Betreff
Abwasserbeseitigung
hier: 3. Änderung zur Gebührensatzung
Vorlage
9/1431
Aktenzeichen
22.60.10 gl-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – , die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.

 

 

 

 

Sachdarstellung:



1.     Investitionstätigkeit des SEB

 

              Das Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bergkamen wurde in 2007 für den Zeitraum 2007 – 2012 fortgeschrieben, dem Betriebsausschuss in der Sitzung am 07.11.2007 vorgestellt und der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.

Mit Schreiben vom 27.12.2007 wurde seitens der Bezirksregierung die Genehmigung des Abwasserbeseitigungskonzeptes erteilt. Dieses beinhaltet eine Vielzahl von Baumaßnahmen, die ein hohes Investitionsvolumen nach sich ziehen.

So ist davon auszugehen, dass in 2008 Baumaßnahmen in einem Volumen von rd. 7,5 Mio. €, in 2009 voraussichtlich von rd. 8 Mio. € fertiggestellt werden.

Diese Investitionen erhöhen die durch Gebühren und den öffentlichen Anteil zu deckenden Kosten in nicht unerheblichem Umfang in Form von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen


2.     Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kostenhöhe

2.1     Kalkulatorische Abschreibungen

Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem Baupreisindex für Ortskanäle hochgerechnet.

Nach Mitteilung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW betrug der Baupreisindex für Ortskanäle für das Jahr 2007 110,0 Punkte, was eine Steigerung gegenüber 2006 von 6,5 % bedeutet.

2.2     Kalkulatorische Zinsen

Wie im Vorjahr schlägt die Verwaltung vor, den kalkulatorischen Zinssatz lediglich mit 4,5 % festzulegen. Die kalkulatorischen Zinsen reichen aus, um die Fremdkapitalzinsen im SEB zu decken und eine geringe Eigenkapitalverzinsung zu erwirtschaften.

Nach herrschender Rechtsprechung liegt die Obergrenze der kalkulatorischen Verzinsung weiterhin bei 7 %; diese Verzinsung würde jedoch zu einem überproportionalen Anstieg der Entwässerungsgebühren führen.

2.3     Gewinn- und Verlustvorträge

Die vortragsfähigen Gewinne bzw. Verluste aus der Betriebsabrechnung 2006 wurden mit folgendem Ergebnis festgestellt:

Schmutzwasser Lippeverband ./.     185.206,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband ./.     17.647,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation   +     26.818,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation   +     32.720,00 €

Davon sind die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation 2008 als Gebühren mindernd berücksichtigt worden. Daher verbleiben als vortragsfähig die Verluste im Bereich des Lippeverbandes.

Der Verlust im Bereich des Niederschlagswassers ist jedoch um den Betrag von 5.254,00 € zu verringern. Die Verwaltung hat gegen den Veranlagungsbescheid 2006 des Lippeverbandes Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 16.10.2008 wird die Veranlagung für die Stadt Bergkamen um den o. g. Betrag korrigiert.

Die Betriebsabrechnung 2007 endet mit folgenden Ergebnissen:

Schmutzwasser Lippeverband ./.     19.273,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband +     16.793,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation   +     57.325,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation   +     132.582,00 €

Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Verluste aus 2006 sowie die Gewinne/Verluste 2007 in der Kalkulation zu berücksichtigen.

 

3.                       Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)

Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2009 folgende festzusetzende Gebührensätze:

Gebührenart

2009

2008

Differenz

Schmutzwasser

3,34 €/cbm

3,17 €/cbm

+       5,36 %

Niederschlagswasser

1,42 €/qm

1,42 € /qm

-

Schmutzwasser Verbandsmitglieder

(Nutzung städt. Kanalisation)

1,65 €/cbm

1,48 €/cbm

+     11,49 %

Niederschlagswasser

Verbandsmitglieder

0,92 €/qm

0,88 €/qm

+       4,55 %

Schmutzwasser Lippeverband

(ohne Nutzung städt. Kanalisation)

1,69 €/cbm

1,70 €/cbm

./.      0,59 %

Niederschlagswasser Lippeverband

0,50 €/qm

0,54 €/qm

./.      7,41 %


Hinweis:
      
   Die Gebühren für Schmutzwasser betrugen im Jahr 2007 3,36 €/cbm und konnten 2008 auf 3,17 €/cbm gesenkt werden. Der für 2009 vorgesehene Betrag in Höhe von 3,34 €/cbm liegt trotz der allgemeinen Preissteigerungen für Betriebsmittel, Inflationsrate, Lohn- und Gehaltserhöhungen etc. unter der Gebühr des Jahres 2007.

 

 

4.                       Ermittlung des Gebührenbedarfs

Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 107 Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu erfüllen (§ 75 GO NRW). Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelten Kosten berücksichtigt.

              Bei vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.

Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je Kanalsystem an.

Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 213.992,68 m.

