Betreff
Verkehrsführung Nordberg Bereich Präsidentenstraße/Pestalozzistraße
hier: Untersuchung und Beurteilung verschiedener Varianten
Vorlage
9/1530
Aktenzeichen
sty-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die Verkehrsführung gem. Variante ........... schnellstmöglich probeweise einzuführen. Nach etwa 3 Monaten ist dem Ausschuss ein entsprechender Erfahrungsbericht vorzulegen, damit über die ggfs. notwendige Bebauungsplanänderung im Rat abschließend entschieden werden kann.

Sachdarstellung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Bauen und Verkehr am 02.02.2009 wurde unter dem Tagesordnungspunkt “Anfragen und Mitteilungen” die Verkehrssituation im Bereich der Pestalozzistraße thematisiert.

 

Insbesondere zu Zeiten der Hol- und Bringverkehre der Kindergartenkinder und Grundschüler käme es in der als verkehrsberuhigtem Bereich ausgebauten Pestalozzistraße durch die Sackgassensituation immer wieder durch Wendemanöver und Begegnungsverkehre zu gefährlichen Situationen.

 

Es wurde mitgeteilt, dass sowohl von der Elternschaft der Pestalozzigrundschule als auch des ebenfalls in der Pestalozzistraße befindlichen Kindergartens zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich der Pestalozzistraße die Einrichtung einer Einbahnstraße gewünscht würde.

 

Ferner sei es Wunsch einiger Geschäftsleute aus dem Bereich der Präsidentenstraße, zwischen Einmündung Hochstraße und Ebertstraße die Fußgängerzone aufzuheben und Verkehre in diesem Bereich zuzulassen.

 

Die Verwaltung wurde beauftragt, unter Berücksichtigung dieser Vorgaben verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssituation auf der Pestalozzistraße sowie auf der Präsidentenstraße zwischen den Einmündungsbereichen Hochstraße und Ebertstraße zu erarbeiten und in der nächsten Sitzung vorzustellen.

 

Auch die Möglichkeit der Gesamtöffnung der Fußgängerzone solle mit entsprechenden Varianten geprüft werden.

 

Die Pestalozzistraße und die Fußgängerzone liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes BK 68/II “Alte Kolonie/Nordberg”.

 

Der Bebauungsplan stand im Zusammenhang mit der städtebaulichen Neuordnung des Einkaufsbereiches “Stadtmitte-Ost Nordberg” und der Wohnumfeldmaßnahme zur Erneuerung der “Alten Kolonie”.

 

Mit den Planfestsetzungen wurde die Fußgängerzone einschließlich der baulichen Entwicklung westlich und östlich der Präsidentenstraße für die Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen geregelt.

 

Der Bebauungsplan erlangte im Oktober 1989 Rechtskraft.

 

Im Rahmen einer 1. Änderung des Bebauungsplanes, zu der im März 1990 der Aufstellungsbeschluss gefasst wurde und die im April 1991 zur Rechtskraft gelangte, wurde der Bereich zwischen Hochstraße und Ebertstraße von einem verkehrsberuhigten Bereich in eine “Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung” umgewandelt und in den Geltungsbereich der Fußgängerzone einbezogen.

 

Eine dauerhafte Zulassung von allgemeinen Fahrzeugverkehren in diesem Bereich der Präsidentenstraße erfordert somit eine erneute Änderung des Bebauungsplanes.

 

Die Pestalozzistraße ist im Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich festgesetzt und auch so ausgebaut.

 

Eine Durchfahrt aus der Pestalozzistraße in die Fußgängerzone ist baulich bedingt möglich, jedoch straßenverkehrsrechtlich und nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes nicht zulässig.

 

Die Verwaltung hat 6 Varianten zur möglichen neuen Verkehrsführung entwickelt, die dieser Vorlage als Anlage beigefügt sind. 2 Varianten beziehen den nördlichen Abschnitt der Fußgängerzone mit ein. Die Kosten für die Einrichtung der Varianten belaufen sich nach einer ersten Grobschätzung der Verwaltung zwischen 20.000 und 60.000 €. Diese Kosten beziehen sich auf die notwendigen Schilder, Poller, Umbaumaßnahmen, insbesondere am Hochbeet im Bereich des Platzes von Wieliczka, Markierungsarbeiten für die Parkplätze etc.

 

Bei einer dauerhaften Verkehrsbelastung in diesem Bereich muss davon ausgegangen werden, dass sich mittelfristig Schäden an dem Belagsmaterial der Fußgängerzone einstellen werden und sich Investitionsbedarf für einen Kfz-gerechten Umbau ergibt.

 

Je nach gewählter Variante ist ein Beginn der probeweisen neuen Verkehrsführung ab Anfang/Mitte Mai 2009 möglich.

 

Die Verwaltung schlägt vor, nach ca. 3 Monaten die gesammelten Erfahrungen zu bewerten, um dann auf dieser Basis das ggfs. notwendige Änderungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. BK 68/II einzuleiten.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie