Betreff
Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen (Gewerbepark an der B 61-Ostfeld)
Vorlage
9/1468
Aktenzeichen
reu-ha
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die Offenlegung zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen (Gewerbepark an der B 61-Ostfeld) und billigt die dazugehörige Begründung (Anlage 2) incl. Umweltbericht.

 

Sachdarstellung:

 

Veranlasst durch ein damaliges Ansiedlungsinteresse wurde in 2006/2007 das Bauleitverfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen durchgeführt. Diese Änderung mit der Darstellung einer gewerblichen Baufläche wurde am 03.05.2007 wirksam. Im Parallelverfahren wurde der Bebauungsplan Nr. WD 102 “Gewerbepark an der B 61-Ostfeld” aufgestellt.

 

Im Rahmen einer Normenkontrollklage zum Bebauungsplan Nr. WD 102 hat der 10. Senat des OVG Münster den Vollzug dieses Bebauungsplanes bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag vorläufig ausgesetzt. Aufgrund dieser Rechtslage hat der Rat der Stadt Bergkamen die Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. WD 102 beschlossen. Aufgrund der besonderen Lagegunst an der A 2 soll an dem Ziel der gewerblichen Nutzung festgehalten werden. Daher wurde parallel die Einleitung der 25. Flächennutzungsplanänderung und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. WD 116 beschlossen.

 

Nachdem der Rat der Stadt Bergkamen in seiner Sitzung am 08.05.2008 beschlossen hat, das Verfahren zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Weddinghofen einzuleiten, wurde am 05. Juni 2008 der Scopingtermin im Sinne von § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte in Form einer Bürgerversammlung am 23. Juni 2008 im Freizeitzentrum Lüner Höhe, Kamen. Anschließend bestand die Möglichkeit, bis zum 07.07.2008 auf dem Wege der elektronischen Datenkommunikation Stellung zu nehmen.

 

In der Zeit vom 14.07.2008 - zum 22.08.2008 fand die  Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB statt.

 

Zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen wurden in den Beteiligungsverfahren keine Planungshinweise vorgebracht.

 

Die Anpassung dieser Bauleitplanung an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung gem. § 32 Abs. 1 Landesplanungsgesetz NRW wurde mit Verfügung vom 07.08.2008 durch die Bezirksregierung Arnsberg bestätigt.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Offenlegung zur Aufhebung der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bergkamen im Stadtteil Weddinghofen (Gewerbepark an der B 61-Ostfeld) zu beschließen und die in der Anlage 2 beigefügte Begründung für diesen Verfahrensschritt zu billigen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiterin

 

 

 

Reumke