Betreff
Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen e. V. (AGFS), hier: Erarbeitung des Aufnahmeantrages
Vorlage
9/1417
Aktenzeichen
ir-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung beauftragt die Verwaltung, einen Aufnahmeantrag in die Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V. zu erarbeiten und im Laufe des Haushaltsjahres 2009 bei der Geschäftsstelle des AGFS einzureichen.

 

 

Sachdarstellung:

 

Das Radverkehrskonzept für die Stadt Bergkamen liegt seit November 2006 in seiner endgültigen Fassung vor und wurde dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Strukturwandel und Wirtschaftsförderung in der Sitzung vom 12.12.2006 – Drucksache-Nr. 9/0818 – seitens der Verwaltung vorgestellt.

 

Im Rahmen der Erarbeitung dieses Gesamtkonzeptes wurde am 05.04.2006 ein gemeinsames Werkstattgespräch mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Interessenverbänden, Bürgerschaft und Wirtschaft durchgeführt.

 

Im Verlauf dieser eintägigen Veranstaltung war es möglich, gemeinsame Leitwerte und Leitziele für ein fahrradfreundliches Bergkamen zu formulieren, als Grundlage für die weitere politische und planerische Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes:

 

„Durch Ergänzung und Optimierung der vorhandenen Infrastruktur wird ein großzügig dimensioniertes, flächendeckendes, barrierefreies, sicheres und komfortables Wegenetz mit optimalen Bedingungen für die Nahmobilität von Alt und Jung geschaffen. Ergänzende Serviceeinrichtungen, gezielte Öffentlichkeitsarbeit und die Verankerung in Politik und Verwaltung heben das Image des Fahrrades als Alltagsverkehrsmittel und führen zu einem Radverkehrsanteil von 20 % bis zum Jahre 2016“.

 

Unter der Überschrift 8.3 - Leitbild für ein „fahrradfreundliches Bergkamen“ wird im Radverkehrskonzept aufgeführt, dass dieses Leitbild mit der darin klar formulierten Ausrichtung für die Zukunft auch das Kernstück für den Antrag zur Aufnahme der Stadt Bergkamen in die AGFS (Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW e. V.) darstellt.

 

 

 

 

Die AGFS hat sich im Jahre 1993 mit 18 Mitgliedskommunen, dem Ministerium für Bauen und Verkehr NRW und dem ADFC gegründet. Die Zahl der Mitglieder ist bis einschließlich 2007 auf 45 angewachsen, weitere Aufnahmeanträge liegen der Geschäftsstelle vor.

Sitz der AGFS und der Geschäftsstelle ist in 47803 Krefeld, Konrad-Adenauer-Platz 17.

 

 

Das Land Nordrhein-Westfalen, Ministerium für Bauen und Verkehr, fördert in enger Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft das Fahrrad als eine Alternative für den Verkehr im Nahbereich. Hierzu wurde im Jahre 1999 ein „Aktionsplan zur Förderung des Radverkehrs“ verabschiedet. Zehn Bausteine der Radverkehrsförderung – vom Radwegebau bis zu Information und Kommunikation – werden erstmalig in einen Systemzusammenhang gestellt.

Auszug aus dem Aktionsplan, Punkt 3.4, siehe Anlage 1.

 


Generelles Ziel der AGFS ist es, wohnliche, zukunftsfähige und lebendige Städte zu gestalten unter besonderer Förderung der nicht motorisierten Verkehrsteilnehmer. Dabei bleibt das Fahrrad der wichtigste Aktivposten. Radfahren soll attraktiv, komfortabel und sicher werden, damit möglichst viele Autofahrer bei innerörtlichen Fahrten den Wagen stehen lassen und somit der Anteil der Radfahrer am Gesamtverkehrsaufkommen spürbar erhöht wird.

 

Dazu wurden Leitlinien entwickelt, die den Gesamtbereich von kommunalpolitischer Zielsetzung bis hin zur Schaffung konkreter fahrradfreundlicher Infrastruktur erfassen.

Leitlinien des AGFS siehe Anlage 2.

 

Am 08. Dezember 2005 hat die Lenkungsebene als oberstes Gremium der AGFS eine neue Satzung beschlossen. Die AGFS wird damit zu einem Verein, die Eintragung ins Vereinsregister wurde vorgenommen.

Das Leitbild der AGFS wird in der neuen Satzung stärker verankert als bisher.

Satzung der AGFS siehe Anlage 3.

 

Mitglied des Vereins können nur kommunale Gebietskörperschaften werden.

 

Der Aufnahmeantrag erfolgt formlos unter Beifügung der Unterlagen aus beiliegender „Liste der Bewerbungsunterlagen“ , siehe Anlage 4, beim Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf sowie in Kopie bei der Geschäftsstelle in Krefeld.

