Zu den Staatsangehörigkeiten der Kinder der zukünftigen ersten Schuljahre kann keine aussagekräftige Angabe gemacht werden. Grund hierfür ist die ausländerrechtliche Gesetzesänderung zum 01.01.2000, wonach ausländische Kinder die in Deutschland geboren sind, unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche und türkische Staatsangehörigkeit erhalten und sich erst in der Zeit zwischen ihrem 18. und 23. Lebensjahr entscheiden müssen. Unabhängig von der Staatsangehörigkeit wird nach § 36 Abs. 2 Schulgesetz zwei Jahre vor der Einschulung durch das Schulamt festgestellt, ob die Sprachentwicklung der Kinder altersgemäß ist und ob sie die deutsche Sprache hinreichend beherrschen. Für die Kinder des Einschulungsjahrganges 2009/2010 erfolgt dieses Verfahren erstmalig im Jahr 2007. Gleichzeitig sind die Sprachkurse ½ Jahr vor der Einschulung, die mit Landesmittel gefördert und vom Schulträger organisiert wurden, weggefallen. Es ist daher davon auszugehen, dass die Kinder dieses Einschulungsjahrganges, bei denen ursprünglich ein Förderbedarf festgestellt wurde, entweder in einer Tageseinrichtung für Kinder gefördert oder an einem anderen vorschulischen Sprachförderkurs teilgenommen haben.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Gesamtanzahl der Schulanfänger um 53 Kinder und somit um 9,8 % verringert (siehe Anlage 2 und 4). In den folgenden Jahren wird sich diese Tendenz weiter fortsetzen. Sei dem Schuljahr 2007/2008 wird der Stichtag vom 30.06. schrittweise zunächst auf den 31.07. für die Schuljahre 2007/2008 und 2008/2009 vorverlegt. Im Weiteren ergeben sich folgende Stichtage:

Schuljahr 2009/2010                               31. August

Schuljahr 2010/2011                               31. August

Schuljahr 2011/2012                               30. September

Schuljahr 2012/2013                               31. Oktober

Schuljahr 2013/2014                               30. November

Schuljahr 2014/2015                               31. Dezember

 

Für die kommenden Jahre ergeben sich unter Berücksichtigung der Stichtagsänderungen folgende Anmeldezahlen:

 

Schuljahr 2010/2011                               505 Kinder

Schuljahr 2011/2012                               467 Kinder

Schuljahr 2012/2013                               442 Kinder

Schuljahr 2013/2014                               434 Kinder

Schuljahr 2014/2015                               454 Kinder

 

Durch die Abschaffung der Schulbezirksgrenzen ist keine Aussage über die wahrscheinliche Verteilung der zukünftigen Schulanfänger auf die einzelnen Bergkamener Schulen möglich. Es hat sich jedoch wie bereits im Vorjahr gezeigt, dass die Anmeldezahlen bislang in keinem Fall die vom Rat der Stadt Bergkamen festgelegten Aufnahmekapazitäten der städtischen Grundschulen überschreiten (siehe Drucksache Nr. 9/0863). Insofern sind alle Schülerinnen und Schüler an der Schule aufgenommen worden, an der sie sich auch angemeldet haben. Abweisungen mussten nicht ausgesprochen werden.

 

Bezüglich steigender und fallender Anmeldezahlen ist an den Bergkamener Schulen wie bereits in den Vorjahren keine einheitliche Tendenz festzustellen (siehe Anlagen 2 und 3).

 

Im Vergleich zum Vorjahr haben den größten Rückgang an Schülerinnen und Schülern in der Eingangsklasse die Freiherr-von-Ketteler-Schule und die Jahnschule zu verzeichnen (siehe Anlage 4). Im Vorjahr hatte die Jahnschule noch eine der höchsten Zugänge zu verzeichnen und konnte mit 72 Kindern drei Eingangsklassen bilden.

 

In diesem Jahr verzeichnet die Pestalozzischule mit sechs Kindern und die Preinschule mit vier Kindern als einzige Schulen einen Zugang im Vergleich zum Vorjahr. Die Zahlen der Schillerschule und Overberger Schule bleiben gleich. Alle anderen Schulen verzeichnen weniger Schulanfänger als im Vorjahr.

 

Insgesamt gab es in Bergkamen 499 schulpflichtige Kinder zum Schuljahr 2009/2010. Zusätzlich wurden 13 Antragskinder angemeldet, sodass sich eine Gesamtzahl in Höhe von 512 Schulanfänger im Stadtgebiet Bergkamen ergeben hat (siehe Anlage 5). Von diesen 512 Kindern haben sich 136 nicht an der nächstgelegenen Schule angemeldet. Dies entspricht einem Anteil von ca. 27 %. Hiervon haben 111 Schülerinnen und Schüler eine andere als die nächstgelegene Schule innerhalb des Stadtgebietes Bergkamen gewählt. Es liegen zwei auswärtige Anmeldungen aus Lünen vor. Die verbleibenden 25 Bergkamener Kinder die nicht an einer Bergkamener Grundschule angemeldet sind, verteilen sich wie folgt:

 

·         Für fünf Kinder steht aufgrund einer Behinderung der Förderort noch nicht fest.

·         Ein Kind wird die Albert-Schweitzer-Schule besuchen.

·         Ein Kind wird die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule besuchen.

·         Neun Kinder werden bis zum Schuljahresbeginn umziehen und haben sich an der Grundschule ihres neuen Wohnortes angemeldet.

·         Neun Kinder werden eine Grundschule außerhalb Bergkamens besuchen, davon drei die Waldorfschule in Hamm, die anderen sechs besuchen Grundschulen in den Nachbargemeinden.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Hörstrup