Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat der Stadt
Bergkamen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Landtags Nordrhein-Westfalen vom
16.10.2003 entwickelte das Innenministerium NRW „Handlungsempfehlungen für die
Arbeit und Organisation der Ausländerbeiräte und anders organisierter
Gremien“. Auf dieser Grundlage wurde
für die Stadt Bergkamen das Gremium „Integrationsrat“ anstelle des gesetzlich vorgeschriebenen
Ausländerbeirates gem. § 27 GO NRW für die laufende Wahlperiode gebildet.
Das Innenministerium NRW bat bereits
im Genehmigungsschreiben zur Abweichung von § 27 GO NRW um einen
Erfahrungsbericht zur Mitte der Wahlperiode, in dem dargelegt werden soll, wie
sich das in Abweichung zu § 27 GO NRW gewählte Modell des Integrationsrates
bewährt hat.
Der Entwurf der Landesregierung NRW
für das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung – GO-Reformgesetz“
(Drucksache Nr. 14/3979) vom 19.03.2007 sah eine Änderung des § 27 GO NRW zu
diesem Zeitpunkt noch nicht vor, verwies auf die Auswertung der Erfahrungsberichte
zu alternativen Gremien:
„Trotz der erkannten Schwächen im Zusammenwirken von Ausländerbeirat, dem
Rat und den Ausschüssen bleibt der § 27 GO NRW im Rahmen dieses Gesetzvorhabens
noch unverändert. Der Grund liegt darin, dass noch keine Ergebnisse zu den vom
Innenministerium genehmigten Abweichungen zu § 27 GO NRW - betroffen ist etwa
die Hälfte der Gemeinden, die einen Ausländerbeirat gebildet haben - vorliegen.
Nach Auswertung dieser Ergebnisse - in Abstimmung mit dem Integrationsministerium,
den kommunalen Spitzenverbänden sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der
kommunalen Migrantenvertretungen Nordrhein-Westfalen - LAGA NRW - sollen
Lösungen zur Entwicklung des § 27 GO NRW erarbeitet werden. Ergibt sich dabei
eine Notwendigkeit zur Änderung des § 27 GO NRW so soll darauf gesetzgeberisch
rechtzeitig vor der Kommunalwahl 2009 reagiert werden.“
Im Bericht des Innenministeriums NRW
an den Ausschuss für Generation, Familie und Integration am 17.01.2008 weist
das Innenministerium bereits auf die positive Resonanz aus den Kommunen hin.
In zwei Gesprächen im Innenministerium, zuletzt am 15.04.2008 wurde zwischen dem Integrationsministerium, dem Innenministerium, einer Vertreterin des Integrationsbeauftragten der Landesregierung, den Vertretern der kommunalen Spitzenverbänden und der LAGA NRW über die Thematik diskutiert.
Die möglichen Eckpunkte einer zukünftigen gesetzlichen Regelung, die in den Gremien der Spitzenverbände besprochen wurden (das Präsidium des Städte- und Gemeindebundes tagte am 16.04.2008, der Vorstand des Städtetages tagte am 21.05.2008), sehen so aus, dass es auch zukünftig ein kommunales Gremium geben soll, das in einem geänderten § 27 GO NRW festgeschrieben wird.
Auf eine Festschreibung von Mindest- und Höchstzahl von Mitgliedern soll zukünftig verzichtet werden.
Angedacht ist es, ein Grundmodell für eine zukünftige Migrantenvertretung in der GO NRW zu verankern, das ein Gremium vorsieht, welches zu 2/3 aus gewählten Migrantenvertretern und 1/3 aus vom Rat entsandten stimmberechtigten Ratsmitgliedern besteht. Daneben soll es die Möglichkeit geben, eine andere Form des Gremiums zu wählen (abgewandelter Ausschuss, eventuell Ausländerbeirat in bisheriger Form). Als einheitlicher Name soll „Integrationsrat“ bzw. „Integrationsausschuss“ eingeführt werden.
Eine Vertreterregelung, wie sie in manchen „Experimentiergremien“ derzeit besteht, soll es in der zukünftigen Migrantenvertretung nicht geben. Das aktive Wahlrecht soll neben den Ausländern auf Antrag auch weiteren Menschen mit Migrationshintergrund (z.B. Eingebürgerte und Spätaussiedler) eingeräumt werden. Hinsichtlich der Durchführung der Wahl sollen die Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes gelten (Briefwahl, Wahlprüfung etc.).
In Hinblick auf die Aufgabenstellung ist daran gedacht, die Formulierung des § 27 Abs. 8 GO NRW „Das Gremium kann sich mit allen Angelegenheiten der Gemeinde befassen“ beizubehalten, weitere Rechte wären in der Hauptsatzung zu regeln. Dies sollte auch für Fragen der Entschädigung gelten.
Bislang erfolgte lediglich eine
Befassung des Landtags aufgrund einer kleinen Anfrage hinsichtlich des Stands
des Gesetzgebungsverfahrens im Dezember 2008. Hierin wurde bereits eine
Änderung des § 27 GO NRW angekündigt, was bislang nicht erfolgte.
Der Vorstand der LAGA NRW traf sich
am 14./15.02.2009 und beriet in einer Klausurtagung das weitere Vorgehen.
Hierzu bittet die LAGA NRW die kommunalen Migrantenvertretungen bzw. die Räte,
„gegenüber der Landesregierung und den Fraktionen im Landtag die unverzügliche
Änderung des § 27 der Gemeindeordnung NRW zu fordern, durch die der bisherige
Ausländerbeirat durch einen Integrationsrat ersetzt wird.“ Der Innenminister
soll aufgefordert werden, einen landeseinheitlichen Wahltermin festzulegen, der
in unmittelbarer Nähe zum Termin der Kommunalwahl liegt.
Näheres ist dem als Anlage 1
beigefügten Schreiben der LAGA NRW vom 16.02.2009 zu entnehmen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Möllmann |
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