Betreff
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren
hier: 14. Änderung
Vorlage
9/1438
Aktenzeichen
70.09.02 pol-gro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 14. Änderung vom .......... zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Bergkamen) vom 21.12.1994.

 

Sachdarstellung:

 

Gemäß Beschluss des Verwaltungsvorstandes vom 02. September 2008 ist für die Aufstellung der Gebührenkalkulation für das Jahr 2009 und die Folgejahre der EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) zuständig.

Diese wurde in enger Abstimmung mit dem Amt für Finanzen und Steuern, Frau Gläser, durch die Mitarbeiter des EBB – Frau Grotefels (Betriebswirtin) und Herr Beck (Disponent) – aufgestellt.

 

 

 

 

1.             Überprüfung des Allgemeininteresses
            (öffentlicher Anteil an den Kosten der Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege

            und Plätze)

 

Nach der im Jahr 1997 erfolgten Abschaffung eines festen Prozentsatzes (25 %) an den Kosten der Straßenreinigung wurde die Ermittlung des öffentlichen Anteils in das Ermessen des Satzungsgebers gestellt. Bei der Stadt Bergkamen wurde seit diesem Zeitpunkt der öffentliche Anteil als Anteil der Straßenflächen der überörtlichen Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen ermittelt. Diese Art der Ermittlung wurde in den jüngsten Urteilen des OVG Münster bestätigt.

Im Zuge der Ermittlung der Wertansätze für die Straßen, Wege und Plätze in der Eröffnungsbilanz der Stadt Bergkamen wurden die Fahrbahnflächen gemäß Straßen- und Wegegesetz NRW vermessen.

 Der für 2009 anzuwendende öffentliche Anteil an den Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes wird mit 22,81 % festgestellt.

Die Verwaltung schlägt vor, diesen Anteil als Gebühren mindernd in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

2.            Änderung des Straßenverzeichnisses

 

2.1              Kleiweg

 

Der Kleiweg wurde bisher lediglich im Rahmen des Winterdienstes aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht durch die Stadt Bergkamen bzw. den EntsorgungsBetriebBergkamen (EBB) reinigungstechnisch bearbeitet. Ein Großteil des Kleiweges ist nicht angebaut und führt durch Waldflächen. Lediglich im Nordbereich ist einseitig bebaut. Es besteht ein hohes Verkehrsaufkommen, da der Weg eine Verbindung von der Schulstraße zur Erich-Ollenhauer-Straße darstellt.

Aus den vorgenannten Gründen ist es den Anwohnern nicht zuzumuten, den Kleiweg über die volle Länge und die gesamte Fahrbahn zu reinigen und es wird vorgeschlagen, den Kleiweg in die maschinelle Straßenreinigung des EBB mit einer Großkehrmaschine einzubeziehen.

 


 

3.             Gebührenkalkulation

 

3.1             Kalkulationszeitraum

 

Gemäß § 6 Abs. 2 KAG NRW kann der Gebührenkalkulation ein Zeitraum von bis zu drei Jahren zugrunde gelegt werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Kalkulationszeitraum auf ein Jahr festzulegen.

 

 

3.2             Gewinn und Verlustvortrag gemäß KAG NRW

 

Die Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 liegt noch nicht vor. Die Entscheidung des Rates über einen möglichen Gewinn- und Verlustvertrag wird innerhalb der vom Gesetz vorgesehenen drei Jahre – nach Möglichkeit schon bei der Vorlage der Kalkulation für 2010 – erfolgen müssen.

 

3.3            Wesentliche Einflussfaktoren bei der Kostenentwicklung

 

Wesentliche Einflussfaktoren sind die gestiegenen Personalkosten aufgrund tariflicher Anpassungen und höhere kalkulatorische Kosten durch den Kauf einer neuen Großkehrmaschine. Der Kostenanstieg konnte durch innerbetriebliche Optimierungsmaßnahmen kompensiert werden.

 

 

3.4 Ergebnis

Bedingt durch die dargelegten Faktoren sinken die durch Gebühren zu deckenden Kosten für die Straßenreinigung im Vergleich zum Vorjahr um rd. 4.600 €, im Bereich des Winterdienstes ist ein Rückgang der durch Gebühren zu deckenden Kosten in Höhe von rd. 14.700 € zu verzeichnen.

 

3.4.1             Gebühren für die Straßenreinigung

 

Die nachfolgende Gebührenkalkulation führt zu einem Gebührensatz von 1,36 € je Meter.

 

Dieses entspricht einer Senkung gegenüber dem Gebührensatz von 2008 von 2,16 % (= 0,03 €).


