Betreff
15. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982
Vorlage
9/1407
Aktenzeichen
37. qu
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt die der Erstschrift dieser Niederschrift als Anlage beigefügte 15. Änderungssatzung vom .......... zur Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982.

Sachdarstellung:

 

Der gemeinsame Rettungsdienst für die Städte Kamen, Bergkamen und Bönen wird feder-führend von der Stadt Kamen bewirtschaftet. Zur Durchführung des Rettungsdienstes hat jede Kommune eine Satzung erlassen. Die nachfolgenden Ausführungen spiegeln vollständig die inhaltliche Darstellung und das Zahlenmaterial aus der Vorlage für die Sitzung des Rates der Stadt Kamen für Dezember 2008 wider.

 

Die Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Bergkamen vom 20.12.1982 wird jedes Jahr auf Grund der Kalkulation der Gebührensätze angepasst.

 

Die Satzung in der derzeitigen Fassung wurde in der Sitzung des Rates vom 13.12.2007 be-schlossen und gilt seit dem 01.01.2008. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 5 „Höhe der Gebühren“ ist notwendig. Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2009 nicht decken können. Es verbliebe eine Unterdeckung von 163.519 €. Dem stehen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze (§ 75 Gemeindeordnung NRW, Go NRW) und die Grundsätze der Finanzmittelbeschaffung (§ 77 GO NRW) der Gemeinden entgegen. Danach ist der Haushalt wirtschaftlich mit dem Ziel der stetigen Aufgabenerfüllung zu führen und die Finanzmittel dafür sind, soweit vertretbar und geboten, aus speziellen Entgelten (wie Benutzungsgebühren) zu beschaffen. Schließlich ist für die Einrichtung Rettungsdienst eine Gebührenerhöhung in Höhe von ca. 4,5 % vorzunehmen. Weitere inhaltliche Änderungen der Satzung sind nicht vorgesehen.

 

Nachfolgend werden kurz die wesentlichen Änderungen innerhalb der Kalkulation beschrieben:

 

Einen wesentlichen Anteil an dem insgesamt gegenüber der Kalkulation des Vorjahres um ca. 13,6 % gestiegenen Gebührenbedarf haben die um 320.000 € (12,9 %) höheren Personalkos­ten. Ca. 76.000 € davon ergeben sich aus der Berücksichtigung von zwei zusätzlichen Stellen für angestellte Rettungsassistenten. Eine dieser Stellen wurde wegen des BAG-Entscheides vom 24. September 2008 - 10 AZR 669/07 – zusätzlich eingeplant, wonach auch die im Ret­tungsdienst üblichen Bereitschaftszeiten in Wechselschicht geleistet werden können und eine Zulage von monatlich 105,00 Euro und Zusatzurlaub auslösen, was bislang nicht geplant wurde. Neben der Zulage sind dies unter hiesigen Bedingungen im Ergebnis 3 Tage zusätzli­cher Urlaub je Jahr und Mitarbeiter. Eine 2. Stelle wurde zusätzlich berücksichtigt wegen der bislang zu geringen krankheitsbedingten Ausfallquote und der Rundung auf ganze Stellen. Weitere 203.000 € werden gegenüber der letzten Planung für die Zuführung zu Pensions- und Beihilferückstellungen für aktive Beamte aufgewandt. Dies ergibt sich aus dem Vergleich der Gutachten für die Jahre 2009 und 2008 wegen der nun berücksichtigten Versorgungsanpas­sung. Die restliche Differenz ist mit Tarifveränderungen zu begründen.

 

Die Sachkosten steigen im Vergleich zum Vorjahr um 132.680 € (19,7 %). Die größte Erhöhung bei den Sachkosten erfolgt mit zusätzlichen 130.000 € (72,2 %) für die Vergütung der Notarzt­bereitstellung an den Kreis Unna, der seinerseits an die Hellmig-Krankenhaus Kamen gGmbH leistet. Diese Anpassung ist mit den Krankenversicherern abgestimmt. Ansonsten ergeben sich nur geringe Veränderungen, die sich per Saldo fast gegeneinander aufheben.

 

Die kalkulatorischen Kosten vermindern sich leicht um 10.800 € (4,2 %) gegenüber dem Vor­jahr.

 

Die Kosten der Einrichtung Rettungsdienst, die im Bereich der Stadt Bergkamen und der Ge­meinde Bönen verursacht werden, steigen um 10.990 € (12,9 %). Dies vornehmlich, weil die geplanten Bewirtschaftungsaufwendungen erhöht wurden.

