- Kommunales Investitionsprogramm
a) Zustimmung zu städtischen Maßnahmen
b) Genehmigung von erheblichen außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 83 GO NRW
Beschlussvorschlag:
a)
Der Rat der Stadt Bergkamen stimmt den in der Anlage
genannten Maßnahmen zu.
b)
Der Rat der Stadt Bergkamen genehmigt die erheblichen
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen in Höhe von 4 Mio. € gemäß § 83 GO NRW.
c) Sollte sich der Zuwendungsbetrag verändern, ist ein weiterer Projektvorschlag, ggf. ein Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2009 vorzulegen.
Sachdarstellung:
Der Bund hat in diesen Tagen das Konjunkturpaket II auf den Weg gebracht.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Arbeiten am
Konjunkturprogramm auf Bundes- und Länderebene ist der Verlauf der
Entscheidungsprozesse so geplant, dass am 28.1. das Bundeskabinett, am 13.02.
der Bundesrat und in der 5. und 7. Woche der Bundestag sich „gesetzgeberisch“
mit der Sache zu befassen haben.
Am Ende steht eine Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern.
Das Konjunkturpaket wird als Hoffnungssignal für die Städte und Gemeinden, aber auch für die Wirtschaft und damit für die Arbeitsplätze vor Ort begrüßt.
Beschluss 1 des Konjunkturprogramms lautet „Zukunftsinvestitionen der öffentlichen Hand“ und betrifft das kommunale Investitionsprogramm.
Der Bund unterstützt mit 10 Mrd. € die zusätzlichen Investitionen von Kommunen und Ländern. Die Länder sollen einen Kofinanzierungsanteil von 25 % übernehmen. Die Länder werden dafür zu sorgen haben, dass nur für solche Maßnahmen Zuweisungen an die Gemeinden bewilligt werden, die nicht gleichzeitig mit KfW-Darlehensprogrammen oder mit anderen Zuweisungen gefördert werden können.
Die Überprüfung des Doppelförderverbots wird vorhabenbezogen durch die Länder erfolgen.
Die Länder haben auch die Zusätzlichkeit der Maßnahmen ihrer Gemeinden zu überprüfen und gegenüber dem Bund zu bestätigen.
Im Moment wird unterstellt, dass die Stadt Bergkamen 4 Mio. € aus dem Programm erhält.
Es gibt zwei Investitionsschwerpunkte, nämlich Bildung und Infrastruktur.
65 Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel sollen mindestens in den Investitionsschwerpunkt Bildung fließen (Kindergärten, Schulinfrastruktur, Hochschulen, Forschung).
35 Prozent kann für die Modernisierung der kommunalen Infrastruktur eingesetzt werden, insbesondere für Krankenhäuser, Städtebau, Sportstätten, ländliche Infrastruktur, Lärmsanierung an kommunalen Straßen und Informationstechnologie (Breitbandtechnologie).
Mithin in Bergkamen
2.600.000,00 € für „Bildung“ und 1.400.000,00 € für die „sonstige kommunale
Infrastruktur“.
Sollte sich die erwartete Zuweisungssumme verändern, muss davon ausgegangen werden, dass die vorgenannte prozentuale Aufteilung bleibt.
Noch nicht abschließend geregelt ist auch, ob und inwieweit kommunale Finanzierungsanteile erbracht werden müssen. Nicht auszuschließen ist z. B., dass nur finanzschwache Kommunen, die sich im Nothaushaltsrecht befinden, keinen Eigenanteil aufbringen müssen. Sollten Eigenanteile durch die Stadt Bergkamen einzubringen sein, müssen die haushaltsrechtlichen Regelungen in einem Nachtragshaushaltsplan erfolgen, da diese Eigenanteile für Investitionen nur über zusätzliche Kredite finanziert werden können.
Allgemein wird vorbehaltlich der noch abzuschließenden Verwaltungsvereinbarung etc. zwischen dem Bund und den Ländern zu beachten sein, dass aus Mitteln des kommunalen Anteils am Konjunkturprogramm kein Neubau oder die Sanierung von Straßen, Wegen, Plätzen und Investitionen in kostenrechnende Einrichtungen (Abwasser, Friedhöfe, Müllabfuhr, Märkte) finanziert werden dürfen.
Der Bund erwartet, das mindestens die Hälfte des Volumens in 2009, der Rest 2010 investiert wird.
Vorschläge für städt. Maßnahmen:
1.
Bei der Auswahl der Maßnahmen, die alle zusätzlich
und bisher nicht im Haushaltsplan 2009 bzw. im vom Rat beschlossenen
Finanzplan, bezogen auf das Jahr 2010, finanziert/ veranschlagt sind, wurden
die vorhandenen Untersuchungen über den Zustand der Gebäude ebenso
berücksichtigt wie die Aussagen der Schulentwicklungs-/ Sportstättenplanung und
des Jugendhilfeplanes der Stadt Bergkamen.
Hinsichtlich des Zustandes der Gebäude konnte zurückgegriffen werden auf die
gutachterlichen Feststellungen zum Zustand und Wert der Gebäude im Rahmen der
Erstellung der NKF-Eröffnungsbilanz. Ferner wurden die Feststellungen, die
wiedergegeben sind in den jährlichen Energieberichten, berücksichtigt.
Die vorgenannten Untersuchungen und Ergebnisse haben dem Rat und den Fachausschüssen
bei den Beratungen sowie der Beschlussfassung über die Eröffnungsbilanz und
Darstellung des Anlagevermögens ebenso vorgelegen wie die jährlichen
Energieberichte.
Die vorgesehenen Maßnahmen am Gebäudebestand sind so ausgerichtet, dass sie nicht
die Voraussetzungen für eine Förderung mit KfW-Darlehen oder nach dem
Investitionspakt zur energetischen Erneuerung sozialer Infrastruktur in den
Kommunen für Schulen und Kindertagesstätten wegen des erforderlichen
komplexeren Ansatzes erfüllen. Für diese Förderprogramme kommen beispielhaft
die bereits beschlossenen und im Haushaltsplan 2009 sowie in der Finanzplanung
berücksichtigten energetischen Sanierungen des Schulzentrums Am Friedrichsberg
mit studio theater in Frage. Weitere mit diesen Förderprogrammen künftig
abzuwickelnden energetischen Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden, wie Schulen,
Kindergärten, Rathaus etc., sind dokumentiert in den Energieberichten als auch
in der Drucksache Nr. 9/1208, beschlossen vom Rat am 13.03.2008. Hier wurden
die Handlungsmaxime zum Thema „Klimaschutz und Energieeffizienz am städtischen
Gebäudebestand“ festgelegt.
Da bei der erwartenden Mittelbewilligung
und -verwendung die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu
beachten sein werden, wurden die Erfordernisse des § 14 Abs. 2 u. 3 der
Gemeindehaushaltsverordnung NRW für eine Veranschlagung/Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zugrunde gelegt und berücksichtigt.
Demnach dürfen u. a. Ermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt
werden, wenn Baupläne, Kostenberechnungen und Erläuterungen vorliegen, aus
denen die Art der Ausführung, die Gesamtkosten der Maßnahme einschließlich der
Einrichtungskosten sowie die Folgekosten ersichtlich sind.
Zu den Folgekosten gehören Personal-, Betriebs- und Finanzierungskosten sowie
Abschreibungen!
Die Stadt Bergkamen wird mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen, sobald die
Rahmenbedingungen für den Einsatz der Zuweisungen abschließend geregelt sind.
Die Auszahlungen in Höhe von zurzeit geplanten 4 Mio. € können außerplanmäßig
geleistet werden. Eine Nachtragssatzung ist gemäß § 11 der Haushaltssatzung
2008/2009 der Stadt Bergkamen nicht erforderlich.
Es handelt sich im Einzelnen um folgende Maßnahmen/Objekte, bei denen die
Voraussetzungen des Konjunkturprogramms mit den anderen aufgezeigten
Bedingungen nach heutiger Kenntnis vorliegen (siehe Anlage).
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Der Bürgermeister Schäfer |
Mitunterzeichnung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Amtsleiter StA 20 Overhage |
Amtsleiter StA 23/65 Heermann |
Sachbearbeiterin Mölle |