Betreff
Gemeinsame Richtlinien der Jugendämter im Kreis Unna für Leistungen gem. §§ 22 und 23 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGB VIII)
Vorlage
9/1450
Aktenzeichen
be-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, die gemeinsamen Richtlinien des Kreises Unna in der vorgelegten Fassung zum 01.01.2009 in Kraft zu setzen.

Sachdarstellung:

 

Die Kindertagespflege ist durch entsprechende gesetzliche Änderungen zum Teil neu geregelt worden. Die Bestimmungen finden sich wieder im Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (VIII) – Kinder- und Jugendhilfe sowie im Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz/KiBiz). Grundsätzlich wird Tagespflege für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren gewährt, soweit die Förderung in einer Tageseinrichtung bzw. in einer OGS nicht möglich oder nicht ausreichend ist.

 

Bisher waren die Regelungen über die Inanspruchnahme von Tagespflege  in den gemeinsamen wirtschaftlichen Richtlinien des Kreises Unna mit eingebunden.

 

Aus sachlichen Gründen ist es zweckdienlich eigenständige Richtlinien für den Bereich der Tagespflege zu erlassen, um deren Verbindung zur Tagesbetreuung deutlich zu machen, da dies keine Leistung der wirtschaftlichen Jugendhilfe ist.

 

Eine weitere Notwendigkeit zum Erlass dieser gemeinsamen Richtlinien besteht in der Tatsache, dass ab 01.01.2009  die Besteuerung für Zahlung von Jugendämtern an Tagespflegepersonen beschlossen wurde und in Kraft tritt. Aus diesem Grunde war es notwendig, den Stundensatz entsprechend zu erhöhen.

 

Weitere gesetzliche Veränderungen führten dazu, dass sowohl die Qualifizierung der Tagespflegepersonen notwendig ist als auch eine Übernahme von Altersvorsorge und Unfallversicherung und ein Beitrag zur Krankenversicherung geleistet werden muss. Alle diese gesetzlichen Änderungen machten es notwendig entsprechende Richtlinien zu verabschieden, die kreisweit einheitlich angewandt werden sollen.

 

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen darüber getroffen werden, wie sich diese gesetzlichen Änderungen auf die Anzahl der Tagespflegeverhältnisse auswirkt und welche zusätzliche finanzielle Belastung auf die Stadt Bergkamen zukommt. Die Nachfrage nach Tagespflegeplätzen ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen, so dass von einer zusätzlichen Belastung für den Haushalt der Stadt Bergkamen ausgegangen werden muss.

 

Die hiermit vorgelegten Richtlinien sind einheitlich für alle Jugendämter im Kreis Unna formuliert und sollen so beschlossen werden.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

 

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Beckmann