Betreff
7. Änderungssatzung vom .......... der Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen in der Stadt Bergkamen vom 17.12.2001
Vorlage
9/1434
Aktenzeichen
32.57.01 brü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 7. Änderung zur Satzung über die Erhebung von Standgeld an Markttagen, bei Kirmessen und sonstigen Veranstaltungen der Stadt Bergkamen so, wie sie der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachdarstellung:

 

1. Öffentliche Einrichtungen und Betriebe gewerblicher Art

§ 8 GO NRW eröffnet den Gemeinden im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit die Möglichkeit für die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Betreuung ihrer Einwohner  die erforderlichen öffentlichen Einrichtungen zu schaffen.

Die Bereitstellung und Unterhaltung von Plätzen für das Abhalten von Markt, Kirmes und sonstigen Veranstaltungen gehört zur wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Betreuung der Einwohner.

Diese öffentliche Einrichtung dient überwiegend einzelnen Personen oder Personengruppen (Marktbeschickern). Demzufolge sind nach § 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) kostendeckende Gebühren für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung zu erheben.

Mit Urteil vom 24.01.08 hat der Bundesfinanzhof festgestellt, dass das Abhalten von Marktveranstaltungen eine umsatzsteuerfreie Grundstücksvermietung darstellt, wenn die Vermietung des Grundstücks im Vordergrund steht.
Nach Auffassung der Verwaltung steht  die Grundstücksvermietung im Vordergrund, da der Markthändler ein Interesse daran hat, eine Fläche auf dem Markt zur Verfügung gestellt zu bekommen, die er unter Inanspruchnahme sonstiger Leistungen für seine Verkaufstätigkeit nutzen kann.
Die Gesamtleistung (Grundstücksvermietung und sonstige Leistungen) sind somit umsatzsteuerfrei, was gleichzeitig auch den Verzicht auf den Vorsteuerabzug beinhaltet.


2. Gewinn- und Verlustvortrag nach KAG

Mit Wirkung zum 01.01.99 ist der § 6 KAG NRW dahingehend geändert worden, dass Gewinne aus Gebührenkalkulationen innerhalb der nächsten 3 Jahre nach Beendigung des Kalkulationszeitraumes gebührenmindernd, Verluste als gebührenerhöhend in die Kalkulation einzustellen sind.

In der Betriebsabrechnung 2006 wurde für das Abhalten von Marktveranstaltungen ein vortragsfähiger Verlust von 26.5079,00 Euro festgestellt.

Hiervon sind 13.290,00 Euro in der Kalkulation 2008 als Verlustvortrag berücksichtigt worden, so dass ein Verlustvortrag von 13.289,00 Euro verbleibt.

Die Betriebsabrechnung 2007 endet mit einem negativen Ergebnis von 41.128,00 Euro. Hier schlägt die Verwaltung vor, um einen extremen Gebührenanstieg zu vermeiden, die Hälfte des Ergebnisses, das heißt 20.564,00 Euro, in der Kalkulation 2009 zu berücksichtigen und den Restbetrag von 20.564,00 Euro in die Kalkulation 2010 vorzutragen.

Der Anstieg dieses negativen Ergebnisses ist dadurch zu erklären, dass die von Seiten des Fachamtes bereits ergriffenen Maßnahmen (Satzungsänderung hinsichtlich der Marktflächen und Wegfall der Entsorgungsmöglichkeiten) Auswirkungen erst in den Folgejahren haben werden.

3. Wesentliche Änderungen im Marktbetrieb

 

Bislang  wurden der Stadtmarkt in Bergkamen, ein für den Markt definierter Bereich der Fußgängerzone in der Präsidentenstraße sowie ein Teil des Museumsplatzes in Oberaden als Marktplatz definiert und auch als solcher genutzt.

Aufgrund der allgemeinen schlechten wirtschaftlichen Lage sowie der erfolgten Installation eines Lebensmittelmarktes in der unmittelbaren Nähe des Museumsplatzes in Oberaden hat ein Großteil der Marktbeschicker des Freitagsmarktes in Oberaden wegen der wirtschaftlichen Ergebnisse die Tätigkeit am dortigen Marktplatz eingestellt.

Da allerdings der als Marktplatz definierte Bereich in vollem Umgang in die Gebührenkalkulation einfließt, ist es bei der geringen Auslastung des Marktplatzes unter betriebswirtschaftlichen Aspekten nicht mehr wirtschaftlich, den Markt überhaupt zu betreiben.

Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, den Markt Oberaden aus der Marktsatzung herauszunehmen (eine gesonderte Vorlage ist gefertigt) um die negativen Ergebnisse der Vorjahre nicht weiter ansteigen zu lassen und auf längere Sicht wieder zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt im Bereich Marktwesen zu kommen.

4. Kalkulation 2009

4.1 Kalkulationszeitraum

 

Der Kalkulationszeitraum für die Marktstandsgebühren beträgt 1 Jahr.

4.2 Ergebnis

Aufgrund der als Anlage 2 beigefügten Gebührenkalkulation ergibt sich eine Nettogebühr von 2,7927 Euro.
Als Gebühr wird ein festzusetzender Betrag von 2,79 Euro je lfd. Meter vorgeschlagen..

Die Einnahmen belaufen sich bei einem Gebührensatz von 2,79 Euro auf 157.775,00 Euro.

Die Kosten einschließlich der Verlustvorträge werden mit 157.775,00 Euro erwartet. Der Kostendeckungsgrad beträgt 99,90 %.

4.3 Ermittlung des Gebührenbedarfes

4.3.1 Allgemeines

 

Im Rahmen des NKF sind viele Ausgabehaushaltsstellen zu sog. Konten zusammengefasst worden.

