hier: 3. Änderung zur Gebührensatzung
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die 3. Änderung zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung der Stadt Bergkamen – , die der Erstschrift der Niederschrift als Anlage beigefügt ist.
Sachdarstellung:
1. Investitionstätigkeit des SEB
Das
Abwasserbeseitigungskonzept der Stadt Bergkamen wurde in 2007 für den Zeitraum
2007 – 2012 fortgeschrieben, dem Betriebsausschuss in der Sitzung am 07.11.2007
vorgestellt und der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt.
Mit Schreiben vom 27.12.2007 wurde seitens der Bezirksregierung die Genehmigung
des Abwasserbeseitigungskonzeptes erteilt. Dieses beinhaltet eine Vielzahl von
Baumaßnahmen, die ein hohes Investitionsvolumen nach sich ziehen.
So ist davon auszugehen, dass in 2008 Baumaßnahmen in einem Volumen von rd. 7,5
Mio. €, in 2009 voraussichtlich von rd. 8 Mio. € fertiggestellt werden.
Diese Investitionen erhöhen die durch Gebühren und den öffentlichen Anteil zu
deckenden Kosten in nicht unerheblichem Umfang in Form von kalkulatorischen
Abschreibungen und Zinsen
2. Auswirkungen des Kommunalabgabengesetzes auf die Kostenhöhe
2.1 Kalkulatorische Abschreibungen
Zur Ermittlung der kalkulatorischen Abschreibungen dienen als Basis die
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Diese Kosten werden mit dem
Baupreisindex für Ortskanäle hochgerechnet.
Nach Mitteilung des Landesamtes für Datenverarbeitung und Statistik NRW
betrug der Baupreisindex für Ortskanäle für das Jahr 2007 110,0 Punkte, was
eine Steigerung gegenüber 2006 von 6,5 % bedeutet.
2.2 Kalkulatorische Zinsen
Wie im Vorjahr schlägt die Verwaltung vor, den kalkulatorischen Zinssatz
lediglich mit 4,5 % festzulegen. Die kalkulatorischen Zinsen reichen aus, um
die Fremdkapitalzinsen im SEB zu decken und eine geringe Eigenkapitalverzinsung
zu erwirtschaften.
Nach herrschender Rechtsprechung liegt die Obergrenze der kalkulatorischen
Verzinsung weiterhin bei 7 %; diese Verzinsung würde jedoch zu einem
überproportionalen Anstieg der Entwässerungsgebühren führen.
2.3 Gewinn- und Verlustvorträge
Die vortragsfähigen Gewinne bzw. Verluste aus der Betriebsabrechnung 2006
wurden mit folgendem Ergebnis festgestellt:
Schmutzwasser Lippeverband ./. 185.206,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband ./. 17.647,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation + 26.818,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation + 32.720,00 €
Davon sind die Gewinne im Bereich der städtischen Kanalisation 2008 als
Gebühren mindernd berücksichtigt worden. Daher verbleiben als vortragsfähig die
Verluste im Bereich des Lippeverbandes.
Der Verlust im Bereich des Niederschlagswassers ist jedoch um den Betrag von
5.254,00 € zu verringern. Die Verwaltung hat gegen den Veranlagungsbescheid
2006 des Lippeverbandes Widerspruch eingelegt. Mit Schreiben vom 16.10.2008
wird die Veranlagung für die Stadt Bergkamen um den o. g. Betrag korrigiert.
Die Betriebsabrechnung 2007 endet mit folgenden Ergebnissen:
Schmutzwasser Lippeverband ./. 19.273,00 €
Niederschlagswasser Lippeverband + 16.793,00 €
Schmutzwasser städt. Kanalisation + 57.325,00 €
Niederschlagswasser städt. Kanalisation + 132.582,00 €
Die Verwaltung schlägt vor, die verbleibenden Verluste aus 2006 sowie die
Gewinne/Verluste 2007 in der Kalkulation zu berücksichtigen.
3.