 

3.4.2        Gebühren für den Winterdienst
        
Aufgrund der Kalkulation ergeben sich folgende Gebührensätze:

Straße

2009

2008

Veränderung

Priorität 1

0,79 €

0,91 €

./.  13,19 %

Priorität 2

0,79 €

0,91 €

./.  13,19 %

Priorität 3

0,59 €

0,68 €

./.  13,24 %

 

3.4.3 Gesamtgebühren Straßenreinigung/Winterdienst

In der Regel werden die Gebührenpflichtigen sowohl zu Straßenreinigungs- als auch zu Winterdienstgebühren herangezogen.

Über beide Gebührenarten ergeben sich je Veranlagungsmeter folgende Veränderungen:

 

Straße

2009

2008

Veränderung

Priorität 1

2,15 €

2,30 €

./.  6,52 %

Priorität 2

2,15 €

2,30 €

./.  6,52 %

Priorität 3

1,95 €

2,07 €

./.  5,80 %

 

 

4.                  Gebührenbedarfsermittlung

4.1            Personalkosten

4.1.1            Personalkosten Einsatzleitung            10.274,00 €

            Die Einsatzplanung von Personal und Fahrzeugen wird von Personen (anteilig) des 

            Baubetriebshofes wahrgenommen.

 

4.1.2    Kosten des Büroarbeitsplatzes 3.120,00 €

    
Wie schon in der Kalkulation für die Abfallbeseitigung kommen die Pauschalansätze lt. KGSt-Bericht 6/2005 zu Anwendung.

4.1.3 Personalkosten Fahrer 85.687,00 €

Für die beiden Kehrmaschinen sind zwei Mitarbeiter vom EBB tätig.

4.1.4    Kosten des Arbeitsplatzes 8.569,00 €

Nach KGSt können für Nicht-Büroarbeitsplätze 10 % der Personalkosten für die Abgeltung von z. B. Dienstkleidung, Kosten für Sozialräume etc. berücksichtigt werden.


 

4.2        Kalkulatorische Abschreibungen

4.2.1 Kehrmaschinen und Zusatzgeräte 42.028,00 €

            Als Basis der Abschreibungen dient der Wiederbeschaffungszeitwert, gerechnet nach den indizierten Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten.

4.2.2 Zusatzgeräte im Winterdienst 2.687,00 €

Gleiches gilt für die Zusatzgeräte im Winterdienst.

 

 

4.3 Kalkulatorische Zinsen 14.070,00 €

Die Ermittlung erfolgt auf der Grundlage des durchschnittlich gebundenen Kapitals nach Anschaffungswerten mit einem kalkulatorischen Zinssatz von 6,5 %.

 

4.4       Sonstige Kosten

 

4.4.1 Unterhaltung Kehrmaschinen 85.240,00 €

           
Es werden fixe Kosten berücksichtigt wie TÜV-Gebühren und Versicherungen. Weiterhin finden Kraftstoffverbrauch und ein Voll-Service-Vertrag hier ihren Niederschlag.

4.4.2 Unterhaltung Zusatzgeräte Winterdienst 2.000,00 €

Hier handelt es sich um Erfahrungswerte.

 

4.4.3    Kosten des Winterdienstes 35.500,00 €

Für die Fahrzeuge sind im Winter besondere Aufsätze notwendig, die zurzeit geleast sind. Hierfür sind Leasinggebühren zu zahlen. Für die Einsatzplanung werden Angaben des Wetterdienstes benötigt.

Des Weiteren wird der Ankauf von Streumitteln berücksichtigt.

4.4.4 Verwertung von Straßenkehricht 21.800,00 €

Für die Entsorgung von Straßenkehricht nicht nur von den öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen, sondern auch von Schulhöfen und sonstigen nicht gewidmeten Flächen fallen Kosten an.

 

4.5 Leitungskosten EBB 30.044,00 €

Für die Leitung des EBB (Betriebsleiter, Stellvertreter, Buchhaltung, Rechnungsprüfung und Zahlung) sind Personalkosten sowie Sachkostenpauschalen inkl. Technikunterstützung zu berücksichtigen.



Weiterhin fallen Kosten für die Prüfung des EBB sowie Abschreibungen und Zinsen für die baulichen Veränderungen am Baubetriebshof (Mietereinbauten) an.

Die Verteilung der Gesamtsumme erfolgt auf die Bereiche Abfallbeseitigung und Straßenreinigung nach den durch die einzelnen Bereiche zu vertretenden Kosten.

Die Verteilung der Gesamtverwaltungskosten richtet sich nach den zu vertretenden Kosten der Straßenreinigung und des Winterdienstes.


4.6 Aufteilung der Kosten der Straßenreinigung

Die hier ausgewiesenen Gesamtkosten der Straßenreinigung beinhalten auch Kosten, die für die Reinigung von nicht gewidmeten Flächen entstehen.

Über die Straßenreinigungsgebühren dürfen aber nur die Kosten finanziert werden, die für die Reinigung der gewidmeten Straßen, Wege und Plätze entstehen.

Die Aufteilung erfolgt anhand der Einsatzstunden der Kehrmaschinen für die unterschiedlichen Bereiche.


