Betreff
Hilfen zur Erziehung - aktuelle Entwicklung
Vorlage
9/1339
Aktenzeichen
ha-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen nimmt die Vorlage "Hilfen zur Erziehung – aktuelle Entwicklung" zur Kenntnis.

Sachdarstellung:

 

1.      Entwicklung der Fallzahlen 2008

 

 

1.1   Stationäre Hilfen

 

Das Jugendamt hat im Jugendhilfeausschuss immer wieder über die Entwicklung der Fallzahlen in Bereich der erzieherischen Hilfen berichtet, die – über einen längeren Zeitraum betrachtet – ständigen Schwankungen unterworfen war. Dies gilt auch für die letzten fünf Jahre, wo die Gesamtzahlen um über 20 % differierten.

 

Nachdem im ersten Quartal 2008 die Zahl der stationären Hilfen weitgehend konstant geblieben ist, hat es bis Ende Juli einen deutlichen Anstieg (+10) bis auf 63 Fälle gegeben. Aufgrund bereits vorliegender Hilfeplanbeschlüsse, wird die Zahl der stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen bis zum Jahresende wahrscheinlich erstmals seit zehn Jahren wieder bei rund 70 liegen.

 

Jahr

Fälle 

Gesamt

Fälle

01.01. 

Fälle

31.12.

Zugänge 

Abgänge 

Betreuungs-

Tage

2008*

73*

53

70*

23*

6*

22.693*

2007

78

61

53

17

25

21.902

2006

84

66

61

18

23

23.545

2005

86

53

65

33

21

23.620

2004

68

50

54

18

14

19.035

2003

72

61

50

11

22

20.567

* Prognose aufgrund der bis Ende Juli im ASD „beschlossenen“ Maßnahmen

 

Die Ursachen für die Fremdunterbringungen sind bei fast der Hälfte der Fälle in der schwachen erzieherischen Kompetenz der Erziehungsberechtigten zu sehen, die bis zur Erziehungsunfähigkeit reicht. Zu einem anderen Drittel sind es die Beziehungs- und Partnerschaftsprobleme der Erwachsenen, die meist in Verbindung mit Alkoholproblemen dazu führen, dass Kinder vernachlässigt werden, verwahrlosen oder drastische Verhaltensauffälligkeiten in Form von Schulversagen, Delinquenz oder Suizidgefährdung zeigen.

 

Der Anstieg der Fallzahlen 2008 resultiert allerdings vor allem aus der geringen Zahl beendeter Maßnahmen, da sich die Zahl der Zugänge im rechnerischen Durchschnitt der letzten Jahre bewegt. Die Zahl der Zugänge lag in den Jahren 1999 bis 2007 zwischen 11 und 33, die Zahl der Abgänge zwischen 14 und 31 Fällen, bei einem rechnerische Durchschnitt von jeweils 22 Fällen.

 

Ob es bei den nur 6 Abgängen bis zum Jahresende bleibt, steht noch nicht abschließend fest. Aufgrund der großen Schwankungen bei den Zu- und Abgängen in den letzten Jahren, geht das Jugendamt im Moment davon aus, dass eine Zahl unter 10 eher die Ausnahme ist.

 

1.2 Ambulante Hilfen

 

Die Fallzahlen im Bereich Familienpflege sind geringfügig abgesunken, im Betreuten Wohnen sind sie weiterhin konstant.

 

Eine deutliche Zunahme ist im Bereich SPFH zu beobachten, wo mit 53 betreuten Familien die bisherige Höchstzahl (2007: 48 Familien) schon Mitte des Jahres überschritten wurde. Auch die Zahl der sonstigen ambulanten Hilfen lagt zur Jahresmitte schon deutlich über den Zahlen der Vorjahre.

 

 

2.      Entwicklung der Aufwendungen

 

Unter Berücksichtigung der zum 31.07.2008 stationär untergebrachten Kinder und Jugendlichen und der bisher veranlassten ambulanten Hilfen ergibt sich zurzeit ein rechnerisches Defizit von 351.566 €. Mit den vom ASD bereits eingeleiteten stationären Hilfen würde sich dieses Defizit bis zum Jahresende um rund 260.000 € vergrößern, wobei bei der Hochrechnung der Zahlen ein Tagessatz von 120 € zugrunde gelegt ist.

