Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61-Ostfeld" der Stadt Bergkamen
hier: Offenlegungsbeschluss
Vorlage
9/1470
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB zur Auhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61-Ostfeld” der Stadt Bergkamen und billigt die dazugehörige Begründung incl. Umweltbericht.

Sachdarstellung:

 

1.      Normenkontrollklage

Für den Bereich östlich der AS Kamen/Bergkamen der A 2, nördlich der B 61, westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 wurde der Bebauungsplan Nr. WD 102 "Gewerbepark an der B 61-Ostfeld" aufgestellt und am 03.05.2007 mit der Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Ein Anwohner der Lüner Höhe auf Kamener Stadtgebiet hat eine Normenkontrollklage zu diesem Bebauungsplan eingereicht. In seinem Beschluss vom 25.10.2007 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug des Bebauungsplanes Nr. WD 102 bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Aufhebung des Bebauungsplanes WD 102, die Einleitung der 25. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 beschlossen. In der Zwischenzeit hat es mehrere Gespräche zwischen der Stadt Bergkamen, WFG für den Kreis Unna, der Nachbarstadt Kamen, einem potenziellen Investor, Anwohner-Vertretern und Klageführer gegeben, in denen deutlich wurde, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen den Logistikstandort gibt, wenn planerische Parameter zum Schutz der Wohngebiete unter Beibehalt der abschirmenden Grünstruktur zugrunde gelegt werden.

Im Juni 2008 hat der Klageführer der Stadt mitgeteilt, dass er das Ruhen des Verfahrens beantragt hat, nachdem der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen hat, die Aufhebung des beklagten Bauleitplanes einzuleiten. Das Verfahren wäre dann erledigt, sobald der endgültige Beschluss zur Aufhebung des Bebauungsplans gefasst ist.

 

2.      Bisheriges Verfahren

In seiner Sitzung am 08.05.2008 hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 beschlossen.

Zunächst wurde am 05. Juni 2008 der Scopingtermin i.S.v. § 4 Abs. 1 BauGB im Ratstrakt durchgeführt.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23. Juni 2008 im Freizeitzentrum Lüner Höhe, Kamen. Anschließend bestand die Möglichkeit, bis zum 07.07.2008 auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.

In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

Diese einzelnen Verfahrensschritte wurden gemeinsam mit den einzelnen Verfahrensschritten zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 durchgeführt.

Zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 wurden keine Planungshinweise vorgebracht. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Offenlegung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 zu beschließen und die in der Anlage 2 beigefügte Begründung für diesen Verfahrensschritt zu billigen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke