Betreff
Öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII
hier: Schreberjugend/Gruppe "Smarties", Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischer Kulturverein e. V. und Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/SitzBergkamen
Vorlage
9/1300
Aktenzeichen
pr-na
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Rates der Stadt Bergkamen beschließt, der Schreberjugend, Gruppe "Smarties", dem Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen Kulturverein e. V. und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen die öffentliche Anerkennung nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.

Sachdarstellung:

 

1.      Die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 KJHG/SGB VIII wird durch den örtlichen Träger ausgesprochen. Die Voraussetzungen, die für die Anerkennung eines Trägers der freien Jugendhilfe erfüllt sein müssen, werden in § 75 KJHG/SGB VIII geregelt.

Voraussetzungen für die Anerkennung sind:

(1) Als Träger der freien Jugendhilfe kann anerkannt werden, wer

      a) auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 tätig ist,

           

b) gemeinnützige Ziele verfolgt,

c) auf Grund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lässt, dass er       einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu      leisten imstande ist und

d) die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

       (2) Einen Anspruch auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe hat unter den          Voraussetzungen des Absatzes 1, wer auf dem Gebiet der Jugendhilfe mindestens            drei Jahre tätig gewesen ist.

 

(3)  Die Kirchen- und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts sowie die auf Bundesebene zusammengeschlossenen Verbände der freien Wohlfahrtspflege sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe.

Wie der Kommentar zum Sozialgesetzbuch (SGB) kommentiert, ist bei Antragstellern, die eine Dreijahresfrist nicht erfüllen können, aber die Voraussetzungen nach § 75 Abs. 1 bis 4 KJHG/SGB VIII erfüllen, die Anerkennung nach pflichtgemäßem Ermessen durch den öffentlichen Träger zu entscheiden.

Bei der Ausübung des Ermessens muss der Träger der öffentlichen Jugendhilfe die Dringlichkeit des Bedarfs, die Relation der Gesamtkosten zu der Eigenleistung, die Interessen der Betroffenen und deren Möglichkeiten zur Einflussnahme, den Grundsatz der Gleichbehandlung und die Finanzierungsgrundsätze der öffentlichen Jugendhilfe beachten.

Als anerkannter Träger freier Jugendhilfe verfügt der Antragsteller über folgende Rechte:

1.      Vorschlagsrecht für die Mitgliedschaft im Jugendhilfeausschuss,

2.     Inanspruchnahme von Fördermitteln der Stadt nur für anerkannte Träger,

3.     Möglichkeit der Wahrnehmung von öffentlichen Aufgaben nur für anerkannte Träger,

4.     Teilnahme anerkannter Träger an den Arbeitsgemeinschaften nach

          § 78 KJHG/SGB VIII,

5.     Beteiligung an der Jugendhilfeplanung;

6.      Mitgliedschaft im Stadtjugendring Bergkamen.

Ebenfalls muss bei der Entscheidung über eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe davon ausgegangen werden, dass bereits in den Vorjahren Antragsteller positiv berücksichtigt worden sind (“Fidele Narrenschar Bergkamen”, “Pfadfinderbund/Stamm Pendragon”, “Akkordeonclub Oberaden”, “Deutscher Pfadfinderbund Mosaik/Stamm Normannen” usw.), die noch nicht die Dreijahrestätigkeit vorlegen konnten, jedoch die Voraussetzungen des § 75 KJHG,Absätze 1 bis 4. erfüllen.

 

2.      Dem Jugendamt liegen die Anträge vom 01.03.2008 der Schreberjugend, Gruppe "Smarties", vertreten durch Martina Eickhoff, Hafenweg 4, 59192 Bergkamen, des Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen Kulturvereins e. V., Antrag vom 14.03.2008, vertreten durch Ismail Koc, Schulstraße 43, 59192 Bergkamen, und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen, Antrag vom 29.04.2008, vertreten durch Thorsten Szczyrba, Kleiweg 3, 59192 Bergkamen, vor.

Die Zielsetzungen der Schreberjugend, Gruppe "Smarties", werden wie folgt beschrieben:

-  Erlernung der Grundlagen für Bewegung und Tänze
-  gemeinsame Auftritte
-  Feiern von Geburtstagen
-  Einstudieren von kleinen Theaterstücken
-  Stärkung des Körperbewusstseins
-  Förderung der motorischen Fähigkeiten und der Körpersprache
-  Koordination von Bewegungen
-  körperliche Sensibilisierung und Beherrschung der Bewegungsausführung und der   
   Kommunikation

Der Gruppe gehören zurzeit 28 Kinder im Alter von 7 bis 10 Jahren an. Die Gruppe trifft sich regelmäßig montags von 16.00 bis 18.00 Uhr im Mehrzweckraum der Heideschule.


Beim Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitischen Kulturverein e. V. werden die Zielsetzungen folgendermaßen beschrieben:

-  Musikkurse für Kinder
-  Integrationskurse für Migranten, Zuwanderer und Spätaussiedler
-  Rhetorikkurse für Jugendliche und Schüler
-  Alevitische Lehre
-  Hausaufgabenhilfe
-  Kinderbetreuung
-  Seminare und Fortbildung
-  Hilfe bei sozialen Notlagen

Der Kamen, Bergkamen und Umgebung Alevitische Kulturverein betreut zurzeit 211 Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 26 Jahren. Die Jugendlichen treffen sich regelmäßig montags, 16.00 bis 19.00 Uhr, dienstags, 16.00 bis 19.00 Uhr, freitags, 16.00 bis 19.00 Uhr und samstags, 13.00 bis 19.00 Uhr, in den Räumlichkeiten des Alevitischen Kulturvereins.


Die Zielsetzungen der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen werden wie folgt beschrieben:

-  Freizeit- und Bildungsangebote
-  Durchführung von Studienfahrten und Erlebnistouren
-  Wochenendseminare (Bereich Politik, Recht, berufliche Weiterbildung, Sprachen,
   Kultur, Spiel und Sport, Medientechnik usw.
-  interne Schulungen für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Die Stenojugend ist anerkannter Träger der freien Jugendhilfe und Mitglied im Landesjugendring sowie der Arbeitsgemeinschaft der freien Jugendverbände in NRW. Die Stenojugend hat einen ehrenamtlichen Vorstand, der mit viel Engagement für die Jugend tätig ist. Die Jugendlichen der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen trifft sich zu unterschiedlichen Zeiten.


3.      Nach pflichtgemäßem Ermessen schlägt die Verwaltung des Jugendamtes vor, den Antragstellern Schreberjugend, Gruppe "Smarties", Alevitischer Kulturverein e. V. und der Bezirks-Stenojugend Rheinland-Westfalen/Sitz Bergkamen die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf örtlicher Ebene nach § 75 KJHG/SGB VIII auszusprechen.

 

Bestandteile dieser Vorlage sind:

1. Das Deckblatt

2. Die Sachdarstellung und der Beschlussvorschlag

 

Der Bürgermeister

In Vertretung

 

 

 

 

Wenske

Beigeordneter

 

 

Amtsleiter

 

 

 

 

Kriegs

Sachbearbeiter

 

 

 

 

Preising

Sachgebietsleiter

 

 

 

 

Kortendiek