Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen
"Logistikpark A 2"
hier: Billigungs- und Offenlegungsbeschluss
Vorlage
9/1469
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen billigt den Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung incl. Umweltbericht und beschließt die Offenlegung nach § 3 Abs. 2 BauGB.

Sachdarstellung:

 

 

Die Fläche östlich der Auffahrt Kamen/Bergkamen der A 2, nördlich der B 61, westlich der Töddinghauser Straße und südlich der A 2 eignet sich aufgrund der hervorragenden Verkehrsanbindung an das Bundesfernstraßengesetz zur Entwicklung eines Logistikstandortes. Für diesen Bereich wurde die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61-Ostfeld” durchgeführt. Im Rahmen einer Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. WD 102 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug dieses Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Wegen dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen beschlossen, die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes wieder aufzuheben.

 

Aufgrund der besonderen Lagegunst und des weiterhin bestehenden Interesses der Logistikbranche an diesem Standort soll das Ziel zur Entwicklung eines Logistikstandortes nicht aufgegeben werden. Allerdings ist das Nebeneinander zwischen Wohnen und Gewerbe an der Stadtgrenze Kamen/Bergkamen planerisch neu zu regeln. Dafür ist ein neuer Bebauungsplan aufzustellen. Bebauungspläne sind aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Neben der Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Rat der Stadt Bergkamen daher in seiner Sitzung am 08.05.2008 beschlossen, das Verfahren zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Bergkamen-Weddinghofen einzuleiten.

 

Zunächst wurde am 05. Juni 2008 der Scopingtermin im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB im Ratstrakt durchgeführt. Die vorgebrachten Hinweise über den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung betrafen insbesondere die Aufstellung des Bebauungsplanes WD 116 “Logistikpark A 2”. Das Ergebnisprotokoll ist daher der Vorlage zum Billigungs- und Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. WD 116 beigefügt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23. Juni 2008 im Freizeitzentrum Lüner Höhe, Kamen. Anschließend bestand die Möglichkeit, bis zum 07.07.2008 auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen. Planungshinweise zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden nicht vorgebracht.

 

In der Zeit vom 14.07.2008 bis zum 22.08.2008 fand die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt. Bedenken und Anregungen wurden nicht vorgebracht.

 

In ihrer Verfügung vom 07.08.2008 hat die Bezirksregierung Arnsberg mitgeteilt, dass die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst ist.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, das in der Anlage 1 beigefügte Plankonzept zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung incl. Umweltbericht (Anlage 2) zu billigen und die Offenlegung zu beschließen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.- Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Reumke