Betreff
Neufassung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule
Vorlage
9/1416
Aktenzeichen
ot-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage 1 beigefügte Schul- und Entgeltordnung für die Musikschule der Stadt Bergkamen sowie die als Anlage 2 beigefügten Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen.

 

Sachdarstellung (vergl. auch Anlagen 1 - 5):

 

Der Anteil der städtischen Mittel zur Finanzierung der Bildungsangebote der Musikschule betrug 2007 – gemessen am Gesamtetat – rund 51 %, während die Einnahmen aus Unterrichtsentgelten, Eintrittsgeldern, Instrumentenmieten, sowie die Einberechnung der Landeszuschüsse und Spenden bei ca. 49 % lagen. Aufgrund der weiterhin angespannten Haushaltslage der Stadt Bergkamen muss der Anteil der Einnahmen aus Unterrichtsentgelten (nach den Vorgaben des ehemaligen HSK) bis 2009 schrittweise auf mindestens 50 % angehoben werden.

 

Neben der Steigerung der tariflich gebundenen Personalkosten bei den festangestellten Mitarbeitern (seit der letzten Entgelterhöhung im Jahr 2007 sind dies bis Januar 2009 über 8 %) ist nach sieben Jahren auch eine Erhöhung des Einzelstundenvergütung für die auf Honorarbasis beschäftigten Musikschullehrkräfte dringend erforderlich. Diese Honorarmitarbeiter erteilen rund 2/3 des gesamten Unterrichts an der Musikschule. Die Erhöhung dieses Honorarsatzes wird in einer separaten Vorlage vorgeschlagen. Die Erhöhung soll sich in zwei Schritten jeweils zum Januar 2009 und 2010 um dann insgesamt ca. 10 % erfolgen.

 

Um die Angebote der Musikschule langfristig in Quantität und Qualität zu sichern, ist eine Aktualisierung der angebotenen Unterrichtsformen und eine individuelle Anpassung der Entgelte nötig. Hierbei wird vor allem der Entwicklung der zu erwartenden Neuanmeldungen im Kernbereich der Musikschule mit Beendigung des ersten Jahrgangs aus dem Programm „Jedem Kind ein Instrument“ im Jahr 2010 Rechnung getragen. So sollen einige nicht mehr bzw. kaum gebuchte Unterrichtsformen aus dem Angebot genommen bzw. mit anderen zusammengelegt werden. Die Entgelte für die einzelnen Unterrichtsformen wurden dahingehend harmonisiert, dass die erzielten Entgelte in einer direkten Beziehung zur Unterrichtsdauer und den damit verbundenen Personalkosten liegen. Z. B. wird ohne Anrechnung von Ermäßigungen für 45 Min. Unterricht das gleiche Entgelt erzielt, egal ob ein, zwei, drei bzw. vier Schüler den Unterricht gebucht haben. Der Zuschlag von 5 % für bestimmte Unterrichtsformen (Tasteninstrumente, Percussion) kompensiert die höheren Kosten für die Durchführung dieser Unterrichtsangebote. Der Unterricht für Kinder und Jugendliche bleibt weiterhin zuschussbedürftig, die Teilnahme am Angebot „Studienvorbereitende Ausbildung/Förderklasse“ wird höher bezuschusst. Der Aufschlag für Erwachsene um 25 % auf die Tarife für Kinder und Jugendliche steht in direkter Relation zu diesen, er ist in jedem Fall kostendeckend kalkuliert. Die Tarife für den Unterricht im Programm „Jedem Kind ein Instrument“ sollen in die Entgeltordnung aufgenommen werden. Die von der Stiftung „Jedem Kind ein Instrument“ empfohlene Höhe der zu zahlenden Beiträge für das dritte und vierte Unterrichtsjahr wird von € 420 auf € 360 (monatlich von € 35 auf € 30) reduziert, um möglichst viele Kinder zur Teilnahme in diesem Programm bis zum Ende des vierten Unterrichtsjahres zu motivieren. An dem Grundsatz, die Teilnahme an den Orchester- und Ensembleangeboten entgeltfrei zu halten und weitere kostengünstige Angebote bei den Schulkooperationen bereit zu halten, wird festgehalten.

 

Weiterhin wurden die Entgeltermäßigungen einer kritischen Überprüfung unterzogen, um die sich ändernde Struktur in der Bevölkerung auch zeitgemäß in den sozialen Ermäßigungen abzubilden. Die höchste Stufe (Ermäßigung nach SGB XII), die derzeit nur noch von einer Handvoll Familien mit Bestandschutz in Anspruch genommen wird, wird zukünftig nur in Ausnahmefällen von neuen Familien beantragt werden können, da die klassische „Sozialhilfe“ in die Leistungen nach SGB II überführt wurde. Die zweite Stufe der Sozialermäßigungen (Ermäßigung nach SGB II) wird auf 50 % neu definiert, der Elementarunterricht wird für diese Ermäßigungsstufe dagegen komplett entgeltfrei gestellt. Neu geschaffen wird eine Sozialermäßigung mit individueller Berechnung von 5 - 25 % Ermäßigung. Diese kann Familien auf Antrag gewährt werden, deren Einkünfte nach Zahlung des Musikschulentgelts lediglich 5 - 25 % höher als die Leistungen nach SGB II liegen würden.