 

Insgesamt ergibt sich für den Bereich der erzieherischen Hilfen nach jetzigem Stand ein rechnerisches Defizit von rund 615.000 €, darin enthalten 300.000 € Haushaltskonsolidierungsbeitrag. Die genaue Höhe des Fehlbetrags wird sich erfahrungsgemäß allerdings erst Mitte Oktober abzeichnen.

 

 

3.      Ausblick

 

Nicht nur in Bergkamen muss auch in den nächsten Jahren im Bereich der erzieherischen Hilfen weiterhin mit steigenden Fallzahlen gerechnet werden. Als hauptsächliche Ursachen sind u. a. die Folgen der demografischen Entwicklung (Zunahme bei der Gruppe 12 - 15 Jahre), eine zunehmende finanzielle Belastung vieler Familien, die Erziehungsunfähigkeit vieler Eltern und neue Leistungsgesetze zu nennen. So haben die Neuregelung des § 8 a oder die verstärkte Einforderung des § 35 a auch in Bergkamen mit zum Anstieg der Hilfen zur Erziehung beigetragen.

 

Das Jugendamt versucht seit Jahren mit präventiven, ambulanten und stationären Angeboten die Nachfrage nach erzieherischen Hilfen abzudecken und gleichzeitig der schwierigen Haushaltslage der Stadt Bergkamen gerecht zu werden.

 

Als neue präventive Maßnahmen sind die Einführung des Besuchsdienstes und die Durchführung von Elternschulungen durch das Familienbüro zu nennen. Von diesen beiden Maßnahmen verspricht sich das Jugendamt langfristig eine Verbesserung der  Erziehungskompetenz der Eltern und damit einen positiven Einfluss auf die weitere Entwicklung der Fallzahlen.

 

Mit der Weiterführung der Hortgruppe in der Friedenskirche und der Übernahme der Trägerschaft einer OGS-Gruppe in der Alisoschule können weiterhin Betreuungsangebote für Schulkinder mit besonderem Betreuungsbedarf vorgehalten werden.

 

Darüber hinaus soll in einer verwaltungsinternen Planungsgruppe in den nächsten Wochen über folgende Maßnahmen diskutiert und entschieden werden:

 

-          Einführung einer internen Steuerungsgruppe „stationäre Hilfe“, mit dem Ziel die Unterbringungszeiten möglichst zu verkürzen und/oder kostengünstiger zu gestalten

-          Vernetzende Stadtteilarbeit in Kooperation mit den neuen Familienzentren, um vorhandene Ressourcen besser nutzen zu können

-          Ausbau des bisherigen „Familientreffs“ im Bodelschwinghhaus zu einer zentralen Anlaufstelle für Eltern- und Familienbildungsmaßnahmen in Kooperation mit anderen Trägern und Einrichtungen

-          Bessere Einbeziehung der Erziehungsberatungsstelle in die ASD-Fallarbeit

-          Weitere Verbesserung der Beratungsqualität im ASD durch Fortbildungen (z. B. Motivation von Familien zur Annahme von Hilfen, Operationalisieren von Hilfeplanzielen), Gruppen- und Einzelsupervision

 

Darüber hinaus soll nochmals konkreter geprüft werden, ob sich nicht die Einrichtung eines stationären Angebotes für Bergkamen (in Kooperation mit einem freien Träger) aus pädagogischen Überlegungen, aber auch unter Kostengesichtspunkten „rechnet“.

 

Die vorgenannten Fragestellungen sollen in einer internen Planungsgruppe diskutiert und im Rahmen der Fortschreibung des Jugendhilfeplans „Hilfen zur Erziehung“ als Maßnahmevorschläge konkretisiert werden.

 

 

 

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

Mitunterzeichnung

In Vertretung

 

 

 

 

Mecklenbrauck

Erster Beigeordneter und  Stadtkämmerer

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Harder