06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Personen außerh. von Einrichtungen + 75.000,00
06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Personen innerh. von Einrichtungen + 575.000,00
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei dem Produkt 8 – familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen
an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) 75.000,00 € und beim Sachkonto
06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) 575,000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.
Sachdarstellung:
Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.
Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2008 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten
06.36.09.5331 soziale Leistungen an natürliche Personen
außerh. von Einrichtungen 850.000,-- €
und
06.36.09.5332 soziale Leistungen an natürliche Personen
innerhalb von Einrichtungen 2.900.000,-- €
zur Verfügung gestellt.
Die
bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende November 2008 vollständig
verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode 2008 begleichen zu
können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 650.000 € (in den Vorjahren: 2006 + 900.000,-- €; 2007
+ 650.000 €) notwendig.
Die
bisherigen Bemühungen des Jugendamts, durch den Ausbau der ambulanten Hilfen
die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder, Jugendlichen bzw. jungen
Volljährigen zu reduzieren, führte nur kurzfristig zu einer Verringerung der
stationären Unterbringungen. Im Laufe des Jahres 2008 stieg die Zahl wieder auf
fast 70 Jugendliche bzw. junge Erwachsene an.
Gleichzeitig
konnte ein deutlicher Anstieg der jungen Menschen mit einer “seelischen
Behinderung” verzeichnet werden. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass
die Hilfe über das 21. Lebensjahr hinaus vom Jugendamt gewährt werden muss.
Der bisherige Ausbau der ambulanten Hilfen führt zu einer finanziellen Mehrbelastung.
Darüber hinaus wurden 2008 die Pflegesätze in der Heimpflege weiter nach oben angepasst. Die pauschalen Pflegesätze in der Familienpflege haben sich wieder um ca. 2 % erhöht.
Nach einer aktuellen Hochrechnung vom 14.10.2008 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:
- Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb
von Einrichtungen + 75.000,-- €
- Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb
von Einrichtungen + 575.000,-- €
insgesamt + 650.000,-- €
Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.
Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige
Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd.
Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall -
erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des
Rates einzuholen.
Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im
Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung
eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige
Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung
besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um
die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate November und Dezember 2008
und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das
2. Halbjahr 2008 zahlbar machen zu können.
Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs.
1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Mecklenbrauck Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
Mitunterzeichnung In Vertretung Wenske Beigeordneter |
Amtsleiter Kriegs |
Sachbearbeiter Reiß |
Sichtvermerk StA 20 Overhage |