Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Vorlage Drucksachen Nr. 09/1505 zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am
09.03.2005 wurde die Verwaltung beauftragt, über das Thema
Korruptionsprävention jährlich zu berichten.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW, das zum 01.03.2005 in Kraft getreten ist, war zunächst bis zum 28.02.2009 befristet. Die Befristung ist nun bis zum 31.12.2010 verlängert worden.
Das Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW enthält zahlreiche Transparenzregelungen sowie Melde- und Anzeigepflichten, die auch den kommunalen Bereich betreffen. Die Meldung von Vergabeausschlüssen und Verfehlungen im Vergaberegister wurde auch für den kommunalen Bereich verbindlich gemacht.
Nachfolgend wird über die gesetzlich vorgeschriebenen und die darüber hinausgehenden freiwilligen Maßnahmen zur Korruptionsprävention berichtet:
1. Anfragen nach § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz (“Vergaberegister”)
Bei der Informationsstelle des Finanzministeriums NRW wurde das Vergaberegister eingerichtet. Dieses enthält Informationen über Vergabeausschlüsse und Hinweise auf Verfehlungen von Firmen. Die Stadt Bergkamen ist verpflichtet, bei Dienstleistungsaufträgen über 25.000 Euro und bei Bauaufträgen über 50.000 Euro eine Anfrage an das Vergaberegister zu stellen. Im Gegenzug besteht die Verpflichtung, dem Vergaberegister die Daten der Firmen zu melden, die im Sinne des Korruptionsbekämpfungsgesetzes auffällig geworden sind.
Im Jahr 2008 wurde das Vergaberegister wie folgt angefragt:
Stadtamt |
Anzahl der Anfragen |
Bauverwaltung einschl. Stadtbetrieb Entwässerung |
13 |
Baubetriebshof |
2 |
Amt für Schulverwaltung, Weiterbildung und Sport |
6 |
Fachdezernat Innere Verwaltung |
3 |
Bürgerbüro (Ordnungsangelegenheiten/ Feuerwehr) |
2 |
|
26 |
2. Anzeigen nach § 16 Korruptionsbekämpfungsgesetz (Vergabeanzeigen und Veräußerungsregister)
Gemäß § 16 Abs. 1 müssen die Vergabe von Aufträgen, die einen Wert von 200.000 Euro übersteigen und gem. Abs. 2 die Vermögensveräußerungen über 200.000 Euro der Gemeindeprüfungsanstalt NRW angezeigt werden. Im Jahre 2008 wurden 5 Vergaben, jedoch keine Grundstücksveräußerungen über 200.000 Euro angezeigt.
Stadtamt |
Projekt/ Objekt |
|
|
Vergabeanzeigen
|
|
Summe |
Nr-Verg.-Reg. |
StA 61/ Stadtbetrieb Entwässerung |
Neuverlegung SW-Kanal OT Overberge |
1.331.081,82 |
6776 |
StA 60/ StA 61 |
Umbau der Heinrichstraße in Bergkamen (II.
Bauabschnitt) |
507.704,81 |
6774 |
StA 60/ StA 61 |
Straßenendausbau
- Zehntacker |
252.820,26 |
7315 |
StA 60/ StA 23 |
Metallbauarbeiten Städtisches Gymnasium
Bergkamen |
219.412,12 |
7289 |
Stadtbetrieb Entwässerung |
Kanalsanierung Kastanienweg |
354.206,07 |
8078 |
Veräußerungsregister
|
Fehlanzeige |
|
|
3. Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz
Im Jahre 2008 hat es keine Nachfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz gegeben.
4. Veröffentlichungspflicht gem. § 17 Korruptionsbekämpfungsgesetz
§ 17 sieht eine jährliche Veröffentlichung der beruflichen Daten, Beraterverträge, Mitgliedschaften in Gremien und Organen sowie Vereinsfunktionen öffentlicher Mandatsträger (Bürgermeister, Ratsmitglieder und sachkundiger Bürger) vor.
Durch die Offenlegung werden berufliche Betätigungen, andere Mandate und Ehrenämter während der Zeit der parlamentarischen Arbeit transparent und somit deren Vereinbarkeit dargestellt. Der Weg der Offenlegung, auch der ehrenamtlichen Funktionen, kann Aufschluss geben über die Entscheidungen der Mandatsträger zugrunde liegenden Motivationen.
Die Angaben hierzu werden zum 01.03.2009 auf der städtischen Homepage aktualisiert.
5. Anzeigepflicht des Hauptverwaltungsbeamten gem. § 18 Korruptionsbekämpfungsgesetz
Der Bürgermeister kommt seiner Anzeigenpflicht gem. § 18 Korruptionsbekämpfungs-gesetz gegenüber dem Rat nach. Außerdem veröffentlicht er seine Nebentätigkeiten und Mitgliedschaften in Organen, Gremien und Vereinen auf seiner privaten Website.
6.
Überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt NRW
Die Gemeindeprüfungsanstalt NRW prüfte im ersten Halbjahr 2008 neben den
Schwerpunktbereichen Finanzen, Personal, Jugend, Soziales, Bauleistungen,
Gebäudewirtschaft und Baubetriebshof, in welchem Umfang die allgemeinen
Grundsätze der Korruptionsprävention umgesetzt wurden und wie das Vergabewesen
organisiert wurde.
Das GPA weist in dem Prüfungsbericht unter “Hinweise” darauf hin das,
a) die
Bediensteten an der Erstellung einer erweiterten Analyse, durch eine Befragung
mit der Möglichkeit zur Abgabe von Vorschlägen oder Stellungnahmen zur
Korruptions-prävention beteiligt werden.
b) die
Stadt Bergkamen, um ihr individuelles Korruptionspotenzial- und risiko
realistisch einschätzen kann, eine Schwachstellenanalyse erstellen soll.
c) die Stadt Bergkamen, aus Gründen der Korruptionsprävention und Bündelung von Expertenwissen in derart komplexen Verfahren sowie zur Vereinheitlichung von Vergabeverfahren, eine zentralen Vergabestelle für alle Vergaben installieren sollte.
d) die Vergabeordnung hinsichtlich der Wertgrenzen an den RdErl. des IM NRW optimiert
werden soll.
Inzwischen ist die Vergabeordnung mit Wirkung vom
02.02.2009 an die Wertgrenzen des RdErl. angepasst worden. Der Runderlass
“Beschleunigung von Investitionen durch Vereinfachung im Vergaberecht” vom
03.02.2009 sieht eine weitere Anhebung der Wertgrenzen für Vergaben im
VOL/VOB-Bereich vor. Daher werden für den Zeitraum der Gültigkeit des Erlasses
(befristet bis zum 31.12.2010) die Wertgrenzen der Vergabeordnung der Stadt
Bergkamen entsprechend angepasst.
Der Zentralisierung sämtlicher Vergaben in eine Vergabestelle kann nicht
gefolgt werden.
Es wird diskutiert, alle öffentlichen und europaweiten Ausschreibungen nach VOL
im FDI zusammenzufassen.
Fazit des Prüfberichts:
Im Prüffeld “Allgemeine Korruptionsprävention und Organisation des Vergabewesens” erreicht die Stadt Bergkamen einen Erfüllungsgrad von 87 %. Laut Aussage der Prüferin der GPA ein guter Wert im Interkommunalen Vergleich. Um einen Erfüllungsgrad von 100 % zu erreichen, wurde der Korruptionsbeauftragte mit der Erarbeitung einer Schwachstellenanalyse und der Durchführung der Befragung der Bediensteten beauftragt (Punkte a) und b)).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Klinger |
|