Betreff
Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung
hier: Umsetzung des Anspruches gemäß § 56 Abs. 3 Satz 5 und 6 GO NRW
Vorlage
9/1459
Aktenzeichen
hr-se
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, analog der Umsetzung des § 56 Abs. 3 Satz 5 und 6 GO NRW der FDP-Stadtverordneten Angelika Lohmann-Begander als Zuwendung für die Geschäftsführung einen Betrag von monatlich 74,00 € bereitzustellen, die sie zweckgebunden für die kommunalpolitische Arbeit im Rat der Stadt Bergkamen gemäß der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen „Beurteilungsmaßstäbe für die Finanzierung der Fraktionsarbeit“ zu verwenden hat. Nicht verausgabte Beträge sind dem städt. Haushalt wieder zuzuführen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen hat in seiner Sitzung am 08.05.2008 (Tagesordnungspunkt 4 öff. Teil / Drucksache Nr. 9/1256) beschlossen, analog der Umsetzung des § 56 Abs. 3 Satz 5 und 6 GO NRW dem FDP-Stadtverordneten Michael Klostermann als Zuwendung für die Geschäftsführung einen Betrag von monatlich 74,00 € bereitzustellen, die er zweckgebunden für die kommunalpolitische Arbeit im Rat der Stadt Bergkamen gemäß der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen „Beurteilungsmaßstäbe für die Finanzierung der Fraktionsarbeit“ zu verwenden hat. Nicht verausgabte Beträge sind dem städt. Haushalt wieder zuzuführen. Über die Verwendung der Zuwendungen ist ein Nachweis in einfacher Form zu führen, der unmittelbar dem Bürgermeister zuzuleiten ist.

 

 

Der Stadtverordnete Michael Klostermann hat am 05.11.2008 seinen Mandatsverzicht mit Ablauf des 05.11.2008 zur Niederschrift erklärt. Als Nachfolgerin aus der Reserveliste der FDP wurde Frau Angelika Lohmann-Begander festgestellt. Frau Angelika Lohmann-Begander hat am 06.11.2008 (Eingang der Annahmeerklärung) die Berufung in den Rat der Stadt Bergkamen angenommen.

 

Frau Angelika Lohmann Begander bittet gemäß des vom Rat der Stadt Bergkamen am 18.10.1979 gefassten Beschlusses, den Fraktionen pro Ratsmitglied Zuwendungen für die Geschäftsführung bereitzustellen, um Überweisung von monatlich 74,00 €, die sie gemäß der vom Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erlassenen „Beurteilungsmaßstäbe für die Finanzierung der Fraktionsarbeit“ verwenden wird. Nicht verausgabte Beträge werden ihrerseits zurück überwiesen.

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Turk

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Heuer