Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister führt die Stadtverordnete Angelika Lohmann-Begander gemäß § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW S. 514), in ihr Amt ein und verpflichtet sie in feierlicher Form zur gesetzmäßigen Wahrnehmung ihrer Aufgaben
Sachdarstellung:
Der Stadtverordnete Michael Klostermann, Binsenheide 9, 59192 Bergkamen, gehörte dem Rat der Stadt Bergkamen seit dem 22. Januar 2008 an. Am 05. November 2008 erklärte Herr Klostermann zur Niederschrift, dass er sein Mandat mit Ablauf des 05.11.2008 niederlegt.
In der Reserveliste der FDP ist als nächster Bewerber
Frau Angelika Lohmann-Begander,
Jahnstraße 104,
59192 Bergkamen,
benannt. Frau Angelika Lohmann-Begander hat zwischenzeitlich die Annahme ihres Mandats erklärt.
Gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.2008 (GV. NRW S. 514), sind Stadtverordnete vom Bürgermeister in ihre Ämter einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Stellv. Amtsleiter Hartl |
Sachbearbeiter Heuer |
|