 

Das Entgelt für Leihinstrumente soll ab 2009 neu gestaffelt werden. Als zusätzliche Serviceleistung ist zukünftig neben der regelmässigen Wartung der Instrumente eine Instrumentenversicherung im jährlichen Leihentgelt enthalten.

 

Die Neufassung der Schul- und Entgeltordnung der Musikschule Bergkamen sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule der Stadt Bergkamen enthält im wesentlichen folgende Änderungen:

 

1.      Es erfolgt eine grundlegende redaktionelle Überarbeitung der Texte der Schul- und Entgeltordnung sowie der Bedingungen für die Teilnahme an Veranstaltungen der Musikschule Bergkamen

2.      Die Neuberechnung mit Erhöhung bzw. Absenkung der Entgelttarife für Kinder/Jugendliche und Erwachsene für alle Unterrichtsformen erfolgt in zwei Stufen. Zum Januar 2009 erfolgt eine Neukalkulation der einzelnen Tarife, die einen direkten Bezug der einzelnen Unterrichts-„Produkte“ auf die entstehenden Kosten herstellt. Dies kann eine Absenkung oder eine Erhöhung bedeuten. Insgesamt ist bei gleich bleibender Schülerzahl und -belegung und ohne Berücksichtigung der Geschwister- und Sozialermäßigungen eine Erhöhung der Einnahmen der Musikschule durch Unterrichtsentgelte um ca. 5 % zu erwarten. Eine Aussage zu den Veränderungen durch die Neuregelung der Entgeltermäßigungen (Geschwister- und Sozialermäßigungen) kann seriös nicht gemacht werden, da hierzu die erforderlichen Berechnungsgrundlagen fehlen. Zum Januar 2010 soll eine dann lineare Erhöhung um 4,3 % für alle Tarife erfolgen.

 

Die Erhöhung der Entgelttarife in zwei Schritten kompensiert die seit der letzten Anpassung (Januar 2007) erfolgten Kostensteigerungen durch Tarifanpassungen im öffentlichen Dienst, die allgemeine Kostensteigerung und die geplante Erhöhung des Honorarsatzes für die Musikschullehrer, die auf Honorarbasis beschäftigt werden. Die Erhöhung der Entgelte ist ein weiterer Schritt zur Absenkung des städtischen Zuschussbedarfs auf ca. 50 %. Eine Erhöhung der Tarife um wenigstens diesen Wert ist im Hinblick auf die langfristige Finanzierbar­keit der Angebote im Umfang des jetzigen zuschussbedürftigen Angebotes der Musikschule der Stadt Bergkamen nötig.

 

Die Entgelttarife der Musikschule der Stadt Bergkamen sind im Vergleich zu den Musikschulen im Kreis Unna und den Musikschulen in NRW (Angaben für 2007) weiterhin kostengünstig. In der Tabelle der Anlage 3 dieser Vorlage sind den alten und für 2009 und 2010 geplanten neuen Bergkamener Tarifen die aktuellen Entgelttarife von sechs vergleichbaren Musikschulen im Kreis Unna und dem Landesdurchschnitt in NRW für fünf häufige und typische Unterrichts-„Produkte“ gegenübergestellt. Vor allem im Einzel- und Gruppenunterricht sind die Tarife der Musikschule der Stadt Bergkamen im Vergleich auch nach einer Erhöhung für die Nutzerinnen und Nutzer im Landesvergleich deutlich niedriger. Von dieser Grundregelung sollte auch in Zukunft nicht abgewichen werden, stellt doch nur die Nutzungsmöglichkeit für mög­lichst viele Kinder und Jugendliche eine „Garantie“ für den Fortbestand der Orchester und Ensembles der Musikschule, wie z. B. dem „Mandolinen- und Gitar­renorchester der Musikschule Bergkamen“, dem „Bachkreis Bergka­men, Jugendsinfonieorchester des städtischen Gymnasiums und der Musik­schule Bergkamen“ und der Big-Band dar. Eine detaillierte Gegenüberstellung der alten und geplanten neuen Entgelttarife ist der Anlage 4 zu entnehmen. In der Anlage 5 werden anhand einiger Fallbeispiele die Auswirkungen auf die Entgeltberechnung einiger Familien dargestellt.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Beigeordneter

Wenske

 

 

Kulturreferentin

 

 

 

 

Schmidt-Apel

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Ottjes