hier: Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Auhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61-Ostfeld” der Stadt Bergkamen und billigt die dazugehörige Begründung incl. Umweltbericht.
Sachdarstellung:
1.
Normenkontrollklage
Für den Bereich östlich der AS Kamen/Bergkamen der A 2, nördlich der B 61,
westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 wurde der Bebauungsplan
Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61-Ostfeld" aufgestellt und am
03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Ein Anwohner der Lüner Höhe auf Kamener Stadtgebiet hat eine
Normenkontrollklage zu diesem Bebauungsplan eingereicht. In seinem Beschluss
vom 25.10.2007 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des
Bebauungsplanes Nr. WD 102 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag
vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen
die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufhebung des
Bebauungsplanes WD 102, die Einleitung der 25. Flächennutzungsplanänderung und
die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 beschlossen. In der Zwischenzeit
hat es mehrere Gespräche zwischen der Stadt Bergkamen, WFG für den Kreis Unna,
der Nachbarstadt Kamen, einem potenziellen Investor, Anwohner-Vertretern und
Klageführer gegeben, in denen deutlich wurde, dass es keine grundsätzlichen
Bedenken gegen den Logistikstandort gibt, wenn planerische Parameter zum Schutz
der Wohngebiete unter Beibehalt der abschirmenden Grünstruktur zugrunde gelegt
werden.
Im Juni 2008 hat der Klageführer der Stadt mitgeteilt, dass er das Ruhen des
Verfahrens beantragt hat, nachdem der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat,
die Aufhebung des beklagten Bauleitplanes einzuleiten. Das Verfahren wäre dann
erledigt, sobald der endgültige Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans
gefasst ist.
2.
Bisheriges Verfahren
In seiner Sitzung am 08.05.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. WD 102 beschlossen.
Zunächst wurde am 05. Juni 2008 der Scopingtermin i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB im
Ratstrakt durchgeführt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer
Bürgerversammlung am 23. Juni 2008 im Freizeitzentrum Lüner Höhe, Kamen.
Anschließend bestand die Möglichkeit, bis zum 07.07.2008 auf dem Wege der
elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.
In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der
Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.
Diese einzelnen Verfahrensschritte wurden gemeinsam mit den einzelnen
Verfahrensschritten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116
durchgeführt.
Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 wurden keine Planungshinweise
vorgebracht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Offenlegung zur Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. WD 102 zu beschließen und die in der Anlage 2
beigefügte Begründung für diesen Verfahrensschritt zu billigen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 2 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
|
Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiterin Reumke |
|