4.7 Leistungen des Baubetriebshofes 123.500,00 €

Die Reinigung der Fußgängerzone und des Bereichs des Busbahnhofes sind überwiegend manuell vorzunehmen. Das notwendige Personal (ca. 900 Std.) sowie die benötigte Ausrüstung wird vom Baubetriebshof in Anspruch genommen.

Für die Winterwartung werden ebenfalls weiterhin das Personal (1.200 Std.) des Baubetriebshofes sowie die notwendigen Fahrzeuge in Anspruch genommen.

 

4.8 Öffentlicher Anteil

Die Kosten der öffentlichen Straßenreinigung und des Winterdienstes belaufen sich ohne die Kosten der Verwaltung auf

- Straßenreinigung 210.602,00 €
- Winterdienst 101.056,00 €

Diese Kosten dürfen jedoch nicht komplett auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden, da die Allgemeinheit einen Teil der Kosten zu tragen hat, wie z. B. die Beseitigung der Verschmutzung durch den Durchgangsverkehr.

Daher wird bei der Stadt Bergkamen der öffentliche Anteil anhand der zu reinigenden Straßenflächen für überörtliche Straßen an den gesamt zu reinigenden Straßenflächen gemessen; der Anteil beträgt 22,81 %.


- Straßenreinigung 162.565,00 €
- Winterdienst 78.006,00 €

Den dann durch Gebühren zu deckenden Kosten sind die Kosten der Verwaltung hinzuzurechnen.

 

 

4.9              Kosten der Verwaltung

4.9.1    Kosten der Verwaltung - Personal - 33.388,00 €

            Der EntsorgungsBetriebBergkamen nimmt Personalleistungen der Verwaltung in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen und Versenden der Gebührenbescheide, der Stadtkasse oder des Umweltbereiches.

4.9.2        Kosten der Verwaltung - sächlich -        1.887,00 €

Mit diesem Betrag sind Aufwendungen zu begleichen, die in den Fachämtern (s. o.) für die Beschäftigung mit der Straßenreinigung und dem Winterdienst entstehen.

Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom etc., ermittelt anhand von Personenschlüsseln.

Die Umlage der Verwaltungskosten erfolgt je zur Hälfte auf die Straßenreinigung und den Winterdienst, da die Anzahl der Veranlagungen identisch ist.


4.10          Gewinn- bzw. Verlustvortrag 2007

Gemäß den Bestimmungen des § 6 KAG NRW müssen die Gewinne bzw. Defizite aus 2007 im Bereich der Straßenreinigung und im Bereich des Winterdienstes berücksichtigt werden. Da aber derzeit noch keine Betriebsabrechnung für das Jahr 2007 durchgeführt wurde, können diese Vorträge erst in der Kalkulation für das Haushaltsjahr 2010 einfließen.

Es ergeben sich somit durch Gebühren zu deckende Kosten für

- die Straßenreinigung 180.203,00 €
- den Winterdienst 95.643,00 €

 

5.                  Kalkulation

5.1              Kalkulation der Straßenreinigungsgebühren

Insgesamt sind 133.647 Meter zu veranlagen. Bei Division der Kosten (180.203,00 €) durch die Veranlagungsmeter ergibt sich ein Gebührensatz von 1,3483 €.

Der Gebührensatz sollte auf 1,35 € gerundet und festgesetzt werden.

 

5.2              Kalkulation der Winterdienstgebühren

      Um den unterschiedlichen Vorteil der erhaltenen Leistung darstellen zu können, bedient man sich der Äquivalenzziffernrechnung.

Die Winterdienstleistungen der Prioritäten 1 und 2 erfolgen in gleichem Umfang und werden mit der Äquivalenzziffer 1 bewertet.

Die Winterdienstleistung der Priorität 3 umfasst einen geringeren Umfang und wird mit der Ziffer 0,75 berücksichtigt. Damit ist sichergestellt, dass Anlieger der Straßen mit der Priorität 3 auch einen Anteil an den so genannten Vorhaltekosten (Abschreibungen, Zinsen, Leasinggebühren etc.), die unabhängig von einem tatsächlichen Winterdienst anfallen, mittragen.

 

5.3              Nach Anwendung der Äquivalenzziffernrechnung ergibt sich ein gewichteter Gebührensatz von 0,7911 €.

Für die unterschiedlichen Prioritäten sollten die Gebührensätze wie folgt festgesetzt werden:

Priorität 1 0,79 €
Priorität 2 0,79 €
Priorität 3 0,59 €

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Die Betriebsleitung EBB:

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Betriebsleiter u. Techn. Beigeordneter

 

 

Vertreter der Betriebsleitung EBB:

 

 

 

 

Polplatz

Stellv. Betriebsleiter

Sachbearbeiter

 

 

 

 

 

Grotefels

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

     

Roreger