Ergebnis der Gebührenkalkulation (siehe Anlage 2)
Unter Berücksichtigung der o. g. Faktoren ergeben sich für das Jahr 2009
folgende festzusetzende Gebührensätze:
Gebührenart |
2009 |
2008 |
Differenz |
Schmutzwasser |
3,34 €/cbm |
3,17 €/cbm |
+ 5,36 % |
Niederschlagswasser |
1,42 €/qm |
1,42 € /qm |
- |
Schmutzwasser Verbandsmitglieder (Nutzung städt. Kanalisation) |
1,65 €/cbm |
1,48 €/cbm |
+ 11,49 % |
Niederschlagswasser Verbandsmitglieder |
0,92 €/qm |
0,88 €/qm |
+ 4,55 % |
Schmutzwasser Lippeverband (ohne Nutzung städt. Kanalisation) |
1,69 €/cbm |
1,70 €/cbm |
./. 0,59 % |
Niederschlagswasser Lippeverband |
0,50 €/qm |
0,54 €/qm |
./. 7,41 % |
Hinweis:
Die Gebühren für Schmutzwasser betrugen
im Jahr 2007 3,36 €/cbm und konnten 2008 auf 3,17 €/cbm gesenkt werden. Der für
2009 vorgesehene Betrag in Höhe von 3,34 €/cbm liegt trotz der allgemeinen
Preissteigerungen für Betriebsmittel, Inflationsrate, Lohn- und Gehaltserhöhungen
etc. unter der Gebühr des Jahres 2007.
4.
Ermittlung des Gebührenbedarfs
Der Betrieb der Einrichtung der Abwasserbeseitigung ist als eine Aufgabe
definiert, die nicht als eine wirtschaftliche Betätigung im Sinne des § 107
Abs. 1 GO NRW zu verstehen ist. Dennoch ist die Aufgabe wirtschaftlich zu
erfüllen (§ 75 GO NRW). Nach § 6 Abs. 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes
Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist nur eine kostendeckende Kalkulation der
Gebühren zulässig, welche die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
ermittelten Kosten berücksichtigt.
Bei
vielen Kosten ist es nicht möglich, eine direkte Zuordnung auf die Kosten für
die Schmutzwasser- bzw. Niederschlagswasserbeseitigung vorzunehmen.
Als verursachungsgerechte Aufteilungsmöglichkeit bietet sich die Kanallänge je
Kanalsystem an.
Die gesamte Kanallänge beträgt zurzeit 213.992,68 m.
Davon entfallen auf
- reine Regenwasserkanäle 17.437,35 m
- reine Schmutzwasserkanäle 13.817,56 m
- Mischwasserkanäle 182.737,77 m
Mischwasserkanäle dienen sowohl zur Aufnahme von Niederschlagswasser als auch
von Schmutzwasser, so dass die Länge des Mischwassersystems je zur Hälfte auf
Niederschlags- bzw. Schmutzwasserkanäle aufgeteilt wird.
Somit ergibt sich eine fiktive Länge
- der Regenwasserkanäle von 108.806,24 m = 50,85 %,
- der Schmutzwasserkanäle von 105.186,45
m = 49,15 %.
Alle Unterhaltungskosten, die in der nachfolgenden Bedarfsermittlung nicht
eindeutig zugeordnet werden können, werden im Verhältnis 49,15 % für
Schmutzwasser und 50,85 % für Niederschlagswasser aufgeteilt.
4.1 Personalkosten
des Stadtbetriebes Entwässerung 545.075,00
€
In der Kalkulation sind zunächst die vollen Personalkosten der für die
Entwässerung in leitungsgebundener Form arbeitenden Mitarbeiter des
Stadtbetriebes Entwässerung zu berücksichtigen (siehe auch nähere Erläuterungen
zu Punkt 14 u. 15). Als Berechnungsgrundlage dienen die voraussichtlichen
Personalkosten 2009.
4.2 Unterhaltung
der baulichen Anlagen 403.500,00 €
Hierunter sind zusammengefasst Kosten für die Kanalunterhaltung,
Unterhaltung der Sonderbauwerke (Pumpwerke/Rückhaltebecken) sowie Aufwendungen
für technische Kleinteile. Die Kosten werden der Inanspruchnahme der
städtischen Kanalisation angelastet und in o. g. Verhältnis auf Schmutz- bzw.
Niederschlagswasser verteilt.
4.3 Mieten
und Pachten 50.285,00 €
Zusammengefasst sind hier Raummieten (Büros im Rathaus) sowie
Leasinggebühren.
4.4 Bewirtschaftung
der Anlagen 29.100,00 €
Berücksichtigung finden hier die Stromkosten und Wasserkosten für die Pumpwerke.
4.5 Haltung
von Fahrzeugen 3.500,00 €
Für das Fahrzeug des SEB, das für die Wartung und Kontrolle der Pumpwerke
eingesetzt wird, wird für Versicherung, Reparatur und Sprit mit o. g. Kosten
gerechnet.
4.6 Sonstige
ordentliche Aufwendungen 447.400,00 €
Unter dieser Aufwandsposition sind zusammengefasst die Kosten für die
Kanalreinigung, für Wartungsverträge der technischen Einrichtungen in den
Pumpwerken sowie Kosten für Gutachten und Beratung.
