3. Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 22.06.2006
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die als Anlage der Erstschrift dieser Niederschrift beigefügte 3. Änderung zur Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.
Sachdarstellung:
I. Allgemeines
Die Aufbereitung des Klärschlammes aus
Kleinkläranlagen ist gem. § 18 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in Verbindung mit §
51 Abs. 3 Landeswassergesetz eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Anlässlich der Änderungen im Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen vom
11.12.2007 wurde die derzeit gültige Satzung über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 28.06.2006 dem Rechtsamt der Stadt
Bergkamen sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW GmbH zur Überprüfung
vorgelegt.
Die Prüfung ergab, dass eine Neufassung der bestehenden Satzung nicht
erforderlich ist.
Gleichwohl ist im Rahmen der jährlich wiederkehrenden Gebührenbedarfsermittlung
eine Änderung der Satzung über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen
vom 28.06.2006 vorzunehmen.
Die nachfolgende Gebührenbedarfsermittlung ergibt eine Kostensteigerung in Höhe
von 4,63 € auf 72,10 €. Die Kostensteigerung basiert auf Steigerungen in den
Kalkulationspositionen für die Personalkosten, den Sachkosten sowie der
Lippeverbandsumlage.
II.
Gebührenbedarfsermittlung
1. Kosten
der Grubenentleerung
Entsorgungskosten gem. Festpreisvereinbarung 9.334,00 €
2. Personalkosten
Anteilige Personalkosten (8 %) eines Mitarbeiters
des SEB, welcher mit der Organisation der Gruben-
entleerung und der Klärschlammbeseitigung betraut
ist. 5.709,00
€
3. Kosten
eines Büroarbeitsplatzes
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. 6/2005 KGST, sind für
einen Arbeitsplatz mit Technikunterstützung Kosten von
15.600,00 € jährlich anzusetzen:
8 % von 15.600,00 €/á 1.248,00
€
4. Sachkosten
und von anderen Ämtern bezogene
Leistungen
Lt. Empfehlung des KGST, Nr. B 7/1998 KGST, sind
20 % der Personalkosten als Zuschlag für Sachkosten
und für von anderen Ämtern bezogene Leistungen
anzusetzen:
20 % von 5.708,00 € = 1.142,00
€
5. Entsorgungskosten
Lippeverband
Der aus den Kleinkläranlagen abgepumpte Klär-
schlamm wird durch das Entsorgungsunternehmen
den Kläranlagen des Lippeverbandes zugeführt.
Die Kosten hierfür sind in der Lippeverbandsumlage
enthalten. 12.488,00
€
III.
Gebührenkalkulation
1. Grubenentleerung
9.334,00 €
2. Personalkosten 5.709,00 €
3. Büroarbeitsplatz
1.248,00 €
4. Sachkosten 1.142,00 €
5. Lippeverband 12.488,00
€
29.921,00
€
29.921,00 € : 415 cbm = 72,10 €/m³
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 1 Anlage
Die Betriebsleitung des SEB: Mecklenbrauck Kaufm. Betriebsleiter |
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Sachbearbeiter Selent |
Sichtvermerk StA 30 |
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