Werden in die Kalkulation Kosten übernommen, deren Höhe mit dem Betrag des NKF-Kontos übereinstimmt, sind diese mit der Kontonummer und der Kontenbezeichnung in der Kalkulation kenntlich gemacht.

Bei der Zusammenfassung mehrerer NKF-Konten erscheint nur der Oberbegriff.

Die kalkulatorischen Kosten können keinen NKF-Konten zugeordnet werden.

4.3.2 Personalkosten

 

Personalkosten                                              60.908,00 Euro

 

Für die Überwachung des ordnungsgemäßen Auf- und Abbaus der Stände und des reibungslosen Marktbetriebes sowie für die verwaltungsmäßige Abwicklung wird städtisches Personal eingesetzt.

Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten einschl. der Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für Beamte des Jahres 2009 der für den Bereich Märkte tätigen Mitarbeiter.

4.3.3 Unterhaltung der sonstigen unbebauten Flächen

Kosten                                     2.000,00 Euro

Für die Unterhaltung der Marktflächen sowie der Betriebsvorrichtungen sind Kosten in og. Höhe einzuplanen.

4.3.4 Kostenerstattung an Sondervermögen

Kosten                                     7.300,00 Euro

Der EBB führt  die maschinelle Reinigung der Marktflächen durch. Die entstehenden Kosten sind zu erstatten.

4.3.5 Kostenerstattung an Unternehmen

Kosten                                      1.251,00 Euro

Für die Toilettennutzung durch Marktbesucher sowie Marktbeschicker am Samstag öffnet das Cafe an der Präsidentenstraße zu einem früheren Zeitpunkt. Der Betreiber erhält hierfür eine Nutzungsentschädigung.

Weiterhin ist die Stadt Bergkamen an dem Gebäude an dem Marktplatz beteiligt. Für die anteilige bauliche Unterhaltung der an den Markttagen geöffneten Markttoiletten ist an die Verwaltung für das Gebäude eine Entschädigung zu zahlen.

 

4.3.6 Geschäftsausgaben

 

Kosten                                     2.500,00 Euro

 

Die Mitarbeiter des Außendienstes des Ordnungsamtes erhalten für die Nutzung ihres privaten Pkw im Zusammenhang mit Marktveranstaltungen Entschädigungen nach dem Landesreise-kostengesetz.

 

4.3.7 Bewirtschaftung der Grundstücke

 

Kosten                                     3.470,00 Euro

 

Unter diesen Kosten sind Aufwendungen für folgende Leistungen zusammengefasst:

 

  • Grundbesitzabgaben                    70,00 Euro

    Hierbei handelt es sich um anteilige Straßenreinigungsgebühren, die vor den Marktgrundstücken anfallen.

  • Reinigungsmittel                       100,00 Euro

  • Reinigung                  1.500,00 Euro

    An den Markttagen am Donnerstag ist die Toilettenanlage im Gebäude am Marktplatz für den Marktbetrieb geöffnet. Für die Reinigung dieser Toilettenanlage wird mit Kosten in angegebener Höhe gerechnet.

  • Strom, Wasser                           800,00 Euro

    Hierbei handelt es sich um Wasserkosten sowie um Kosten des Allgemeinstromes. Die Stromkosten für spezielle Einrichtungen der Marktbeschicker werden nach Verbrauch in Rechnung gestellt und sind nicht Bestandteil dieser Kalkulation.

4.3.8 Baubetriebshofleistungen

 

Kosten                                    31.000,00 Euro

 

Für die Absperrung und Räumung der Marktplätze vor und nach den Marktveranstaltungen erhält der Baubetriebshof einen Pauschalpreis.

 

4.3.9 Sonstige interne Leistungsbeziehungen

 

Verwaltungskostenbeitrag                                3.543,00 Euro

 

Mit diesem Verwaltungskostenbeitrag sind die Kosten zu begleichen, die in den Fachämtern für die Bewirtschaftung mit den Märkten entstehen. Hierunter fallen z. B. Heizkosten, Büromaterialien, Strom, etc., ermittelt anhand von Personalschlüsseln auf Basis der Betriebsabrechnung 2007.

 

4.3.10 Kalkulatorische Kosten

 

Kosten                                    12.103.00 Euro

 

Die Abschreibungen in Höhe von 7.626,00 Euro, ermitteln sich anhand des Wiederbeschaffungswertes. Bei der Ermittlung der Zinsen in Höhe von 4.477,00 Euro wurde ein Zinssatz von 6,5 % zugrunde gelegt (Basis: Anschaffungskosten).

 

4.3.11 Verlustvortrag 2006 und 2007

 

Die hälftigen Verluste der Jahre 2006 und 2007 werden als gebührenerhöhend berücksichtigt.

 

5. Ermittlung der Frontmeter

 

Bei Vollauslastung der Marktflächen ergeben sich folgende Frontmeter:

 

                 

·                     Markt Mitte

·                      1.010 m

·                     50 Veranstaltungen

·                     Markt Fußgängerzone

·                           85 m

·                     50 Veranstaltungen

·                     Verlegungsmarkt Mitte

·                          900 m

·                       2 Veranstaltungen

·                     Gesamtmeter pro Jahr

·                     56.550 m

·                      

 

 

6. Gebührenkalkulation

 

Nach Division der Gesamtkosten von 157.929,00 Euro durch 56.550 mögliche Frontmeter ergibt sich eine Gebühr von 2,7927 Euro je lfd. Frontmeter.

 

Die Gebühr sollte auf 2,79 Euro festgesetzt werden.

 

 

 

 

 




 

 

 








 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr. Ing. Peters

Technischer Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Brüggenthies

Sichtvermerk StA 30     

 

 

 

 

Roreger