Nach Prüfung der Unterlagen wird unter Leitung des Ministeriums eine Bereisungskommission gemeinsam mit Vertretern der AGFS sowie des ADFC zusammengestellt. Diese Kommission bewertet den Antrag vor Ort. Daran anschließend wird im Ministerium über den Antrag befunden.

Aufnahmekriterien für neue Mitglieder siehe Anlage 5.

 

Die Verleihung der Eigenschaft „Fahrradfreundliche Stadt“, „Fahrradfreundliche Gemeinde“ oder „Fahrradfreundlicher Kreis“ erfolgt durch das Verkehrsministerium und gilt für 7 Jahre.

Mit der Verleihung beginnt zeitgleich die 7-jährige Mitgliedschaft in der AGFS.

 

Im Umfeld der Stadt Bergkamen sind u. a. bereits die Städte Lünen, Unna und Hamm Mitglied der AGFS geworden. Bei der Stadt Kamen sowie dem Kreis Unna wird eine Mitgliedschaft in der AGFS derzeit politisch diskutiert.

 

Die Arbeitsgemeinschaft erhält eine 90 %-ige Förderung durch das Verkehrsministerium. Der jährliche Mitgliedsbeitrag setzt sich aus folgenden Hauptposten zusammen:

 

-          Kosten der Geschäftsführung,

-          10 %-iger Eigenanteil der Mitglieder,

-          Verwaltungskosten durch die Eintragung ins Vereinsregister sowie

-          Deckung von Eigenanteilen bei weiteren Förderanträgen.

 

Alle Mitglieder, unabhängig von der Größe der jeweiligen Gebietskörperschaft zahlen hiervon den gleichen Anteil, der jährlich aus den vg. Ausgaben neu berechnet wird. Für jedes Mitglied ergibt sich daraus eine jährliche Einmalzahlung in Größenordnung zwischen 2.000,00 und 2.500,00 €. Die Rechnungslegung erfolgt zum Ende eines Kalenderjahres.

 

Die Mitgliedschaft ist auf 7 Jahre beschränkt. Vor Ablauf dieser Zeitspanne ist ein Verlängerungsantrag zu stellen. In diesem Antrag ist darzustellen, welche Maßnahmen durchgeführt, welche Mittel verausgabt worden sind im Hinblick auf die Ziele der AGFS.

 

Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen und eventuell erneuter Bereisung durch eine Kommission wird über den Antrag entschieden. Die Verlängerung erstreckt sich dann erneut auf 7 Jahre.

 

Gemäß § 4 der Satzung endet die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss aus dem Verein oder Verlust der Mitgliedschaft.

 

Neben dem Imagegewinn profitieren die Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft durch gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch, Beratung und Hilfestellung unter den Mitgliedern, Darstellung der Belange in der Öffentlichkeit, gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit mit dem Land NRW, z. B. Aktionen, Veröffentlichungen, Pressearbeit, argumentative Unterstützung bei Förderanträgen.

 

Eine bevorzugte Behandlung von Förderanträgen aus Mitgliedskommunen der AGFS, zeitlich oder finanziell, erfolgt jedoch nicht.

 

 

 

 

Um die Ziele der Arbeitsgemeinschaft auch für die Stadt Bergkamen umzusetzen, ist es erforderlich, die personellen und finanziellen Voraussetzungen dafür zu schaffen.

 

Die bisherige Umsetzung des Radverkehrskonzeptes hat gezeigt, dass der erforderliche Arbeitsumfang nicht als „Nebengeschäft“ erfüllt werden kann.

Das Radverkehrsgutachten enthält Vorschläge und Hinweise. Es sind jedoch in jedem Einzelfall Planungen mit zum Teil umfangreichen Vorarbeiten notwendig, Ausschreibungen oder Angebotseinziehungen durchzuführen einschl. Bauleitung und Abrechnung.

 

Die Erstellung aller Katasterunterlagen für die Radwanderwege und Radwege im Stadtgebiet erfordert erhebliche Zeit bei Außenterminen zur Bestandsaufnahme und Planung sowie bei der zeichnerischen und textlichen Umsetzung.

Beschilderungskonzepte müssen erarbeitet, berechnet, gezeichnet und beauftragt werden.

 

 

Der Radverkehrsbeauftragte wird die zusätzlich anfallenden Arbeiten nicht allein bewältigen können. Die Verwaltung wird daher prüfen, inwieweit die zusätzlichen Aufgaben mit dem bisherigen Personal im StA 61 erfüllt werden können oder ob zusätzlicher Personalbedarf besteht.

 

Über die Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für Sachmittel bzw. bauliche Investitionen ist bei der Fortschreibung der Finanzplanung durch die politischen Gremien zu entscheiden.

 

 

Ohne die vg. Voraussetzungen sind die gesteckten Ziele der Arbeitsgemeinschaft nicht zu erreichen.

 

 

 

 

 

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 2.500,00

Produkt-/Sachkonto:              12.54.02

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     2.500,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

--

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

--

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 5 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Styrie

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Irmisch