Betreff
Beseitigung der höhengleichen Bahnübergänge im Stadtgebiet Bergkamen
hier: Aktueller Sachstandsbericht und Priorisierung
Vorlage
9/1474
Aktenzeichen
frei-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung nimmt den Sachbericht zur Kenntnis und stimmt der obersten Priorität für den Bahnübergang Jahnstraße im Kontext zur Wasserstadt Aden zu.

Sachdarstellung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung hat in seiner Sitzung am 10.05.2005 die Verwaltung beauftragt, auf die Straßenbaulastträger und die zuständigen Stellen der DB-Netz AG einzuwirken, damit die zeitliche Abfolge der Beseitigung der niveaugleichen Bahnübergänge in der Reihenfolge Bahnübergang B 61, danach Bahnübergang L 821 und zuletzt Bahnübergang K 16 angegangen wird.

 

Dazu fand zuletzt am 17.11.2008 ein erneutes Gespräch mit allen zuständigen Trägern,  dem seit kurzem zuständigen Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr, der DB Netz AG und dem Kreis Unna statt, das zu folgenden Ergebnissen führte:

 

§         Die Beseitigung des Bahnübergangs L 821 Jahnstraße ist unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung der Wasserstadt Aden. Die Finanzierung der Beseitigung des Bahnübergangs ist sichergestellt. Die Planfeststellungsunterlagen sind, vorbehaltlich der Zustimmung der Unteren und der Höheren Landschaftsbehörde zur artenschutzrechtlichen Untersuchung und zum Landschaftspflegerischen Begleitplan vollständig erarbeitet. Es bestand Einvernehmen, dass der Bahnübergang Jahnstraße mit höchster Priorität beseitigt werden soll. Die erforderliche Planfeststellung soll nach Prüfung der Unterlagen durch DB Netz AG und Genehmigung durch das Ministerium für Bauen und Verkehr kurzfristig eingeleitet werden.

§         Der Kreis Unna muss im Rahmen der bereits erfolgten Planfeststellung spätestens 2012 mit den Baumaßnahmen zur Beseitigung des Bahnübergangs der K 16 beginnen. Der Kreis hat den notwendigen Grunderwerb bereits getätigt.

§         Der Landesbetrieb Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr sieht sich aus Kapazitätsgründen außer Stande, neben der L 821n und der Beseitigung des Bahnübergangs Jahnstraße mit der Beseitigung des Übergangs B 61 eine dritte Baumaßnahme kurzfristig in Bergkamen zu realisieren.

§         Die Stadt Bergkamen wird die notwendigen Kreuzungsvereinbarungen nur unterschreiben, wenn die Träger vorher einer gemeinsamen Zielvereinbarung zu allen drei Bahnübergängen im Stadtgebiet zustimmen. Die erforderliche Vereinbarung wird z. Z. von Straßen NRW, Regionalniederlassung Ruhr erarbeitet.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Freimund