hier: Konzessionsvergabe für die Wasserversorgung an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen einschließlich der damit im Zusammenhangstehenden
Regelungen
Beschlussvorschlag:
Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen gleiche Beschlüsse gefasst werden – für die noch zwei weitere Jahre konzessionierten Gebietsteile von Kamen erst mit Wirkung zum 01.01.2011 –, beschließt der Rat der Stadt Bergkamen:
1. Die
öffentliche Wasserversorgung in Bergkamen wird ab dem 01.01.2009, spätestens ab
dem Übergabezeitpunkt gem. § 11 Abs.5 des bestehenden Konzessionsvertrages, als
interkommunale Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen
wahrgenommen.
Die Wirtschaftlichkeit der Versorgungsübernahme wird auf der Grundlage des Gutachtens von Infoplan Gesellschaft für
Wirtschaftsberatung mbH gem. § 2 Abs. 4 des zwischen der GSW und den
Gesellschafterkommunen geschlossenen Konsortialvertrages festgestellt.
2. Für
das Stadtgebiet Bergkamen wird die Konzession zur Wasserversorgung zum
01.01.2009 für die Dauer von 30 Jahren an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH
Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) vergeben.
3. Die
Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Konzessionsvertrag mit der
Gelsenwasser AG werden an die GSW abgetreten.
4. Die
Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag und die
Abtretungsvereinbarung mit der GSW abzuschließen.
5. Der Rat stimmt gemäß § 22 des neuen Wasserkonzessionsvertrages zu, dass die GSW für eine Übergangszeit bis längstens zum 31.12.2011 - zur gesicherten Einbindung der neuen Konzessionsgebiete in das Versorgungsgebiet der GSW und nach Prüfung der wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Abwicklungsschritte - die Gelsenwasser AG mit der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem neuen Konzessionsvertrag ggf. in zweckmäßiger Anwendung des bestehenden Konzessionsvertrages durch Vereinbarung beauftragen kann.
Sachdarstellung:
Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.06.2008 beschlossen, den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und der Gelsenwasser AG vom 06.12. / 21.12.1978 für den Vertragszeitraum 01.01.1979 - 31.12.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 zu kündigen. Diesbezüglich wird auch auf die Beschlussfassung des Rates verwiesen.
Die Kündigung wurde der Gelsenwasser AG fristgerecht zugestellt.
Seit Gründung der GSW ist es erklärtes Ziel der kommunalen Gesellschafter, die gesamte Energie- und Wasserversorgung in den drei Gesellschafterkommunen im Rahmen der rechtlichen, zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten als kommunale Aufgabe durch die GSW wahrnehmen zu lassen.
Die Übernahme der Wasserversorgung durch die GSW in den bisherigen Konzessionsbereichen der Gelsenwasser AG wurde als konsequenter Abschluss der konsortialvertraglich vereinbarten Unternehmenskonzeption gem. § 2 Abs. 4 der Konsortialvereinbarung bewertet.
Unter Berücksichtigung der eigenen betrieblichen Erfahrungen der GSW in der Sparte Wasserversorgung (seit 125 Jahren) erwartet die Geschäftsführung der GSW auf Grundlage des durch die Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Infoplan erstellten Wirtschaftlichkeitsgutachtens für die zu übernehmenden Wasserversorgungsanlagen eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit.
Der Aufsichtsrat der GSW hat am 21.10.2008 auf der Grundlage des
Gutachtens zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit beraten und der
beabsichtigten Übernahme der Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der GSW
seine Zustimmung erteilt. Er empfiehlt den Räten, die entsprechenden Beschlüsse
zu fassen und die Konzession auf die GSW zu übertragen (Anlage 1:
Protokollauszug).
Zur Vorbereitung auf die Ratssitzung wurde das Gutachten durch die Wirtschaftsberatung mbH Infoplan in Sitzungen der jeweiligen Ratsfraktionen bzw. einzelner Ratsmitglieder vorgetragen. Auf diese Beratungen und die Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung wird verwiesen.
Der neue Konzessionsvertrag regelt die Rechte und Pflichten
zwischen der Kommune und der GSW vergleichbar den Regelungen für die
Erdgasversorgung. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit und aufgrund der
Beteiligung der Kommune an der GSW ist die Anpassung an geänderte sachliche und
rechtliche Bedingungen möglich (Anlage 2)
Die Abtretungsvereinbarung ermöglicht es der GSW, für die
Gesellschafterkommunen gemeinsam die Abwicklung der bestehenden
Konzessionsverträge sicherzustellen (Anlage 3).
Wie bereits in der Beschlussvorlage zur Kündigung vorgesehen, soll der GSW auch ermöglicht werden, auf der Grundlage der rechtlichen Bedingungen eine Vereinbarung mit der Gelsenwasser AG für eine Übergangszeit treffen zu können, die eine sichere, zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung ermöglicht.
Auf die in den Fraktionen gegebenen Informationen zu den noch zu
klärenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Neuordnung der kommunalen
Wasserversorgung und zum Beratungsstand der Gespräche mit der Gelsenwasser AG
wird verwiesen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
3. 3 Anlagen
Der Bürgermeister Schäfer |
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter |
Amtsleiter Heermann |
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Gesehen: Roreger |