 

Gewichtigen Einfluss auf den Gebührenbedarf hat des Weiteren der Vortrag der restlichen hal­ben Überdeckung (148.211 €) der Betriebsabrechnung 2006. 148.212 € dieser Überdeckung wurden bereits in die Kalkulation des Jahres 2008 eingestellt. Der vorgenannte Ansatz erfolgt aufgrund des § 6 Abs. 2 Satz 3 ff KAG NRW. Hiernach sind Kostenüberdeckungen als Ergebnis einer Betriebsabrechnung innerhalb der nächsten drei Jahre auszugleichen; Kostenunterdek­kungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. (...)

Als in die Kalkulation des Jahres 2010 vorzutragender, gebührenbedarfsmindernder Rest verbleibt somit das Ergebnis der Betriebsabrechnung 2007 in Höhe von 21.378 €. (...)

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 3.786.389 €.

 

Die Einsatzzahlen als Divisoren des Gebührenbedarfs zur Ermittlung der Gebührensätze wur­den, entgegen den Schätzungen der Vorjahre, unter Berücksichtigung der sich verstetigenden Zeitreihenwerte taxiert. Bei den Krankentransporten wird von einer in etwa gleich hohen Einsatzzahl im Vergleich zur Hochrechnung des Jahres 2008 (1.820) mit 1.860 Einsätzen aus­gegangen. Bei Rettungswagen- und Notarzteinsätzen liegen die Planzahlen gegenüber den Vorjahresprognosen zwar deutlich höher, werden aber aufgrund der Erfahrungswerte der ver­gangenen Jahre und der Hochrechnung des aktuellen Jahres als durchaus realistisch einge­schätzt.

 

Auf der Grundlage geltender Gebührensätze würden dann 3.622.870 € als Erlöse erwartet. Damit würde eine Unterdeckung des Gebührenbedarfs um 163.519 € (4,3 %) erzielt werden.

 

Grundsätzliche Veränderungen in der Berechnungstechnik wurden im Vergleich zur Vorjahres­kalkulation nicht vorgenommen. Die gesamten Nebengebührenerlöse (km-Tarif, Wartezeiten, Reinigung und Desinfektion) liegen mit 248.448 € (2008 = 164.354 €) über Vorjahresniveau.

 

Um in etwa den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebühren-

Gebühren-

Abweich.

Abweich.

in Euro

satz, alt

satz, neu

 

in %

innerhalb des Gebietes des Rettungsdienstbereiches

- KTW-Einsatz

161,10

173,60

12,50

7,8

- RTW-Einsatz

435,80

441,40

5,60

1,3

- NEF-Einsatz

181,30

203,80

22,50

12,4

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- KTW pro gefahrene km

0,70

0,80

0,10

14,3

- RTW pro gefahrene km

2,60

2,60

0,00

0,0

- NEF pro gefahrene km

2,50

5,80

3,30

132,0

Wartezeiten; bis zu 30 Minuten ohne zusätzliche Berechnung

- KTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

46,90

51,90

5,00

10,7

- RTW ab 31. Minute je angefangene Stunde

92,80

102,10

9,30

10,0

Reinigung/Desinfektion der Fahrzeuge

 

 

 

 

- besondere Reinigung nach Verunreinigung

70,00

77,00

7,00

10,0

- Desinfektion des Fahrzeugs

175,00

192,50

17,50

10,0

 

 

Bei einer Satzungsänderung mit den vorgenannten Gebührensätzen für das Jahr 2009 werden Gesamterlöse in Höhe von 3.786.470 € erwartet. Dies entspricht insgesamt einer Gebührener­höhung in Höhe von 4,5 %. Die Gebührensenkungen in den Jahren 2006 bis 2008 um insge­samt -11,3 % (2008: -3,4 %, 2007: -2,8 %, 2006: -5,5 %) relativieren die vorgenannte Erhöhung. Der Gebührenbedarf wäre dann in Höhe von 81 € überdeckt, was sich durch Rundungsdifferen­zen bei der Multiplikation mit den Einsatzzahlen ergibt und wegen Geringfügigkeit hinzunehmen ist.(...)

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungs­dienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Gemeinde Bönen festzusetzen. Die Stadt Bergkamen erlässt nach vorheriger Abstimmung eigenverantwortlich eine gleichlautende Satzung.

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist der Satzungsentwurf ein­schließlich der Berechnungen zu den Gebührensätzen fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde wurde gleichermaßen informiert.

 

 

Ich weise an dieser Stelle auf folgende Anlagen hin:

 

Ø      15. Satzungsänderung ab 01.01.2009 zur gültigen Satzung für den Rettungsdienst, welche der jetzigen Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Bergkamen unterliegt (Anlage 1)

Ø      Aktuelle Satzung für das Jahr 2009 (Anlage2)

Das Arbeitspapier der gebührenfinanzierten Einrichtung Rettungsdienst für das Jahr 2009 kann im Fachamt eingesehen werden.

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

3. 2 Anlagen

 

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Dr.-Ing. Peters

Techn. Beigeordneter

 

 

Amtsleiterin

 

 

 

 

Busch

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Lamparski