Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Familie, Soziales und Senioren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachdarstellung:
Durch die Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für erwerbsfähige Leistungsempfänger in das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Jahr 2005 wurde im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) das Sozialhilferecht neu gestaltet. Die Beratung und Unterstützung ist nach § 11 SGB XII eine zentrale Aufgabe der Sozialhilfe. Nach § 10 SGB XII steht sie als Dienstleistung an erster Stelle der Leistungsarten der Sozialhilfe. Sie soll ausdrücklich durch geeignete Fachkräfte im Rahmen des § 6 SGB XII ausgeführt werden. Um diesen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden, wurde im Stellenplan 2007 der Stadt Bergkamen eine Sozialarbeiterstelle mit 30 Wochenstunden für das Sozialamt installiert. Seit Ende Mai 2007 ist diese Stelle besetzt.
Die sozialarbeiterische Beratung und Betreuung des Sozialamtes umfasst folgende Aufgabengebiete:
Sozialarbeiterische Betreuung des Personenkreises des SGB XII
- Nicht erwerbsfähige Personen
- Personen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben
Neben der allgemeinen Beratung bei leistungsrechtlichen Fragen findet Beratung und Hilfestellung statt bei:
- finanziellen Schwierigkeiten
- Überprüfung der Notwendigkeit des Zuschusses „Essen auf Rädern“
- Überprüfung der Notwendigkeit hauswirtschaftlicher Hilfe
- Ausfüllen notwendiger Unterlagen u. Anträge
- Wohnungssuche
- persönliche Beratung und Vermittlung nach Notwendigkeit an den psychosozialen Dienst des Gesundheitsamtes, Suchtberatung, Schuldnerberatung, Sozialstaffel und Seniorenbüro
Anregung von Betreuungen
Es findet eine Beratung über die Notwendigkeit, Inhalte und Umfang einer rechtlichen Betreuung statt. Bei Bedarf wird die Betreuung angeregt bzw. werden Angehörige auf Alternativen hingewiesen. Im Vorfeld kommt es zum Austausch mit Angehörigen, Pflegediensten, der Betreuungsstelle des Kreises Unna, bei bestehenden Betreuungen mit den gesetzlichen bestellten Betreuern.
Allgemeine Wohnungsangelegenheiten, Wohnraumversorgung und Vermeidung von Obdachlosigkeit
Aufgrund einer Mitteilung des Amtsgerichtes, dass eine Klage auf Räumung von Wohnraum eingegangen ist, werden im Rahmen von § 34 SGB XII Hausbesuche zwecks Vermeidung von Räumungen und dadurch verbundene Obdachlosigkeit durchgeführt. Diese Dienstleistung besteht für alle betroffenen Bürger Bergkamens.
Folgende Hilfsangebote werden unterbreitet:
- Ursachenermittlung der Mietrückstände
- Bestandsaufnahme der finanziellen Situation
- Überlegungen zur Tilgung der Mietrückstände
- Verhandlungen mit dem Vermieter bzw. dessen Anwalt über Ratenzahlungsvereinbarungen
- ggf. Kontaktaufnahme zur ARGE wegen Miet- und Ratenzahlungen
- Hilfe bei Darlehensbeschaffung bei ARGE oder Sozialamt
- Hilfestellung bei Wohnungssuche/Ausgabe Vermieterliste
- Angebot der Budgetplanung/Haushaltsbuchführung
- Vermittlung zur Schuldnerberatung
Wohnungslose, die in städtischen Unterkünften untergebracht sind, werden sozialarbeiterisch betreut. Eine Unterbringung auf dem freien Wohnungsmarkt wird angestrebt. Hier ist anzumerken, dass bei bestehender Schuldenproblematik und persönlichen Schwierigkeiten es sehr schwierig ist für diesen Personenkreis Wohnungen zu finden.
Nachfolgend wird dargestellt, wie die angebotene soziale Dienstleistungen in Anspruch genommen wurden:
Juni - Dez. Jan. - Okt.
2007 2008
allgem. und besondere Beratungen 52 80
Überprüfung „Essen auf Rädern“ 3 1
Überprüfung Haushaltshilfe 3 18
Anregung/Beratung Betreuung 5 9
Mietschulden/Räumungsklagen 65 100
Beratungstermine 27 60
Vermiedene Räumungen 26 47
Durch Räumung erforderliche Unterbringungen in
städt. Unterkünften 3 3
Rückführung aus städt. Unterkunft
in den allgemeinen Wohnungsmarkt 2 6
Aus Sicht der Verwaltung hat sich die Vorhaltung dieser Dienstleistungen sowohl aus sozialer als auch wirtschaftlicher Sicht bewährt. Hierbei ist anzumerken, dass durch die stetig steigende Fallzahl der zu Betreuenden seit Besetzung der Stelle im Mai 2007 die Leistungskapazität in der derzeitigen personellen Besetzung erschöpft ist.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Wenske Beigeordneter |
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Amtsleiter Vögeding |
Sachbearbeiter Potnek |
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