Betreff
Klärschlammentsorgung des SEB,
3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Vorlage
9/1443
Aktenzeichen
66.44.04 se-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 3. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

I.                    Allgemeines

 

Die Aufbereitung des Klärschlammes aus Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit § 51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.

Anlässlich der Änderungen im Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11.12.2007 wurde die derzeit gültige Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 28.06.2006 dem Rechtsamt der Stadt Bergkamen sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH zur Überprüfung vorgelegt.
Die Prüfung ergab, dass eine Neufassung der bestehenden Satzung nicht erforderlich ist.

Gleichwohl ist im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Gebührenbedarfsermittlung eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 28.06.2006 vorzunehmen.

Die nachfolgende Gebührenbedarfsermittlung ergibt eine Kostensteigerung in Höhe von 4,63 € auf 72,10 €. Die Kostensteigerung basiert auf Steigerungen in den Kalkulationspositionen für die Personalkosten, den Sachkosten sowie der Lippeverbandsumlage.


II.                  Gebührenbedarfsermittlung

1.      Kosten der Grubenentleerung

Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung      9.334,00 €

2.      Personalkosten

Anteilige Personalkosten (8 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-
entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut
ist.                                                5.709,00 €

3.      Kosten eines Büroarbeitsplatzes

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 6/2005 KGST, sind für
einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
15.600,00 € jährlich anzusetzen:

8 % von 15.600,00 €/á                              1.248,00 €

4.      Sachkosten und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen

Lt. Empfehlung des KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:

20 % von 5.708,00 € =                              1.142,00 €

5.      Entsorgungskosten Lippeverband

Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten.                                          12.488,00 €




III.                  Gebührenkalkulation

1. Grubenentleerung              9.334,00 €

2. Personalkosten                5.709,00 €

3. Büroarbeitsplatz         1.248,00 €

4. Sachkosten                1.142,00 €

5. Lippeverband                  12.488,00 €

                              29.921,00 €


29.921,00 € : 415 cbm = 72,10 €/m³

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 1 Anlage

 

Die Betriebsleitung des SEB:

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Kaufm. Betriebsleiter

 

 

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Selent

Sichtvermerk

 

 

 

 

StA 30