Betreff
Aufbau einer interkommunalen Wasserversorgung in den Kommunen Kamen-Bönen-Bergkamen
hier: Konzessionsvergabe für die Wasserversorgung an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen einschließlich der damit im Zusammenhangstehenden
Regelungen
Vorlage
9/1426
Aktenzeichen
he-bs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Unter der Voraussetzung, dass in den Räten der anderen Gesellschafterkommunen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen gleiche Beschlüsse gefasst werden – für die noch zwei weitere Jahre konzessionierten Gebietsteile von Kamen erst mit Wirkung zum 01.01.2011 –, beschließt der Rat der Stadt Bergkamen:

 

1.    Die öffentliche Wasserversorgung in Bergkamen wird ab dem 01.01.2009, spätestens ab dem Übergabezeitpunkt gem. § 11 Abs.5 des bestehenden Konzessionsvertrages, als interkommunale Gemeinschaftsaufgabe der Kommunen Bergkamen, Kamen und Bönen wahrgenommen.

Die Wirtschaftlichkeit der Versorgungsübernahme wird auf der Grundlage des  Gutachtens von Infoplan Gesellschaft für Wirtschaftsberatung mbH gem. § 2 Abs. 4 des zwischen der GSW und den Gesellschafterkommunen geschlossenen Konsortialvertrages festgestellt.

2.    Für das Stadtgebiet Bergkamen wird die Konzession zur Wasserversorgung zum 01.01.2009 für die Dauer von 30 Jahren an die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen (GSW) vergeben.

3.    Die Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Konzessionsvertrag mit der Gelsenwasser AG werden an die GSW abgetreten.

4.    Die Verwaltung wird beauftragt, den Konzessionsvertrag und die Abtretungsvereinbarung mit der GSW abzuschließen.

5.    Der Rat stimmt gemäß § 22 des neuen Wasserkonzessionsvertrages zu, dass die GSW für eine Übergangszeit bis längstens zum 31.12.2011 - zur gesicherten Einbindung der neuen Konzessionsgebiete in das Versorgungsgebiet der GSW und nach Prüfung der wirtschaftlichsten und zweckmäßigsten Abwicklungsschritte - die Gelsenwasser AG mit der Wahrnehmung von Rechten und Pflichten aus dem neuen Konzessionsvertrag ggf. in zweckmäßiger Anwendung des bestehenden Konzessionsvertrages durch Vereinbarung beauftragen kann.

 

 

 

Sachdarstellung:

 

Der Rat hat in seiner Sitzung am 12.06.2008 beschlossen, den Konzessionsvertrag zwischen der Stadt Bergkamen und der Gelsenwasser AG vom 06.12. / 21.12.1978 für den Vertragszeitraum 01.01.1979 - 31.12.2008 mit Wirkung zum 31.12.2008 zu kündigen. Diesbezüglich wird auch auf die Beschlussfassung des Rates verwiesen.

 

Die Kündigung wurde der Gelsenwasser AG fristgerecht zugestellt.

 

Seit Gründung der GSW ist es erklärtes Ziel der kommunalen Gesellschafter, die gesamte Energie- und Wasserversorgung in den drei Gesellschafterkommunen im Rahmen der rechtlichen, zeitlichen und finanziellen Möglichkeiten als kommunale Aufgabe durch die GSW wahrnehmen zu lassen.

 

Die Übernahme der Wasserversorgung durch die GSW in den bisherigen Konzessionsbereichen der Gelsenwasser AG wurde als konsequenter Abschluss der konsortialvertraglich vereinbarten Unternehmenskonzeption gem. § 2 Abs. 4 der Konsortialvereinbarung bewertet.

 

Unter Berücksichtigung der eigenen betrieblichen Erfahrungen der GSW in der Sparte Wasserversorgung (seit 125 Jahren) erwartet die Geschäftsführung der GSW auf Grundlage des durch die Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH Infoplan erstellten Wirtschaftlichkeitsgutachtens für die zu übernehmenden Wasserversorgungsanlagen eine nachhaltige Wirtschaftlichkeit.

 

Der Aufsichtsrat der GSW hat am 21.10.2008 auf der Grundlage des Gutachtens zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit beraten und der beabsichtigten Übernahme der Wasserversorgung im Versorgungsgebiet der GSW seine Zustimmung erteilt. Er empfiehlt den Räten, die entsprechenden Beschlüsse zu fassen und die Konzession auf die GSW zu übertragen (Anlage 1: Protokollauszug).

 

Zur Vorbereitung auf die Ratssitzung wurde das Gutachten durch die Wirtschaftsberatung mbH Infoplan in Sitzungen der jeweiligen Ratsfraktionen bzw. einzelner Ratsmitglieder vorgetragen. Auf diese Beratungen und die Vorlage im nicht öffentlichen Teil der Ratssitzung wird verwiesen.

 

Der neue Konzessionsvertrag regelt die Rechte und Pflichten zwischen der Kommune und der GSW vergleichbar den Regelungen für die Erdgasversorgung. Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit und aufgrund der Beteiligung der Kommune an der GSW ist die Anpassung an geänderte sachliche und rechtliche Bedingungen möglich (Anlage 2)

 

Die Abtretungsvereinbarung ermöglicht es der GSW, für die Gesellschafterkommunen gemeinsam die Abwicklung der bestehenden Konzessionsverträge sicherzustellen (Anlage 3).

 

Wie bereits in der Beschlussvorlage zur Kündigung vorgesehen, soll der GSW auch ermöglicht werden, auf der Grundlage der rechtlichen Bedingungen eine Vereinbarung mit der Gelsenwasser AG für eine Übergangszeit treffen zu können, die eine sichere, zweckmäßige und wirtschaftlich sinnvolle Abwicklung ermöglicht.

 

Auf die in den Fraktionen gegebenen Informationen zu den noch zu klärenden Aufgaben im Zusammenhang mit der Neuordnung der kommunalen Wasserversorgung und zum Beratungsstand der Gespräche mit der Gelsenwasser AG wird verwiesen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 3 Anlagen

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

Schäfer

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Heermann

 

Gesehen:

 

 

 

 

Roreger