Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Nach
mehrfachen Verschiebungen und langfristiger Diskussion über den Inhalt und den
Zeitpunkt der Umsetzung ist nunmehr am 30.09.2008 das "Gesetz zur
Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches"
veröffentlicht worden.
Die
Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2009 in Kraft und stellt eine umfangreiche
Novellierung des Wohngeldrechts dar.
Gegenüber
der derzeit gültigen Rechtslage ergeben sich rund 70 Änderungen des Wohngeldrechts
ab 2009, welche den Umfang der Novellierung verdeutlichen. Hierbei handelt es
sich neben der Anpassung des Wohngeldgesetzes an die aktuelle Rechtslage auch
um eine strukturelle Neugliederung sowie umfangreiche Änderungen von
Einzelvorschriften.
Besonders
hervorzuheben ist die hier künftige Qualifizierung der bisherigen
Wohngeldstelle als "Wohngeldbehörde".
Neben dem
Wegfall der sogenannten Baualtersklassen, d.h. eine Angleichung der
wohngeldrechtlich maximal zu berücksichtigenden Miete auf Neubauniveau, und der
Erhöhung der maximal zu berücksichtigenden Mietbeträge um ca. 10% stellt die
Anhebung des zu gewährenden Wohngeldes um ca. 8 % die einschneidenste Änderung
dar. Daneben wird in der Berechnung des Wohngeldes eine Pauschale für Heizkosten
von 0,50 € je Quadratmeter angemessenen Wohnraums eingeführt, um die die zu
berücksichtigenden Miethöchstbeträge erhöht werden.
Die
zuständigen obersten Landesbehörden, hier das Ministerium für Bauen und Verkehr
NRW, sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS)
gehen davon aus, dass sich die durchschnittliche Wohngeldleistung je Fall von
derzeit ca. 90 € auf voraussichtlich rund 140 € erhöht.
Anzumerken
ist an dieser Stelle, dass es sich bei den Leistungen des Wohngeldgesetzes um
Leistungen handelt, die zwar durch die Stadt Bergkamen bewilligt werden, jedoch
zu Lasten des Landes- bzw. Bundeshaushaltes (je 50% Anteil) durch das Landesamt
für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ausgezahlt werden.
Bundesweit
wird die Anzahl der Haushalte, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten,
lt. Aussage der zuständigen Ministerien durch die Novellierung von derzeit ca.
470.000 auf voraussichtlich ca. 810.000 steigen. Dies entspricht einer
prozentualen Steigerung von über 70 %.
Diese
Erhöhung der Wohngeldhaushalte setzt sich einerseits aus Haushalten zusammen,
die zuvor die Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich zu hohem Einkommens bzw. zu
geringer zu berücksichtigender Belastung nicht erfüllten. Dieser Personenkreis
bedingt eine Steigerung gegenüber der jetzigen Anzahl der Wohngeldhaushalte um
ca. 30% und erhielt bislang keine öffentlichen Leistungen. Hier ist eindeutig
der Wille des Gesetzgebers erkennbar, insbesondere Haushalte mit geringem
Einkommen finanziell zu entlasten.
Der
weitere Anstieg um ca. 40% resultiert aus Haushalten, die zuvor Leistungen nach
dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die ARGE SGB II im Kreis Unna
erhalten haben und die aufgrund der Novellierung vorrangig Ansprüche auf
Wohngeld geltend machen müssen. Vornehmlich werden hier Haushalte betroffen
sein, die über eigenes Einkommen verfügen und lediglich ergänzende Leistungen
nach dem SGB II erhalten.
Derzeit
erfolgt eine Abstimmung des Verfahrens zwischen der ARGE SGB II und dem
Sozialamt, um den dort leistungsberechtigten Personenkreis unterbrechungsfrei
bereits ab dem 01.01.2009 der Zuständigkeit der Wohngeldbehörde zuzuführen.
In welchem
Umfang diese gesetzlichen Neuregelungen in Bergkamen greifen, ist momentan
seitens der Verwaltung nicht konkret ermittelbar. Aufgrund des niedrigen
Einkommensniveaus in Bergkamen geht das Fachamt jedoch von einer Steigerung
zumindest in Höhe des bundesweiten Durchschnitts aus.
Die
hiesige Wohngeldstelle führt derzeit ca. 1.700 Wohngeldberechnungen jährlich
durch (Stand Januar bis Mai 2008 hochgerechnet). Hierin sind sowohl
Bewilligungen, Ablehnungen als auch Neuberechnungen zurückliegender Zeiträume
enthalten. Unter Zugrundlegung der o.g. prognostischen Erhöhung ergäbe sich ab
2009 ein Anstieg der Anzahl der Wohngeldberechnungen auf ca. 2.900.
Aufgrund
der gesetzlichen Überleitungsvorschriften in die neue Rechtslage sind hier
erlassene Wohngeldbescheide nicht auf den 31.12.2008 zu befristen. Es ist
weiterhin vom Standardbewilligungszeitraum von einem Jahr ab Antragstellung
auszugehen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist jeder Fall erneut unter
Zugrundlegung der neuen Rechtslage zu berechnen und ggf. ab dem 01.01.2009 neu
zu bescheiden. Hieraus ergeben sich zusätzlich ca. 1.500 Berechnungen, so dass die
vg. Anzahl von 2.900 Wohngeldberechnungen im Jahr 2009 vermutlich noch deutlich
überschritten werden wird.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
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