Betreff
Novellierung des Wohngeldgesetzes (WoGG) zum 01.01.2009
Vorlage
9/1435
Aktenzeichen
mö-cl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

Nach mehrfachen Verschiebungen und langfristiger Diskussion über den Inhalt und den Zeitpunkt der Umsetzung ist nunmehr am 30.09.2008 das "Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches" veröffentlicht worden.

 

Die Gesetzesänderung tritt zum 01.01.2009 in Kraft und stellt eine umfangreiche Novellierung des Wohngeldrechts dar.

Gegenüber der derzeit gültigen Rechtslage ergeben sich rund 70 Änderungen des Wohngeldrechts ab 2009, welche den Umfang der Novellierung verdeutlichen. Hierbei handelt es sich neben der Anpassung des Wohngeldgesetzes an die aktuelle Rechtslage auch um eine strukturelle Neugliederung sowie umfangreiche Änderungen von Einzelvorschriften.

 

Besonders hervorzuheben ist die hier künftige Qualifizierung der bisherigen Wohngeldstelle als "Wohngeldbehörde".

Neben dem Wegfall der sogenannten Baualtersklassen, d.h. eine Angleichung der wohngeldrechtlich maximal zu berücksichtigenden Miete auf Neubauniveau, und der Erhöhung der maximal zu berücksichtigenden Mietbeträge um ca. 10% stellt die Anhebung des zu gewährenden Wohngeldes um ca. 8 % die einschneidenste Änderung dar. Daneben wird in der Berechnung des Wohngeldes eine Pauschale für Heizkosten von 0,50 € je Quadratmeter angemessenen Wohnraums eingeführt, um die die zu berücksichtigenden Miethöchstbeträge erhöht werden.

 

Die zuständigen obersten Landesbehörden, hier das Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, sowie das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) gehen davon aus, dass sich die durchschnittliche Wohngeldleistung je Fall von derzeit ca. 90 € auf voraussichtlich rund 140 € erhöht.

 

Anzumerken ist an dieser Stelle, dass es sich bei den Leistungen des Wohngeldgesetzes um Leistungen handelt, die zwar durch die Stadt Bergkamen bewilligt werden, jedoch zu Lasten des Landes- bzw. Bundeshaushaltes (je 50% Anteil) durch das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik (LDS) ausgezahlt werden.

 

Bundesweit wird die Anzahl der Haushalte, die Leistungen nach dem Wohngeldgesetz erhalten, lt. Aussage der zuständigen Ministerien durch die Novellierung von derzeit ca. 470.000 auf voraussichtlich ca. 810.000 steigen. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung von über 70 %.

Diese Erhöhung der Wohngeldhaushalte setzt sich einerseits aus Haushalten zusammen, die zuvor die Anspruchsvoraussetzungen hinsichtlich zu hohem Einkommens bzw. zu geringer zu berücksichtigender Belastung nicht erfüllten. Dieser Personenkreis bedingt eine Steigerung gegenüber der jetzigen Anzahl der Wohngeldhaushalte um ca. 30% und erhielt bislang keine öffentlichen Leistungen. Hier ist eindeutig der Wille des Gesetzgebers erkennbar, insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen finanziell zu entlasten.

 

Der weitere Anstieg um ca. 40% resultiert aus Haushalten, die zuvor Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) durch die ARGE SGB II im Kreis Unna erhalten haben und die aufgrund der Novellierung vorrangig Ansprüche auf Wohngeld geltend machen müssen. Vornehmlich werden hier Haushalte betroffen sein, die über eigenes Einkommen verfügen und lediglich ergänzende Leistungen nach dem SGB II erhalten.

 

Derzeit erfolgt eine Abstimmung des Verfahrens zwischen der ARGE SGB II und dem Sozialamt, um den dort leistungsberechtigten Personenkreis unterbrechungsfrei bereits ab dem 01.01.2009 der Zuständigkeit der Wohngeldbehörde zuzuführen.

 

In welchem Umfang diese gesetzlichen Neuregelungen in Bergkamen greifen, ist momentan seitens der Verwaltung nicht konkret ermittelbar. Aufgrund des niedrigen Einkommensniveaus in Bergkamen geht das Fachamt jedoch von einer Steigerung zumindest in Höhe des bundesweiten Durchschnitts aus.

 

Die hiesige Wohngeldstelle führt derzeit ca. 1.700 Wohngeldberechnungen jährlich durch (Stand Januar bis Mai 2008 hochgerechnet). Hierin sind sowohl Bewilligungen, Ablehnungen als auch Neuberechnungen zurückliegender Zeiträume enthalten. Unter Zugrundlegung der o.g. prognostischen Erhöhung ergäbe sich ab 2009 ein Anstieg der Anzahl der Wohngeldberechnungen auf ca. 2.900.

 

Aufgrund der gesetzlichen Überleitungsvorschriften in die neue Rechtslage sind hier erlassene Wohngeldbescheide nicht auf den 31.12.2008 zu befristen. Es ist weiterhin vom Standardbewilligungszeitraum von einem Jahr ab Antragstellung auszugehen. Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes ist jeder Fall erneut unter Zugrundlegung der neuen Rechtslage zu berechnen und ggf. ab dem 01.01.2009 neu zu bescheiden. Hieraus ergeben sich zusätzlich ca. 1.500 Berechnungen, so dass die vg. Anzahl von 2.900 Wohngeldberechnungen im Jahr 2009 vermutlich noch deutlich überschritten werden wird.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Vögeding