Betreff
Handlungsempfehlungen des Innenministeriums NRW für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien
Vorlage
9/1508
Aktenzeichen
mö-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt für die folgende Wahlperiode des Ausländerbeirates im Sinne des § 27 GO NRW – vorbehaltlich einer gesetzlichen Änderung – weiterhin unter Abweichung von der gesetzlichen Vorgabe die Bildung eines alternativen Gremiums „Integrationsrat“ im Rahmen der Experimentierklausel des § 129 GO NRW und beauftragt die Verwaltung, erforderlichenfalls einen entsprechenden Antrag an das Innenministerium des Landes NRW zu stellen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 16.10.2003 entwickelte das Innenministerium NRW „Handlungsempfehlungen für die Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter Gremien“.  Auf dieser Grundlage hat der Ausländerbeirat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 26.01.2004 die Bildung eines alternativen Gremiums ab der folgenden Wahlperiode anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen Ausländerbeirates gem. § 27 GO NRW befürwortet. Der Rat der Stadt Bergkamen ist in seiner Sitzung am 01.04.2004 diesem Beschluss des Ausländerbeirates gefolgt und hat übereinstimmend die Bildung eines alternativen Gremiums befürwortet.

 

Auf dieser Grundlage wurde auf den Antrag der Verwaltung durch das Innenministerium NRW im April 2004 - abweichend von den Vorschriften des § 27 GO NRW - für die folgende Wahlperiode die Bildung des Integrationsrates mit folgenden Rahmenbedingungen genehmigt:

 

1. Die Bezeichnung des einzurichtenden Gremiums lautet: Integrationsrat.

 

2. Das Gremium besteht aus insgesamt 15 Mitgliedern. Neben den neun gewählten Migrantenvertretern entsendet der Rat der Stadt Bergkamen aus seiner Mitte sechs Vertreter in den Integrationsrat. Dabei soll mindestens von jeder Fraktion ein Mitglied entsandt werden. Die restlichen Sitze sind nach d’Hondt zu verteilen.

 

3. Der Vorsitzende des Gremiums soll durch alle Mitglieder des Integrationsrates aus den Reihen der Migrantenvertreter gewählt werden.

 

4. Für die Migrantenvertreter werden allgemeine Vertreter für die Fälle der Abwesenheit und des Ausscheidens zugelassen, und zwar bei einer Listenverbindung in der Reihenfolge der aufgestellten Kandidaten und bei Einzelbewerbern durch den persönlich vorgeschlagenen Vertreter. Diese Vertreter nehmen die Abwesenheitsvertretung wahr und rücken beim Ausscheiden eines ordentlichen Mitgliedes in das Gremium nach.

 

Am 24.11.2004 wurde erstmalig der Integrationsrat der Stadt Bergkamen gewählt.

 

Das gewählte System des Integrationsrates hat sich aus Sicht der Verwaltung bewährt und stellt gegenüber dem gesetzlich vorgegeben Ausländerbeirat eine erheblich bessere Einbindung des Gremiums in das politische Gefüge dar.

 

Aufgrund der dem Innenministerium vorliegenden Erfahrungsberichte zu den alternativ zum Ausländerbeirat gebildeten Gremien existieren Bestrebungen verschiedener (politischer) Stellen, den § 27 GO NRW zu überarbeiten.

 

Die Genehmigung des Innenministeriums zur Abweichung von § 27 GO NRW bezieht sich nur auf die derzeit aktuelle Wahlperiode. Sofern durch den Landtag nicht rechtzeitig vor der Kommunalwahl bzw. der nächsten Wahlperiode eine Überarbeitung des § 27 GO NRW erfolgt, würde in der folgenden Wahlperiode ein Ausländerbeirat gewählt werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Möllmann