hier: Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO
NRW im Budget 04/61 Produkt 09.51.05 "Stadterneuerung", 09.51.05/0099
Zentrumsplatz - Abriss Brücke und Platzgestaltung
Beschlussvorschlag:
Folgende gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW 2007, S. 380) von Techn. Beigeordneten Dr.-Ing. Peters und Stadtverordneter Middendorf am 01. August 2008 getroffene Dringlichkeitsentscheidung wird genehmigt:
“Die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 175.000,00 € für die Maßnahme Zentrumsplatz – Abriss Brücke und Platzgestaltung bei der Buchungsstelle 09.51.05/0099.7852 wird erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Erlösen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.6821.”
Sachdarstellung:
Am 01. August 2008 wurde die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung getroffen, in der ebenfalls die Begründung und Entscheidung erläutert wurden.
Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO. NRW vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666, zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW 2007, S. 380)
Federführendes Fachamt:
Amt für Planung, Tiefbau und Umwelt
reu-ha
Entscheidung wegen eines Falles äußerster Dringlichkeit gem. § 60 GO.
NRW vom 14.07.1994 (GV. NRW 1994, S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom
09.10.2007 (GV. NRW 2007, S. 380)
hier: Leistung einer erheblichen
überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW im Budget 04/61
Produkt 09.51.05 “Stadterneuerung”, 09.51.05/0099 Zentrumsplatz - Abriss Brücke
und Platzgestaltung
Begründung:
Am Zentrumsplatz laufen derzeit umfangreiche Maßnahmen zur Neugestaltung nach Abriss der Betonbrücke.
Aus folgenden Gründen ist bei der Maßnahme eine Kostenerhöhung entstanden:
-
Mehrkosten beim Abriss
wegen Mehrmengen aus einer Konstruktion, die in den Planunterlagen nicht
enthalten war und PAK-haltigen Materialien
-
Erhöhung Stahlpreise
-
zusätzlicher Brandschutz
-
mangelhafter Baugrund
(Hohlräume, zu geringe Verdichtung)
-
schlechte
Ausschreibungsergebnisse (durch die in den 1970er Jahren verwendeten Materialien im Bestand scheuen
viele Firmen die Anpassungsarbeiten; durch die geringe Beteiligung erhöhte
Kosten)
-
Nachträge wg.
Anpassungsarbeiten an der Fassade, die untergründig sehr marode ist
-
Mehrkosten wg.
statischer Anforderungen, die erst nach Aufstemmarbeiten oberhalb des
Schlecker-Marktes sichtbar waren.
Die Förderung der Mehrkosten wurde beantragt. Die in Aussicht gestellte Bewilligung liegt allerdings erheblich unterhalb des beantragten Rahmens.
Die Ersatzerschließungsanlagen sollen wegen der negativen Erfahrungen mit der Betonarchitektur der 1970er Jahre leicht und transparent wirken und weitgehend ohne Sichtbetonflächen realisiert werden. Aufgrund des Nutzungsdrucks durch die vielfältigen Nutzungen am Zentrumsplatz, an der Zentrumstraße und der Louise-Schröder-Straße muss parallel dazu besonderer Wert auf Vandalismussicherheit gelegt werden.
Eine Kostenminderung ist lediglich bei Erstellung der Freianlagen möglich, da auf einen Anteil versiegelter Flächen verzichtet werden kann.
Eine Kompensation der Mehrkosten ist daher nicht möglich. Die bereitgestellten Haushaltsmittel werden bis Anfang August beim Sachkonto 09.51.05/0099.7852 vollständig verausgabt sein.
Um die Fertigstellung nicht zu verzögern, sind zusätzliche Haushaltsmittel in Höhe von 175.000 € notwendig.
Die notwendigen Mehraufwendungen können nicht innerhalb des Budgets ausgeglichen werden. Die Haushaltsmittel müssen daher überplanmäßig bereitgestellt werden.
Die überplanmäßige Auszahlung ist unumgänglich.
Die erforderliche Deckung kann durch Mehreinnahmen bei Erlösen / Buchungsstelle 01.11.14 / 0213.6821 erfüllt werden.
Um die Maßnahme vor Ort nicht zu verzögern und notwendige Aufträge vergeben zu können, wird vorgeschlagen, die Leistung einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung im Rahmen einer Dringlichkeit zu entscheiden.
Bergkamen, 31.07.2008
Der Bürgermeister
Im Auftrage Sichtvermerk StA. 20
gez. gez.
Turk Mölle
Fachdezernent Innere Verwaltung
Dringlichkeitsentscheidung
gemäß § 60 GO. NRW vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 09.10.2007 S. 380)
Die Zustimmung zu einer erheblichen überplanmäßigen Auszahlung gem. § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW in Höhe von 175.000,00 € für die Maßnahme Zentrumsplatz – Abriss Brücke und Platzgestaltung bei der Buchungsstelle 09.51.05/0099.7852 wird erteilt. Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahmen bei Erlösen bei der Buchungsstelle 01.11.14/0213.6821.
Bergkamen, 01. August 2008
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez. gez.
Dr.-Ing. Peters Elke Middendorf
Techn. Beigeordneter Stadtverordneter
Der Deckungsvorschlag entspricht meiner Auffassung und wird so genehmigt.
Bergkamen, 05.08.2008
Der Bürgermeister
In Vertretung
gez.
Mecklenbrauck
I. Beigeordneter und Kämmerer
Die Verwaltung empfiehlt, die Entscheidung gemäß § 60 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW 1994 (GV NRW 1994, S. 666) zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.10.2007 (GV NRW 2007, S. 380) zu genehmigen.
Bestandteile dieser Vorlage
sind:
1. Das Deckblatt
2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag
Der Bürgermeister In Vertretung Dr.-Ing. Peters Techn. Beigeordneter |
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Amtsleiter Styrie |
Sachbearbeiter Reumke |
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