Betreff
Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen
Vorlage
9/1413
Aktenzeichen
kry-pro
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen.

Sachdarstellung:

 

Der Rat der Bergkamen hat in seiner Sitzung am 14.12.2006 – Drucksache Nr. 9/0785 die Neufassung der Honorarordnung für die Volkshochschule der Stadt Bergkamen beschlossen. In Kraft getreten ist diese Honorarordnung am 14.12.2006. Seit diesem Zeitpunkt ist die Honorarordnung unverändert geblieben.

 

Anlass für diese letzte Änderung war nicht die Erhöhung der Honorare. Vielmehr sind damals einzelne Passagen der Honorarordnung den aktuellen Anforderungen angepasst worden. Zum Beispiel sind die Auszahlungsmodalitäten geändert worden oder es hat Kürzungen im Bereich der Ausfallhonorare gegeben.

 

Die Honorare selbst sind seit 2001 unverändert. Am 01.08.2001 ist die Honorarordnung in Kraft getreten, die bis heute die Höhe der Dozentenhonorare regelt. Demnach werden einheitlich für alle Fachbereiche Honorare in Höhe von 17,00 € je Unterrichtsstunde gezahlt.

 

Die Dozentinnen und Dozenten, die im Fachbereich 6 – Schulabschlüsse - tätig sind, haben einen Antrag auf Erhöhung Ihres Honorars gestellt.

 

Eine Nachfrage bei den Nachbarvolkshochschulen hat ergeben, dass neben Bergkamen nur noch Kamen im Bereich der Schulabschlusskurse ein Honorar von 17,00 € je Unterrichtsstunde zahlt. Die anderen Volkshochschulen zahlen zum Teil deutlich höhere Honorare. In Hamm erhalten die Dozenten 18,75 €, in Schwerte 20,00 € und in Lünen

22,00 € je Stunde. In Lünen werden jedoch keine Fahrtkosten zusätzlich erstattet.

 

Kamen hat angekündigt, die Honorare im Schulabschlussbereich ebenfalls erhöhen zu wollen.

 

Musikschullehrerinnen und –lehrer, die an der Musikschule Bergkamen tätig sind, erhalten zurzeit 19,06 € pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten. Auch hier ist eine Erhöhung ab dem 01.01.09 geplant.

 

An der Volkshochschule Bergkamen werden zurzeit 1.540 Unterrichtsstunden im Bereich der Schulabschlüsse erteilt. Bei einem Honorar von 17,00 € pro Stunden entstehen Aufwendungen in Höhe von 26.180,00 €. Hinzu kommen Fahrtkosten, die nach der Honorarordnung der Stadt Bergkamen den Dozentinnen und Dozenten zu erstatten sind.

 

Für die Durchführung der Schulabschlusskurse wird ein spezieller Landeszuschuss nach dem Weiterbildungsgesetz gezahlt. In 2007 hat die Stadt 26.754,33 € erhalten.

 

Eine Erhöhung der Dozentenhonorare im Bereich der Schulabschlüsse ist gerechtfertigt. Ein Dozent, der im Schulabschlusskursbereich tätig ist, muss sich ähnlich wie ein Lehrer an Schulen der Sekundarstufe I sowohl auf den Unterricht vorbereiten, als auch eine Nachbereitung z. B. in Form von Korrekturarbeiten für Klassenarbeiten usw. durchführen. Insofern entsteht hier ein nicht unerheblicher Aufwand für die Dozentinnen und Dozenten. Dieser Aufwand ist mit dem Honorar abgegolten.

 

Es wird vorgeschlagen, das Honorar um 1,50 € auf 18,50 € je Unterrichtsstunde zu erhöhen. Der Mehraufwand in Höhe von 2.310,00 € pro Jahr ist im Rahmen der Aufwendungen der Volkshochschule aufzufangen. Der Ansatz für die Honorare beläuft sich insgesamt auf 155.584,00 €. Sinnvoll ist es, die Erhöhung zum 01.01.2009 umzusetzen. Zu diesem Zeitpunkt beginnt auch das neue Semester I/2009.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kray

 

 

StA 30

 

 

 

 

Roreger