4.7 Sonstiger
Personalaufwand 17.500,00 €
Für die Dienst- und Schutzkleidung der drei gewerblichen Mitarbeiter, für
Fort- und Weiterbildung sowie sonstige Fahrtkosten werden voraussichtlich die
o. g. Kosten anfallen.
4.8 Geschäftsaufwendungen 97.000,00 €
Als Aufwand für Büromaterial, Zeitschriften, Bewirtung, Beiträge zu
Organisationen sowie für Jahresabschlusskosten und Gestattungsverträge wird der
o. g. Betrag berücksichtigt.
4.9 Lippeverband 5.424.920,00 €
Die Aufteilung auf die unterschiedlichen Kostenträger ist der Anlage 3
zu entnehmen.
4.10 Abwasserabgabe 210.476,00 €
Gemäß der Mitteilung des Lippeverbandes entfällt hiervon ein Betrag von
169.024,00 € auf das Schmutzwasser und ein Betrag von 41.452,00 € auf das
Niederschlagswasser.
4.11 Kostenerstattungen 367.646,00 €
Diese Kostenposition beinhaltet folgende Erstattungen:
4.11.1 Kostenerstattungen für in Anspruch genommene
Personal-
leistungen der Verwaltung 228.705,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung nimmt Personalleistungen der Stadt Bergkamen in
Anspruch, z. B. des Steueramtes für das Erstellen der Bescheide, der Stadtkasse
für die Einziehung der Entwässerungsgebühren. Hinzu kommen
Personalkostenanteile des Baubetriebshofes für die Einsatzleitung der
Beschäftigten des SEB.
4.11.2 Kostenerstattungen
für Sachleistungen 38.941,00 €
Der Stadtbetrieb Entwässerung ist in den Räumen des Rathauses untergebracht und
ist demzufolge an den Kosten des Rathauses zu beteiligen (z. B. Strom, Wasser,
Heizung, Reinigung). Weiterhin nutzt der Stadtbetrieb das Telefonnetz der Stadt
oder Kopierer.
4.11.3 Kostenerstattungen
für Leistungen der EDV 50.000,00 €
Neben den unter 5.11.2 dargestellten Leistungen nutzt der SEB in erheblichem
Maße die EDV der Stadt Bergkamen. Für die Mitbenutzung städtischer Programme
sowie für Lizenzgebühren für Programme, die allein dem SEB dienen und von der
Stadt bezahlt werden, sind die Kosten in o. g. Umfang zu erstatten.
4.11.4 Kostenerstattungen
an den Baubetriebshof 50.000,00 €
Für die Instandsetzung und Pflege der Außenanlagen an den Pumpwerken und
sonstigen Bauwerken des SEB nimmt der SEB Leistungen des Baubetriebshofes in
Anspruch.
4.12 Kalkulatorische Abschreibungen 3.713.895,00 €
Es ergeben sich folgende Abschreibungsbeträge auf Basis der
Wiederbeschaffungskosten:
- Reine Schmutzwasserkanäle 158.814,00 €
- Reine Regenwasserkanäle 259.462,00 €
- Mischwasserkanäle 3.267.619,00 €
Der Betrag für die Mischwasserkanäle wird nach dem Verhältnis der
Neubaumaßnahmen (53,68 % für Schmutzwasser-, 46,32 % für
Niederschlagswasserkanäle) aufgeteilt. Gleichfalls nach dieser Aufteilung
werden die Abschreibungen für sonstiges technisches Gerät (15.000,00 €) und für
das Kfz. (8.000,00 €) auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Insgesamt ergeben sich nach der Aufteilung Kosten für die Beseitigung von
- Schmutzwasser in Höhe von 1.925.218,00
€,
- Niederschlagswasser in Höhe von 1.783.677,00
€.
Für die Verwaltung des Stadtbetriebes werden Softwareprogramme/
Büroeinrichtungen benötigt, die mit kalkulatorischen Abschreibungen in Höhe von
5.000,00 € zu Buche schlagen.
4.13 Kalkulatorische Zinsen 3.019.482,00
€
Das durchschnittlich gebundene Kapital ermittelt sich als Restbuchwert auf
Basis der Anschaffungs- und Herstellungskosten abzüglich des Restbuchwertes des
Abzugskapitals.
