Betreff
Leistung erheblicher überplanmäßiger Aufwendungen ohne Deckung gem. § 83 GO NRW im Budget 2/51 Produkt 8 - familienergänzende und familienersetzende Maßnahmen,
06.36.09 5331 Soz. Leistungen an natürl. Personen außerh. von Einrichtungen + 75.000,00
06.36.09 5332 Soz. Leistungen an natürl. Personen innerh. von Einrichtungen + 575.000,00
Vorlage
9/1393
Aktenzeichen
re-dö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bergkamen beschließt, gem. § 83 Abs. 1 GO NRW bei dem Produkt 8 – familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen Sachkonto 06.36.09 5331 (soziale Leistungen

an natürliche Personen außerhalb von Einrichtungen) 75.000,00 € und beim Sachkonto

06.36.09 5332 (soziale Leistungen an natürliche Personen innerhalb von Einrichtungen) 575,000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den in der Sachdarstellung genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden. Die zeitliche und sachliche Unabweisbarkeit ergibt sich aus der Vorlage.

Sachdarstellung:

 

Die Stadt Bergkamen ist gem. § 2 Abs. 2 Nr. 4 und 6 Sozialgesetzbuch VIII verpflichtet, bei nachgewiesenem Bedarf Hilfen zur Erziehung zu gewähren.

 

Dem Jugendamt wurden bei der Aufstellung des Haushalts-/Budgetplans 2008 für das Produkt 8 (Familienergänzende, -ersetzende Maßnahmen) folgende Finanzmittel für die Sachkonten

 

06.36.09.5331     soziale Leistungen an natürliche Personen

                         außerh. von Einrichtungen                                           850.000,-- €

 

und

 

06.36.09.5332  soziale Leistungen an natürliche Personen    

                         innerhalb von Einrichtungen                                     2.900.000,-- €

 

 

zur Verfügung gestellt.

 

Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Ende November 2008 vollständig verausgabt sein. Um die Rechnungen für die Leistungsperiode 2008 begleichen zu können, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 650.000 €  (in den Vorjahren:  2006  + 900.000,-- €;  2007  + 650.000 €) notwendig.

 

Die bisherigen Bemühungen des Jugendamts, durch den Ausbau der ambulanten Hilfen die Zahl der in Heimen untergebrachten Kinder, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen zu reduzieren, führte nur kurzfristig zu einer Verringerung der stationären Unterbringungen. Im Laufe des Jahres 2008 stieg die Zahl wieder auf fast 70 Jugendliche bzw. junge Erwachsene an.

 

Gleichzeitig konnte ein deutlicher Anstieg der jungen Menschen mit einer “seelischen Behinderung” verzeichnet werden. In diesen Fällen ist damit zu rechnen, dass die Hilfe über das 21. Lebensjahr hinaus vom Jugendamt gewährt werden muss.

Der  bisherige Ausbau der ambulanten Hilfen führt zu einer finanziellen Mehrbelastung.

Darüber hinaus wurden 2008 die Pflegesätze in der Heimpflege weiter nach oben angepasst. Die pauschalen Pflegesätze in der Familienpflege haben sich wieder um ca. 2 % erhöht.

 

Nach einer aktuellen Hochrechnung  vom 14.10.2008 werden folgende Haushaltsmittel benötigt:

 

-  Sachkonto 06.36.09 5331 Leistungen außerhalb von Einrichtungen + 75.000,-- €

-  Sachkonto 06.36.09.5332 Leistungen innerhalb von Einrichtungen + 575.000,-- €

 

insgesamt                                                                                             + 650.000,-- €

 

 

 

 

 

 

Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Jugendamtbudgets ausgeglichen werden. Da auch keine wesentlichen Mehrerträge in diesem Jahr zu erwarten sind, müssen die Haushaltsmittel überplanmäßig bereitgestellt werden.

 

Gem. § 83 Abs. 1 GO NRW ist eine überplanmäßige Aufwendung nur zulässig, wenn eine Deckung der Aufwendungen im lfd. Haushaltsjahr gegeben ist. Wenn die Aufwendung - wie im vorliegenden Fall - erheblich sind, ist der Kämmerer verpflichtet, die vorherige Zustimmung des Rates einzuholen.

 

 

Eine Deckung ist im Budget des Jugendamtes und im Budgetbereich 2 nicht vorhanden. Die besonderen Voraussetzungen zur Vermeidung eines Haushaltsverstoßes setzen weiterhin voraus, dass die überplanmäßige Aufwendung in jeder Hinsicht unumgänglich ist bzw. eine Rechtsverpflichtung besteht. Die noch zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel reichen nicht aus, um die noch ausstehenden Heimrechnungen für die Monate November und Dezember 2008 und die Kostenerstattungen anderer Jugendämter in der Familienpflege für das

2. Halbjahr 2008 zahlbar machen zu können.

 

Das Erfordernis einer notwendigen Deckung gem. § 83 Abs. 1 GO NRW kann bei den genannten Pflichtaufgaben zurzeit nicht erfüllt werden.

 

 

Kostendarstellung:

Kosten:

 

 650.000,00

Produkt-/Sachkonto:                   

 

 

 

 

Folgekosten pro Jahr:                                                                                     0,00

 

Mittelverfügbarkeit:        

Deckungsvorschlag:

 

Anfrage Korruptionsregister gem. § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz negativ

Ja

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

Amtsleiter

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

Reiß

Sichtvermerk StA 20

 

 

 

Overhage