Davon entfallen auf

- reine Regenwasserkanäle 17.437,35 m
- reine Schmutzwasserkanäle 13.817,56 m
- Mischwasserkanäle 182.737,77 m

Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.

Somit ergibt sich eine fiktive Länge

- der Regenwasserkanäle von 108.806,24 m   = 50,85 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 105.186,45 m   = 49,15 %.

Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,15 % für Schmutzwasser und 50,85 % für Niederschlagswasser aufgeteilt.

 

 

4.1 Personalkosten des Stadtbetriebes Entwässerung 545.075,00 €

In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen Personalkosten 2009.

 

4.2 Unterhaltung der baulichen Anlagen 403.500,00 €

Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung, Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw. Niederschlagswasser verteilt.


4.3  Mieten und Pachten 50.285,00 €

Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus) sowie Leasinggebühren.

 


 

4.4 Bewirtschaftung der Anlagen 29.100,00 €

Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die Pumpwerke.

 

4.5 Haltung von Fahrzeugen 3.500,00 €

Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten gerechnet.


4.6 Sonstige ordentliche Aufwendungen 447.400,00 €

Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung.


4.7 Sonstiger Personalaufwand 17.500,00 €

Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die o. g. Kosten anfallen.


4.8 Geschäftsaufwendungen 97.000,00 €

Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu Organisationen sowie für Jahresabschlusskosten und Gestattungsverträge wird der o. g. Betrag berücksichtigt.

4.9  Lippeverband 5.424.920,00 €

Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3 zu entnehmen.

 

4.10 Abwasserabgabe 210.476,00 €

Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes entfällt hiervon ein Betrag von 169.024,00 € auf das Schmutzwasser und ein Betrag von 41.452,00 € auf das Niederschlagswasser.


4.11 Kostenerstattungen 367.646,00 €

Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:

4.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene Personal-
leistungen der Verwaltung          228.705,00 €



Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der Beschäftigten des SEB.

4.11.2 Kostenerstattungen für Sachleistungen 38.941,00 €

Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser, Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt oder Kopierer.

4.11.3 Kostenerstattungen für Leistungen der EDV 50.000,00 €

Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.

4.11.4 Kostenerstattungen an den Baubetriebshof 50.000,00 €

Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in Anspruch.

 

4.12  Kalkulatorische Abschreibungen       3.713.895,00 €

Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der Wiederbeschaffungskosten:

- Reine Schmutzwasserkanäle 158.814,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 259.462,00 €
- Mischwasserkanäle 3.267.619,00 €


Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der Neubaumaßnahmen (53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt. Gleichfalls nach dieser Aufteilung werden die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (15.000,00 €) und für das Kfz. (8.000,00 €) auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von

- Schmutzwasser in Höhe von 1.925.218,00 €,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.783.677,00 €.

Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/ Büroeinrichtungen benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von 5.000,00 € zu Buche schlagen.öHHHHHHHHHHHHHHH



4.13  Kalkulatorische Zinsen 3.019.482,00 €

Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des Abzugskapitals.

Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die Restbuchwerte

-

für Mischwasserentsorgung

 

57.169.767,00 €

= 85,20 %

 

 

 

 

 

 

 

davon für

 

 

 

 

-

Mischwasserkanäle

57.129.726,00 €

 

 

 

-

Grundstücke

17.041,00 €

 

 

 

-

Maschinen

23.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

-

für Schmutzwasserentsorgung

 

3.424.802,00 €

=   5,10 %

 

 

 

 

 

-

für Niederschlagswasserentsorgung

6.500.039,00 €

=  9,69 %

 

 

 

 

-

für Verwaltung

5.000,00 €

=   0,01 %

 

 

 

 

Gesamt

67.099.608,00 €

 


Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,5 % berechnet.

 
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.

 

4.14     Aktivierte Eigenleistungen   ./.  371.287,00 €

Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu berücksichtigen.

Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt. Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.


4.15     Kostenerstattungen       ./.   60.000,00 €

Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.


4.16     Kostenerstattungen Bergbau     ./.  250.000,00 €

Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte Pumpleistungen und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.


5.     Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw. bebauten und

              und befestigten Flächen

 

5.1     Schmutzwasser

5.1.1 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung)                                   2.387.808 cbm

 

5.1.2 Abwassermengen, die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung)                             5.929 cbm

5.1.3 Abwassermengen, die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung)           4.768 cbm              

 

5.2 Niederschlagswasser

5.2.1 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung)                            2.586.151 qm

5.2.2 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung)               24.652 qm

5.2.3 Bebaute und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung)                  24.423 qm

5.2.4 Öffentliche Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung)              1.319.410 qm



6. Verteilung der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten


Die Verwaltungskosten in Höhe von 397.064,00 € werden mit Hilfe eines Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.

Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Overhage

Sachbearbeiterin

 

 

 

 

Gläser

Sichtvermerk StA 30

 

 

 

 

Roreger