Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt, als Vorsitzenden der Einigungsstelle gemäß § 67 LPVG NW
Herrn
Dr. Franz Müller
Unnerste Meer 14
48161 Münster
Vorsitzender Richter beim
Landesarbeitsgericht Hamm
und als stellvertretenden
Vorsitzenden
Herrn
Dr. Holger Schrade
Am Schlautbach 136
48329 Havixbeck
Vizepräsident des
Landesarbeitsgerichtes Hamm
zu berufen.
Der Rat der Stadt Bergkamen
beschließt ferner, dass für die Einigungsstelle von der Stadt Bergkamen und vom
Personalrat je 6 Beisitzer zu benennen sind. Von der Stadt Bergkamen werden
benannt:
1. Kampmeyer, Gerhard
Rat der Stadt Bergkamen
2. Kötter, Gisbert
Rat der Stadt Bergkamen
3. Mecklenbrauck, Horst
I. Beigeordneter der Stadt Bergkamen
4. Dr.-Ing. Peters, Hans-Joachim
Techn. Beigeordneter der Stadt Bergkamen
5. Semmelmann, Thomas
Rat der Stadt Bergkamen
6. Turk, Manfred
Fachdezernent Innere Verwaltung der Stadt Bergkamen
Sachdarstellung:
Gemäß § 67 des
Landespersonalvertretungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW)
vom 03.12.1974 (GV NW S. 1514) in der zz. gültigen Fassung, ist für die Dauer
der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle bei der obersten
Dienstbehörde zu bilden. Die Wahlperiode des bisherigen Personalrates der Stadt
Bergkamen lief mit dem 30.06.2008 aus. Ab dem 01.07.2008 begann die Wahlperiode
des neuen Personalrates. Das LPVG NW bestimmt, dass sich die oberste
Dienstbehörde und die bei ihr bestehende Personalvertretung auf die Person des
Vorsitzenden und seines Stellvertreters, sowie über die Zahl der Beisitzer zu
einigen haben. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich eines
Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte
bestellt und innerhalb von 3 Monaten nach Beginn der Wahlperiode dem
Vorsitzenden benannt.
Der bisherige Vorsitzende der
Einigungsstelle,
Herr
Dr. Franz Müller
Unnerste Meer 14
48161 Münster
hat sich bereit erklärt, den
Vorsitz für weitere 4 Jahre zu übernehmen.
Der bisherige
stellvertretende Vorsitzende, Herr Schulte, ist pensioniert und steht daher
nicht mehr zur Verfügung. Sein Nachfolger als Vizepräsident des
Landesarbeitsgerichtes ist
Herr
Dr. Holger Schrade
Am Schlautbach 136
48329 Havixbeck.
Herr Dr. Schrade hat sich
bereit erklärt, das Amt des stellv. Vorsitzenden der Einigungsstelle für die
aktuelle Wahlperiode zu übernehmen. Der Personalrat ist mit der Berufung der
Vorgenannten einverstanden.
In der abgelaufenen
Wahlperiode wurden sowohl vom Rat der Stadt Bergkamen, als auch vom Personalrat
jeweils 6 Beisitzer benannt. Von der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die
jetzige Wahlperiode folgende Beisitzer für die Einigungsstelle zu benennen:
1. Kampmeyer, Gerhard
Rat der Stadt Bergkamen
2. Kötter, Gisbert
Rat der Stadt Bergkamen
3. Mecklenbrauck, Horst
I. Beigeordneter der Stadt Bergkamen
4. Dr.-Ing. Peters, Hans-Joachim
Techn. Beigeordneter der Stadt Bergkamen
5. Semmelmann, Thomas
Rat der Stadt Bergkamen
6. Turk, Manfred
Fachdezernent Innere Verwaltung der Stadt Bergkamen
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister Schäfer |
|
Amtsleiter Turk |
Sachbearbeiter Hampel |
|