Als durchschnittlich zu verzinsendes gebundenes Kapital verbleiben die
Restbuchwerte
- |
für Mischwasserentsorgung |
|
57.169.767,00 € |
= 85,20 % |
|
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|
|
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|
|
davon für |
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- |
Mischwasserkanäle |
57.129.726,00 € |
|
|
|
- |
Grundstücke |
17.041,00 € |
|
|
|
- |
Maschinen |
23.000,00 € |
|
|
|
|
|
|
|
|
- |
für Schmutzwasserentsorgung |
|
3.424.802,00 € |
= 5,10 % |
|
|
|
|
|
|
|
- |
für Niederschlagswasserentsorgung |
6.500.039,00 € |
= 9,69 % |
||
|
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|
|
||
- |
für Verwaltung |
5.000,00 € |
= 0,01 % |
||
|
|
|
|
||
Gesamt |
67.099.608,00
€ |
|
Als kalkulatorischer Zinssatz werden 4,5 % berechnet.
Der o. g. Zinsbetrag wird nach den oben dargestellten Prozentanteilen auf die
verschiedenen Entsorgungsanlagen aufgeteilt. Der sich für die
Mischwasserentsorgung ergebende Zinsbetrag wird im Verhältnis der Neubaukosten
auf Schmutzwasser (53,68 %) und Niederschlagswasser (46,32 %) umgelegt.
4.14 Aktivierte Eigenleistungen ./. 371.287,00 €
Da der Stadtbetrieb Entwässerung mit Personal ausgestattet ist, das nicht
ausschließlich gebührenrelevante Tätigkeiten ausführt, sind die auf eigene
Planung und Bauleitung entfallenden Personalkostenanteile sowie ein anteiliger
Verwaltungskostenbeitrag in der Kalkulation Gebühren mindernd zu
berücksichtigen.
Von den 6 Stellen im Stadtbetrieb Entwässerung weisen 3,75 Stellen lt.
Aufgabenverteilungsplan Aufgaben der Planung und Bauleitung auf. Die
Personalkosten der entsprechenden Mitarbeiter, der entsprechende Anteil an den
Verwaltungskosten des Stadtbetriebes sowie der Anteil an Dienstreisen und
Mieten sind daher nicht in der Kalkulation zu berücksichtigen.
4.15 Kostenerstattungen ./.
60.000,00 €
Hierbei handelt es sich um Kostenerstattungen, die die Stadt Bergkamen an
den SEB leistet. Die gewerblichen Mitarbeiter werden aufgrund ihrer teilweise
speziellen Ausbildungen für Arbeiten im städtischen Bereich herangezogen und
sind daher nicht dem Gebührenzahler anzulasten.
4.16 Kostenerstattungen Bergbau ./. 250.000,00 €
Der Bergbau beteiligt sich an Kosten, die durch bergbauliche Einwirkungen
entstehen, z. B. Kanalreinigung von funktionsgestörten Kanälen, erhöhte Pumpleistungen
und damit erhöhte Kosten in Pumpwerken.
5. Ermittlung der zu berücksichtigenden Abwassermengen bzw.
bebauten und
und befestigten Flächen
5.1 Schmutzwasser
5.1.1 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 a) der Satzung) 2.387.808
cbm
5.1.2 Abwassermengen,
die über die städtische Kanalisation entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen vom Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 a) der Satzung) 5.929
cbm
5.1.3 Abwassermengen,
die über Anlagen und Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für
die die Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu
Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 a) der Satzung) 4.768 cbm
5.2 Niederschlagswasser
5.2.1 Bebaute und
befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische
Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen nicht vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 1 b) der Satzung)
2.586.151 qm
5.2.2 Bebaute und
befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über die städtische
Kanalisation entsorgt wird und für die die Gebührenpflichtigen gesondert vom
Lippeverband zu Verbandslasten herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 2 b) der Satzung) 24.652 qm
5.2.3 Bebaute
und befestigte Flächen, von denen Niederschlagswasser über Anlagen und
Einrichtungen des Lippeverbandes entsorgt werden und für die die
Gebührenpflichtigen nicht vom Lippeverband gesondert zu Verbandslasten
herangezogen werden
(Gebühr gemäß § 5 Abs. 3 b) der Satzung) 24.423
qm
5.2.4 Öffentliche
Straßen, Wege und Plätze
(§ 3 der Satzung) 1.319.410 qm
6. Verteilung
der Verwaltungskosten des Stadtbetriebes Entwässerung auf die
unterschiedlichen Gebührenarten
Die Verwaltungskosten in Höhe von 397.064,00 € werden mit Hilfe eines
Schlüssels auf die unterschiedlichen Gebührenarten verteilt.
Der Schlüssel richtet sich nach der Anzahl der Veranlagungen am Jahresanfang.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
|
Amtsleiter Overhage |
Sachbearbeiterin Gläser |
Sichtvermerk StA 30 Roreger |