Betreff
Wegeanbindung der ECA-Siedlung an die Kuhbachtrasse
Vorlage
9/1516
Aktenzeichen
ke-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Bauen und Verkehr beauftragt die Verwaltung, die ECA-Siedlung wie vorgeschlagen an den Rad- und Fußweg der Kuhbachtrasse anzubinden.

Sachdarstellung:

 

Am 08.09.2008 wurde die Verwaltung durch Beschluss des  Ausschusses für Bauen und Verkehr beauftragt, eine möglichst konsensfähige Lösung mit den Eigentümern der Wohngrundstücke an der Kuhbachtrasse und dem Lippeverband herzustellen. Ziel sollte es sein, zumindest eine Anbindung der “ECA-Siedlung” an die neue Kuhbachtrasse zu erreichen.

 

Die Verwaltung nahm daraufhin eine Prüfung der infrage kommenden Varianten für eine entsprechende Anbindung als Fuß- und Radweg vor.

 

Die in Verlängerung der Anliegerstraßen Droste Hülshoff-Straße und Gerhart-Hauptmann-Straße stehenden Grundstückseigentümer wurden hinsichtlich des Verkaufs notwendiger Flächenteile befragt. Hier bestand ausnahmslos keine Verkaufsbereitschaft.

 

Es wurde durch die Verwaltung daher vorgesehen, den zentral zwischen den Straßen liegenden, im Eigentum der Stadt Bergkamen stehenden, Wegebereich zu nutzen und diesen an den Kuhbachweg baulich anzubinden. Der öffentliche Wegebereich betrifft die Grundstücke der Gemarkung Weddinghofen, Flur 9, Nr. 910 (205m²) und 893 (76m²).

.

In der Anlage 1 ist der entsprechende Wegebereich gekennzeichnet. Durch diese Lösungsvariante wird eine Erreichbarkeit der Siedlung sowohl über die Droste-Hülshoff-Straße als auch die Gerhart-Hauptmann-Straße ermöglicht. Der Weg hat im Ost-West-Abschnitt eine Breite von 2,2 m, im Nord-Süd-Abschnitt von 1,5 m.

 

Die Durchführung der Maßnahme, die die bauliche Anbindung mit Querung des Kuhbachs sowie Herrichtung des vorhandenen Nord-Süd-Weges betrifft, soll durch die Stadt Bergkamen erfolgen. Zur Querung des Kuhbachs wird ein Rohr mit 1 m Durchmesser eingebaut.

 

Der Lippeverband hat zu der geplanten Maßnahme sein Einverständnis erklärt.

Die Beseitigung eines in der Wegeflucht stehenden Baums ist mit dem Kreis Unna als Untere Landschaftsbehörde abgestimmt.

 

Seitens der Verwaltung wurden die Kosten für eine tiefbautechnisch optimierte

Herstellung der Maßnahme ermittelt. Die Gesamtkosten würden sich auf 45.000 € belaufen..

 

Da Haushaltsmittel in dieser Höhe im Haushaltsplan derzeit nicht zur Verfügung stehen, schlägt die Verwaltung vor, die Maßnahme zunächst als sparsame Basislösung durchzuführen, d. h., Schaffung der eigentlichen Wegeanbindung, aber Verzicht auf die Herrichtung des bestehenden Wegesystems. .

 

 

 

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Kellermann